N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 19.02.2015.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Heinrich Hauschildt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Zuschussantrag des SV Fleckeby e.V.
  Beschlussvorlage - 44/2014
8. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 46/2014
9. Instandsetzung des Vorplatzes vor dem Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 4/2015
10. Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung an der B 76 (Schule bis Dorfstraße)
  Beschlussvorlage - 3/2015
11. Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 45/2014
12. Beleuchtung Vorplatz Sport- und Bürgerzentrum
  Beschlussvorlage - 2/2015
13. Entwässerung Vorplatz Sport- und Bürgerzentrum
  Beschlussvorlage - 1/2015
14. Antrag der CDU-Fraktion auf Errichtung einer Linksabbiegespur und Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Schule
  Beschlussvorlage - 7/2015

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin

Der Bericht der Bürgermeisterin wird dem Protokoll beigefügt.

Zur Bauvoranfrage hinsichtlich der Umgestaltung des ehemaligen Klärwerkgeländes zu einem Bauhof erfolgen weitere Erläuterungen durch den Bauausschussvorsitzenden Herrn Maybauer und Frau Schwarzer, dass die Bauaufsicht zu der vorgelegten Planung keine Bedenken hat.  


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Wörmbke fragt nach dem Sachstand zur geplanten Bürgersteigabsenkung im Haller Weg zum Möhlhorster Weg. Frau Schwarzer informiert, dass diesbezüglich noch nichts geschehen ist. Sie sagt zu, diese Maßnahme zu veranlassen.

Herr Röhl berichtet über den an ihm herangetragenen Wunsch, wieder einen Aushangkasten im Mühlenweg aufzustellen. Frau Schwarzer stimmt dem zu, bittet aber auch mögliche andere Standorte zu diskutieren.

Herr Röhl weist auf die notwendige Demontage der Hinweisschilder "Polizeistation" aufgrund deren Schließung hin. Diese werden in den nächsten Tagen erfolgen, teilt Frau Schwarzer mit.

Herr Röhl bittet hinsichtlich der Bekanntmachung von Terminen für die Gemeinde Fleckeby auf der gemeindeeigenen Homepage sowie auf der des Amtes, um eine laufende Prüfung, ob die Termine noch aktuell sind. Innerhalb der Gemeindevertretung wird eine interfraktionelle Zusammenarbeit über die Terminpflege vorgeschlagen. Es wird noch geklärt, ob sich der Tourismus- und Umweltausschuss oder der Jugend-, Sport- , Kultur- und Sozialausschuss mit diesem Thema in seiner nächsten Sitzung beschäftigen wird.

Herr Dr. Wenzel fragt nach dem Versicherungsschutz der eherenamtlichen Betreuer für die Asylbewerber. Frau Schwarzer erläutert, dass ein geringer Kasko-Schutz bei den Fahrten wie bei den Gemeindevertretern besteht. Ein Unfallversicherungsschutz besteht nicht.


zu TOP 7. Zuschussantrag des SV Fleckeby e.V.
Beschlussvorlage - 44/2014

Nach einem Gespräch zwischen dem Vorstand des Sportvereins und Vertretern der Gemeinde Fleckeby ist noch über den Antrag auf Erhöhung der Bezuschussung je Jugendlichen von 13,00 € auf 18,00 € jährlich zu entscheiden. Die Gesprächsteilnehmer waren im Ergebnis einig, dass der entsprechende Antrag angemessen ist und für alle Vereine in Fleckeby gilt.


Frau Schwarzer informiert kurz über das geführte Gespräch mit dem SV Fleckeby. Aus rechtlichen Gründen darf die Gemeinde dem Verein kein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen gewähren. Herr Röhl teilt ergänzend mit, dass die Tennissparte ihren Antrag zurückgezogen hat. Zur Zeit sind im Verein 274 Kinder. in den Jahren davor waren über 300 Kinder im Verein.
Auf Vorschlag von Herrn Künemund wird der Finanzausschuss beauftragt, bis zum Jahresende zu prüfen, ob an den SV Fleckeby eine Pauschalbezuschussung erfolgen kann.


Beschluss:

Der jährliche Zuschuss für Fleckebyer Vereine wird ab 2015 je jugendliches Mitglied auf 18,00 € festgesetzt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 46/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Fleckeby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen im Schmiederedder bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 11 bis 13 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage, der Verwaltungsstelle und den naheliegenden Einkaufsmöglichkeiten begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Zu- und Ausstiegsmöglichkeit in beide Fahrtrichtungen verfügen. Hierfür kommen in Fleckeby sowohl die Haltestellen im Schmiederedder als auch die an der B 76 in Holm in Betracht. Bei Letzteren könnte der Wunsch nach einer Verlegung einer der Haltestelle auf die Höhe der anderen ggf. in die Betrachtung einbezogen werden. Gerade für Menschen mit Behinderung kann die derzeitige Entfernung zwischen den beiden Haltestellen ein Problem ergeben, dessen Beseitigung für eine zeitlich vorrangige oder gleichzeitige Umsetzung dieser Maßnahme spricht. Die dortigen Haltestellen liegen grundsätzlich (mit Ausnahme des Unterstandes) in der Straßenbaulast des Bundes, so dass dieser hierfür auch die Kosten tragen muss. Soweit der Bund in der Pflicht ist, sollte er auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen. Der Bund sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Holm Stellung nehmen.


Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass ein Umbau der Haltestellen an der B 76 in Holm im Zusammenhang mit der Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung höchste Priorität hat. Dies liegt zum Einen am Fahrgastaufkommen und zum Anderen an der Problematik der derzeitigen Entfernung zwischen den beiden Haltestellen, dessen Beseitigung für eine zeitlich vorrangige oder gleichzeitige Umsetzung mit der Maßnahme im Schmiederedder spricht. Die Haltestellen in Holm liegen in der Straßenbaulast des Bundes, so dass er auch federführend Verantwortung übernehmen muss und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sollte. Der Bund sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Holm Stellung nehmen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Instandsetzung des Vorplatzes vor dem Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 4/2015

In der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 30.09.2014 wurde bereits beschlossen, den Vorplatz vor dem Feuerwehrgerätehaus instandzusetzen. Die geschätzte Baukostensumme von 32.500,00 € wurde anerkannt, sodass die Maßnahme dann im Frühjahr 2015 umgesetzt werden kann. Der Bauausschuss möge jedoch noch einmal über alternative Ausführungsvarianten beraten. Folgende Ausführungsvarianten werden durch die Ausschussmittglieder benannt:
  • Ursprüngliche Variante
  • Zusätzliche Schicht aus Leca - Beton zur Gewichtsreduzierung


Herr Maybauer informiert als Bauausschussvorsitzender über die Beratung und beschlossene Vorgehensweise aus dem Bauausschuss. Daher muss in dieser Angelegenheit abgewartet werden, bis die Angebote der vier Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden sind, eingegangen sind.


Beschluss:

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 10. Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung an der B 76 (Schule bis Dorfstraße)
Beschlussvorlage - 3/2015

Es ist angedacht, ob die Straßenlaternen entlang der B 76 (Schule bis Dorfstraße) den dort begleitenden Geh- und Radweg die ganze Nacht über ausleuchten sollen oder nur jede zweite Leuchte dauerhaft betrieben werden soll. Auch hier ist es empfehlenswert, einen Elektriker im Hinblick auf die Machbarkeit bzw. Effizienz, zur Beratung hinzuzuziehen.


Herr Maybauer berichtet, dass eine fachtechnische Beratung mit einem Elektriker noch nicht stattgefunden hat. Folglich ist eine Beschlussfassung zu diem TOP noch nicht möglich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Elektriker zur fachtechnischen Beratung hinzuzuziehen. Die Ergebnisse werden dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 11. Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" in Fleckeby
Beschlussvorlage - 45/2014

Der Kindergartenverein Fleckeby e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.10.2014 die Zustimmung zur Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" für das Kindergartenjahr 2015/2016. 

Derzeit sind in der 1. Regelgruppe 25 Kinder mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung, die für eine Gruppengröße ab 23 Kindern benötigt wird. Laut Auskunft der Leiterin der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist eine derartige Ausnahmegenehmigung jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Da bereits in den vergangenenen 2 Jahren eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, kann diese ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 nicht mehr erfolgen.

Nach Mitteilung der Leiterin des Waldorfkindergartens liegen zum Sommer 2015 bereits 17 weitere Anmeldungen vor, wobei 8 Kinder in die Schule entlassen werden. Im Kindergartenjahr 2016/2017 ist mit 10 Entlassungen in die Schule zu rechnen, denen mindestens die gleiche Zahl an Neuanmeldewünschen entgegensteht. Zur Abdeckung dieses bestehenden Bedarfs und zur Absenkung der Größe der 1. Regelgruppe möchte der Kindergartenverein Fleckeby e.V. nunmehr eine 2. Regelgruppe in dem vorhandenen Raum mit einer Größe von 30 qm eröffnen, in dem bis zu 12 Kinder betreut werden können.

Die Situation wurde am 08.01.2015 gemeinsam mit dem Kreisjugendamt im Kindergarten erörtert. Die Notwendigkeit der Erweiterung wurde von allen Beteiligten bestätigt. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass auch die 3 Gruppen im ev. Kindergarten nach Auskunft der Leiterin zum August 2015 mit 58 und zum Oktober 2015 mit 60 Kindern belegt sind.

Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist zunächst die Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplanes, welcher die Gemeinde zustimmen muss.

Die Gemeinde Fleckeby zahlt an den Kindergartenverein Fleckeby e.V. einen Zuschuss, der sich aus der Abrechnung des Zuschusses zur Unterhaltslast der letzten 3 Jahre an den Ev.-Luth. Kindergarten Fleckeby pro Kind ergibt. Dieser wird durch die 3 Jahre und durch 12 Monate geteilt, so dass sich ein Zuschussbetrag pro Monat ergibt. Dieser wird dann auf die Gesamtzahl der tatsächlichen Betreuungsmonate der Kinder aus der Gemeinde Fleckeby verteilt. Für das Jahr 2013 betrug der Zuschuss 31.623,75 EUR. 


Beschluss:

Die Gemeinde Fleckeby stimmt der Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" ab dem Kindergartenjahr 2015 und der entsprechenden Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplanes zu. Diese Regelung gilt zunächst für 3 Jahre.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beleuchtung Vorplatz Sport- und Bürgerzentrum
Beschlussvorlage - 2/2015

Es wird angeregt, die Dauer und Intensität der Beleuchtung auf dem Vorplatz des Sport- und Bürgerzentrums in Fleckeby zu beraten. Zurzeit ist die Intervallschaltung der gesamten äußeren Beleuchtung des Vorplatzes bis Mitternacht begrenzt. Um die Machbarkeit von eventuell angedachten Umstellungen zu gewährleisten, ist es notwendig einen Elektriker hinzuzuziehen.     


Herr Maybauer berichtet, dass für die Veränderung der Beleuchtung ebenfalls ein Elektriker zur fachtechnischen Beratung hinzugezogen werden soll. Dies soll jetzt zeitnah erfolgen. Die Ergebnisse werden dann zunächst im Bauausschuss erörtert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Elektriker zur fachtechnischen Beratung hinzuzuziehen. Die Ergebnisse werden dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 13. Entwässerung Vorplatz Sport- und Bürgerzentrum
Beschlussvorlage - 1/2015

Im Zufahrtsbereich zum Sport- und Bürgerzentrum kommt es nach stärkeren Niederschlägen zu einer großflächigen Pfützenbildung innerhalb der dort verlegten Spurwegplattenfläche. Eine vorerst angedachte günstige Variante, das Wasser durch schälen des Bankettstreifens auf der angrenzenden Rasenfläche loszuwerden, brachte keinen Erfolg. Um das Ablaufen des Oberflächenwassers zu gewährleisten, soll nun am Tiefpunkt der Plattenfläche ein Straßenablauf gesetzt werden und durch die Verlegung einer ca. 20 Meter langen Entwässerungsleitung an das vorhandene Entwässerungssystem angeschlossen werden. Ein vorläufig eingeholtes Kostenangebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 1.649,22 €.  


Im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme schlägt Herr Nissen vor, sich über eine Neugestaltung des Vorplatzes Gedanken zu machen, da der Platzes eine veränderte Nutzung hat. Herr Röhl sieht hier die Notwendigkeit, den Sportverein bei einer Planung zu involvieren. Der Bauausschuss wird sich mit einer Neugestaltung des gesamten Vorplatzes befassen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag der CDU-Fraktion auf Errichtung einer Linksabbiegespur und Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Schule
Beschlussvorlage - 7/2015

Mit Datum vom 01.12.2014 hat die CDU- Fraktion folgenden Antrag gestellt:

"Wir von der CDU Fraktion beschäftigen uns seit längerem mit der Problematik der Verkehrssituation an unserer Schule. In diesem Zusammenhang beantragen wir, die Verkehrsinseln bei der Schule in eine Linksabbiegespur umzuändern, um somit den laufenden Verkehr zu entschärfen.

Ferner sollten wir bei der Straßenverkehrsbehörde vom Ortsschild bis zum Südring, in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beantragen."


Frau Schwarzer informiert die Anwesenden darüber, dass die Verkehrsaufsicht von der Verwaltung gem. Beschluss des Bauausschusses angeschrieben wurde. Bei Vorliegen von Ergebnissen nach Gesprächen mit der Verkehrsaufsicht und dem Straßenbaulastträger, erfolgt eine erneute Beratung im Fachausschuss.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Insbesondere sind hierzu notwendige Abstimmungsgespräche mit der Verkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger zu führen. Danach erfolgt eine erneute Beratung im Fachausschuss.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .


Ursula Schwarzer  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer