N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 10.12.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Einfach Classe", Dorfstraße 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Knut von Fircks
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Fleckeby
  Beschlussvorlage - 53/2015
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen der Bürgermeisterin
7. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
8. Wahl, Ernennung und Vereidigung der / des 2. stellvertretenden Bürgermeister/in.
  Beschlussvorlage - 54/2015
9. Wahl einer persönlichen Stellvertretung für die Bürgermeisterin im Amtsauschuss
  Beschlussvorlage - 58/2015
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bauausschuss
  Beschlussvorlage - 56/2015
11. Wahl der / des stellv.Vorsitzenden im Bauausschuss
  Beschlussvorlage - 57/2015
12. Wahl einer persönlichen Stellvertretung für ein Mitglied im Bauausschuss
  Beschlussvorlage - 55/2015
13. Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungverbandes Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 60/2015
14. Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby
  Beschlussvorlage - 59/2015
15. Wahl eines persönlichen Stellvertreters im Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke.
  Beschlussvorlage - 63/2015
16. Wahl eines Mitgliedes in das Kuratorium des ev. Kindergartens Fleckeby
  Beschlussvorlage - 61/2015
17. Wahl eines persönlichen Stellvertreter in den Kindergartenbeirat des Kindergartens "Rosenrot"
  Beschlussvorlage - 62/2015
18. Städtebauliche Entwicklung im Ortskern Fleckeby
  Beschlussvorlage - 64/2015
19. Altersgemischte Gruppe für die Übergangszeit vom 01.04.2016 - 31.07.2016
  Beschlussvorlage - 49/2015
20. Neugestaltung der alten Badestelle "Holmer Strand"
  Beschlussvorlage - 51/2015
21. Neugestaltung und Anschaffung der Wanderwegbeschilderung in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 52/2015
22. Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim
  Beschlussvorlage - 65/2015
23. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren"
  Beschlussvorlage - 50/2015
24. Spielplatz Hyklint
24.1 Erneuerung einer Schaukel
  Beschlussvorlage - 66/2015
24.2 Erneuerung der Einfriedigung
  Beschlussvorlage - 67/2015
25. Anschaffung eines Aufsitzmähers
  Beschlussvorlage - 68/2015
26. Anschaffung eines Schleppers
  Beschlussvorlage - 69/2015
27. Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
28. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 70/2015
29. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 71/2015
Nicht öffentlicher Teil
Öffentlicher Teil
31. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.    

zu TOP 2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Fleckeby
Beschlussvorlage - 53/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Laut Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU) der Gemeinde Fleckeby ist Herr Knut von Fircks als nächster Bewerber festgestellt worden. Er wird von der Bürgermeisterin per Handschlag als Mitglied der Gemeindevertretung verpflichtet.    

Beschluss:

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Als neuer TOP 27 wird aufgenommen: "Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes". Als nichtöffentlicher TOP 30 wird neu aufgenommen: "Vertragsangelegenheit"  

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Die Frage von Matthias Thordsen, ob bürgerliche Mitglieder nicht auch an nicht öffentlichen Sitzungsteilen teilnehmen könnten, wird von der Bürgermeisterinund von Amtsdirektor Bock mit Verweis auf die Gemeindeordnung verneint.  

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.    

zu TOP 6. Mitteilungen der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin hält ihren vorliegenden Bericht.
Außerdem teilt sie mit, dass Dr. Rolf Wenzel neuer Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion ist. Knut von Fircks ist stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion.  

zu TOP 7. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Die Anregung von GV Timme zu einer Defibrillatoren-Anschaffung für stark frequentierte öffentliche Bereiche wird dankend aufgenommen. Die Umsetzungsmöglichkeiten sollen abgeklärt werden.

Die Anregung von GV Dr. Wenzel, entlang der B 76 mehr weihnachtliches erkennen zu lassen, wird im Tourismus- und Umweltausschuss für das nächste Jahr beraten.  

zu TOP 8. Wahl, Ernennung und Vereidigung der / des 2. stellvertretenden Bürgermeister/in.
Beschlussvorlage - 54/2015
Der Gemeindevertreterer und 2. stellvertretende Bürgermeister Heinrich Hausschildt ist am 05.11.2015 zurückgetreten. Hierdurch ist es nötig, eine/n neue/n 2. stellvertretende/n Bürgermeister/in zu wählen. 
   

Beschluss:
Herr Dr. Rolf Wenzel wird als neuer 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt. Im Rahmen der Ernennung und Vereidigung wird Herrn Dr. Rolf Wenzel die Ernennungsurkunde überreicht. 
   

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl einer persönlichen Stellvertretung für die Bürgermeisterin im Amtsauschuss
Beschlussvorlage - 58/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein/e persönliche/rStellvertreter/in für die Bürgermeisterin Frau Ursula Schwarzer im Amtsauschuss zu wählen.     

Beschluss:
Herr Dr. Rolf Wenzel wird als persönlicher Stellvertreter für die Bürgermeisterin in den Amtsausschuss gewählt.     

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bauausschuss
Beschlussvorlage - 56/2015
Durch die Mandatsannahme von Herrn Knut von Fircks als Gemeindevertreter verliert er seinen Sitz als Bürgerliches Mitglied im Bauausschuss. Hierdurchbedingt ist einMitglied in den Bauausschuss zu wählen.    

Beschluss:
Herr Knut von Fircks wird als Mitglied in den Bauausschuss gewählt.     

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl der / des stellv.Vorsitzenden im Bauausschuss
Beschlussvorlage - 57/2015
Durch die Mandatsannahme von Herrn Knut von Fircks als Gemeindevertreter verliert er seinen stellv. Vorsitz im Bauausschuss. Hierdurch bedingt ist eine/ein stellv. Vorsitzende/r in den Bauausschuss zu wählen.     

Beschluss:
Herr Knut von Fircks wird als stellv. Vorsitzender im Bauausschuss gewählt.     

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl einer persönlichen Stellvertretung für ein Mitglied im Bauausschuss
Beschlussvorlage - 55/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein stellvertretendesMitglied in den Bauausschuss zu wählen.     

Beschluss:
Frau Göntie Timme wird als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Bauausschuss gewählt.    

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungverbandes Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 60/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungverbandes Mittelschwansen sowie eine persönliche Stellvertretung zu wählen.     

Beschluss:
Herr André Brix wird als Mitglied und Matthias Thordsen als seine Stellvertretung in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungverbandes Mittelschwansen gewählt.     

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby
Beschlussvorlage - 59/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby und eine Stellvertretung zu wählen.     

Beschluss:
Herr Dr. Rolf Wenzel wird als Mitglied und Göntie Timme als seine Stellvertretung in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby gewählt. 

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Wahl eines persönlichen Stellvertreters im Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke.
Beschlussvorlage - 63/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein persönlicher Stellvertreter für Herrn Andreas Hammerich in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke zu wählen. 
    

Beschluss:
Herr Knut von Fircks wird als persönlicher Stellvertreter für Herrn Andreas Hammerich in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke gewählt.      

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Wahl eines Mitgliedes in das Kuratorium des ev. Kindergartens Fleckeby
Beschlussvorlage - 61/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in das Kuratorium des ev.Kindergartens Fleckeby und eine Stellvertretung zu wählen.     

Beschluss:
Herr Hans-Peter Geest wird als Mitglied und Herr Dr. Rolf Wenzel als Stellvertretung in das Kuratorium des ev. Kindergartens Fleckeby gewählt.   

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Wahl eines persönlichen Stellvertreter in den Kindergartenbeirat des Kindergartens "Rosenrot"
Beschlussvorlage - 62/2015
Der Gemeindevertreter Herr Heinrich Hausschildt ist zum 05.11.2015 als Gemeindevertreter zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein persönlicher Stellvertreter für Herrn Dr. Reiner Herzog in den Kindergartenbeirat des Kindergartens "Rosenrot" zu wählen.      

Beschluss:
Frau Göntie Timme wird als persönliche Stellvertreterin für Herrn Dr. Reiner Herzog in den Kindergartenbeirat des Kindergartens "Rosenrot gewählt.    

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Städtebauliche Entwicklung im Ortskern Fleckeby
Beschlussvorlage - 64/2015
Es wird angedacht in der Gemeinde Fleckeby Bauleitplanung im Ortskern zu betreiben. Anlass hierzu war ein Antrag, der auf die Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktesabzielt. Nunmehr soll die Gelegenheit genutzt werden, den gesamten Bereich dort zu überdenken.
Es sind verschiedene Varianten angedacht. Hierfür wurden grobe Kostenschätzungen bezüglich der Bauleitplanung eingeholt.

Variante 1:
Edeka-Markt mit dem angrenzenden Wohngebäude und Parkplatz ca. 9.200,00 €
Variante 2:
Bereich des Edeka Marktes (aus Variante 1) mit dem Bereich des Amtsgebäudes ca. 14.200,00 €
Variante 3:
Bereich des gesamten Bebauungsplanes Nr. 2 "Bramberg Schmiederedder" ca. 27.000,00 €
Variante 4:
Bereich des gesamten Bebauungsplanes Nr. 2 "Bramberg Schmiederedder" mit Erweiterung im Norden ca. 30.000,00 €

Die Fraktionen werden sich bis März 2016 Gedanken über die Fleckebyer Ortsentwicklung machen und die Ergebnisse ggf. schriftlich vorlegen. Die Bürgermeisterin wird bis dahin die Rahmenbedingungen für eine externe Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes und dessen Fördermöglichkeiten über die AktivRegion klären.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Planungsbüro Springer zu beauftragen, eine B-Planung für die Variante 1 vorzunehmen, soweit der Vorhabenträger einen entsprechenden Antragstellt und die Kostenübernahme zusichert.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Altersgemischte Gruppe für die Übergangszeit vom 01.04.2016 - 31.07.2016
Beschlussvorlage - 49/2015
Die derzeitige Situation in der Krippe lässt sich wie folgt schildern: Die Gruppenstärke beträgt sieben bzw. acht Kinder pro Gruppe.
Es liegeninsgesamt acht Anträge von Eltern vor, die Ihre Kinder bis einschließlich 31.07.2016 in der Krippe weiter betreuen lassen möchten, da sie erst ab 01.08.2016 einen Kindergartenplatz in Fleckeby zugesichert bekommen haben.

Nach Rücksprache mit der Heimaufsicht vom Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht die Möglichkeit, dass Kinder die während des laufenden Kita-Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, auch bis zum Ende des Kita-Jahres in der Krippengruppe verbleiben können. Entscheidend für den Krippenstatus ist, dass zu Beginn eines neuen Kita-Jahres nur unter Dreijährige aufgenommen werden.
Es wäre daher kein Problem, die dreijährigen Kinder bis zum Ende des Kita-Jahres in der Einrichtung zu behalten, wenn die Gruppengröße von maximal 10 Kinder je Krippengruppe nicht überstiegen wird.
Da jedoch laut Frau Levien viele Anmeldungen vorliegen, würde ab April 2016 der Fall eintreten, dass mehr als 10 Kinder in einer Krippengruppe betreut werden müssten.

Hierfür wäre für die Übergangszeit vom 01.04.2016 bis 31.07.2016 eine altersgemischte Gruppe eine Lösung, da so die Kinder direkt im Anschluss ab dem 01.08.2016 in den Kindergarten in Fleckeby gehen könnten.
Nach § 8 Abs. 3 KiTaVO stehen in altersgemischten Gruppen 20 Plätze zur Verfügung. In altersgemischten Gruppen mit Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verringert sich diese Gruppengröße um jeweils einen zusätzlichen Platz je aufgenommenem Kind unter drei Jahren. Ein Beispiel für eine altersgemischte Gruppe wären 8 Kinder unter drei Jahren und 4 Kinder über drei Jahre. Sobald 9 oder mehr Kinder unter drei Jahren in der Gruppe sind, wäre dies wieder eine Krippengruppe.

Frau Scholz-Richter von der Heimaufsicht empfiehlt daher, für den Zeitraum 01.04.2016 bis 31.07.2016 eine altersgemischte Gruppe zu beantragen, um die betroffenen Kinder über drei Jahre bis zum Übergang in den Kindergarten in der Einrichtung behalten zu können.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine altersgemischte Gruppe für die Übergangszeit vom 01.04.2016 - 31.07.2016 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. 

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Neugestaltung der alten Badestelle "Holmer Strand"
Beschlussvorlage - 51/2015
Ein Hauptmerkmal der Gemeinde ist der Holmer Strand. Durch die Verlegung der Badestelle um 150 m in Richtung Weseby, liegt die alte Badestelle brach.Dieser Strandabschnitt ist ein Anziehungspunkt für viele Fleckebyer und Besucher der Gemeinde, somit ein Aushängeschild für Fleckeby. Zurzeit dient diese Fläche als Hundeauslauffläche. Der ideelle Wert dieser Fläche und die Bedeutung für die Gemeinde spiegelt diese Nutzung aber nicht wieder. Der Bereich sollte neu gestaltet und aufgewertet werden. Problematisch ist, dass die Untere Naturschutzbehörde nur wenig Veränderungen, wie die Aufstellung von Bänken, zulässt. Die Haushaltsmittel hierfür sollen 2016 bereitgestellt werden.  

Beschluss:
Für die kurzfristige Neugestaltung werden die geschätzten Anschaffungskosten/Baukosten von 500,00 € im Haushalt des kommenden Jahres bereit gestellt.

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Neugestaltung und Anschaffung der Wanderwegbeschilderung in Fleckeby
Beschlussvorlage - 52/2015
Die Beschilderung der Wanderwege in und um Fleckeby ist in einem prekären Zustand. Um Wanderern und Gästen die Orientierung zu erleichtern, solltendiese Schilder erneuert werden.   

Beschluss:
Für die Beschilderung werden die geschätzten Anschaffungskosten von 1.000,00 € im Haushalt des kommenden Jahres bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim
Beschlussvorlage - 65/2015
Bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.09.2015 wurde einstimmig beschlossen, sich gegen die Bauftragung eines Architekten auszusprechen und die ausgearbeiteten Gestaltungsvorschläge von Herrn Friedrich Nissen und Herrn Knut von Fircks anzunehmen. Am 03.11.2015 fand ein örtlich anberaumtes Abstimmungsgespräch statt, indem die detaillierten Gestaltungsvorschläge für den Vorplatz zum Sportheim erörtert wurden, um eine Kosteneinschätzung für den erforderlichen Aufwand vornehmen zu können. Die vorläufig geschätzten Kosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf ca. 18.500,00 € Brutto. Die konzeptionelle Ausarbeitung wird innerhalb der Sitzung noch einmal erörtert. Die Maßnahmen könnten auf 2 Jahre aufgeteilt werden.   

Beschluss:
In den Haushalt 2016 werden 10.000,00 € eingestellt. Die Maßnahme soll in diesem Rahmen (vorbehaltlich der Beteiligung durch den Sportverein) umgesetzt werden.  

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 23. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren"
Beschlussvorlage - 50/2015
Auf Grund der aktuellen Situation in der Krippe sollen folgende Änderungen in die Satzung aufgenommen werden:

§ 3 Abs. 2 soll die Möglichkeit eröffnen,dass Kinder, die im Laufe des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kita-Jahres in der Einrichtung verbleiben können, soweit die Krippe über genügend freie Plätze verfügt. Außerdem besteht die Möglichkeit, wenn durch den Verbleib dieser Kinder die Gruppengröße der Krippengruppen nicht eingehalten werden können, eine altersgemischte Gruppe im Bedarfsfalle eingerichtet werden kann.

§ 7 Abs. 2 sieht eine angepasste Benutzungsgebühr für Kinder ab 3 Jahren vor.
Für die Teilnahme am Mittagessen beträgt die Gebühr gemäß § 7 Abs. 4 zukünftig 2,50 € pro Essen.
Desweiteren wurden einige Verweise auf Absätze angepasst.  

Beschluss:
Die Satzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.        

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24. Spielplatz Hyklint

zu TOP 24.1 Erneuerung einer Schaukel
Beschlussvorlage - 66/2015
Es ist angedacht die Schaukel auf dem Spielplatz Hyklint zu erneuern. Zur Meinungsfindung wird ein aktuelles Angebotsprospekt eines namenhaften Spielzeuganbieters vorgelegt. Die Ausführungsart kann somit innerhalb der Sitzung beraten und gegebenenfalls beschlossen werden. Das Aufstellen der Schaukel muss in jedem Fall noch zusätzlich zur Anschaffung Berücksichtigung finden.      

Beschluss:
Die bereits vorhandene Netzschaukel soll auf dem Spielplatz Hyklint aufgestellt werden. Die alte Schaukel soll zudem durch eine neue zeitgemäße Schaukel ersetzt werden. Die Kosten betragen ca. 1.000,00 €. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.    

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24.2 Erneuerung der Einfriedigung
Beschlussvorlage - 67/2015
Die Gemeinde Fleckeby beabsichtigt den Spielplatz Hyklint neu zu umwehren. Der Zaun soll folgendermaßen ausgebildet werden:
Doppelstabmattenzaun, Höhe 1,03 m, feuerverzinkt und pulverbeschichtet grün, Maschenweite 50/200 mm, waagerechte Drähte doppelt 8 mm, senkrechte Drähte 6 mm, Mattenbreite 2,50 m. Rechteckpfosten 40 x 60 mm, feuerverzinkt und pulverbeschichtet grün, Aluabdeckkappe, durchgehende Flacheisenbefestigung. Zur Kostenschätzung für das Vorhaben wurden die Angebotspreise eines kürzlich umzäunten Spielplatz zu Grunde gelegt. Hieraus ergibt sich bei einer Zaunlänge von ca. 30 m ein Bruttogesamtbetrag von ca. 2.000,00 €. Für den Einbau eines Torelementes müssen, je nach Ausführungsart, mindestens 500 € zusätzlich veranschlagt werden.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Zaun (in der im Sachverhalt beschrieben Form) auf einer Länge von 30 Metern entlang des Straße zum Hyklint zu erneuern sowieein Tor einzubauen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 25. Anschaffung eines Aufsitzmähers
Beschlussvorlage - 68/2015
Für die Mäharbeiten in der Gemeinde wird voraussichtlich im nächsten Jahr ein neuer Aufsitzmäher benötigt, da der vorhandene schongrößere Verschleißerscheinungen aufweist. Daher ist es notwendig, für eine Neuanschaffung Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen. Aufgrund einer Preisanfrage liegen die Anschaffungskosten zwischen 7.300,- € und 7.700,- €. Dies hängt von der Ausstattung des Mähers ab. Die Preise beziehen sich auf eine Mähwerkbreite von 103 cm.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Haushalt 2016 Mittel für einen neuen Aufsitzmäher in Höhe von 7.700 € einzustellen.     

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 26. Anschaffung eines Schleppers
Beschlussvorlage - 69/2015
Der vorhandene Case-Schlepper (Bj. 2007, 2.500 Betriebsstunden) weist technischen Verschleiß auf. Daher ist es notwendig entsprechende Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen, um eine Neuanschaffung durchführen zu können. Eine Preisanfrage für einen Schlepper hat eine Summe von 80.000,- € ergeben. Im Gegenzug würde der alte Schlepper mit 20.000,- € in Zahlung gegeben werden. Somit käme es zu einer finanziellen Belastung von 60.000,- €. Aufgrund des Bruttoprinzips wären aber im Haushalt auf der Ausgabenhaushaltsstelle 80.000,- € und auf der Einnahmenhaushaltsstelle 20.000,- € zu veranschlagen.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Neuanschaffung eines Schlepper 80.000 € in den Haushalt 2016 aufzunehmen.     

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 27. Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
Die Bürgermeisterin berichtet, dass das mit verschiedenen Gemeinden angeschaffte Geschwindigkeitsmessgerät sehr selten zur Verfügung steht. GV Hammerich begründet seinen Vorschlag.

Es wird beschlossen, für die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes 3.000,00 € in den Haushalt aufzunehmen.  

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 28. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 70/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzungzu erlassen, wennvon den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 315.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.440.800,- € auf nunmehr 2.755.800,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 161.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 151.600,- € auf nunmehr 313.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 29. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 71/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zuerlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
2.615.700 €
in der Ausgabe auf
2.615.700 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
233.500 €
in der Ausgabe auf
233.500 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0 €
    davon innere Darlehen 
0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
653.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
7,38 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.     

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nicht öffentlicher Teil

Öffentlicher Teil

zu TOP 31. Bekanntgaben
Der nicht öffentlich gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.  


Gunnar Bock  Ursula Schwarzer 
Protokollführer  Bürgermeisterin