N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 20.09.2016.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Knut von Fircks
2. stellv. Bürgermeister Dr. Rolf Wenzel

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Pflasterung des Hallenbodens
  Beschlussvorlage - 29/2016
8. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 27/2016
9. Ausbau der Elektroinstallation
  Beschlussvorlage - 28/2016
10. Beseitigung von Bauschutt auf dem Bauhofsgelände
  Beschlussvorlage - 30/2016
11. Anschaffung und Aufstellung eines Regalsystems in der neuen Gerätehalle
  Beschlussvorlage - 38/2016
12. Außerordentliche Tilgung von drei Darlehen
  Beschlussvorlage - 34/2016
13. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 39/2016
14. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 33/2016
15. Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6
  Beschlussvorlage - 35/2016
16. Antrag der F-Fleckeby auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 36/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Bürgermeisterin Schwarzer stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 13 "Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016" zu ergänzen. Hintergrund hierfür ist die geplante außerordentliche Tilgung von drei Darlehen. Zur Aufnahme des Umschuldungsdarlehen muss eine Nachtragssatzung erlassen werden, da diese die Ermächtigung für die Darlehensaufnahme ist.

Des weiteren beantragt sie, die TOP 16 und 17 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
Der Bericht der Bürgermeisterin wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Künemund weist auf lockere Steine im Vorplatz des Bürgerzentrums hin. Frau Schwarzer teilt mit, dass dieser Zustand bekannt sei und an einer Lösung gearbeitet werde.

Herr Röhl verweist auf ihm vorliegende Informationen, dass der aktuelle Wasserstand in der Brandkuhle nicht ungewöhnlich ist. Frau Schwarzer erläutert kurz, dass sie lediglich ihr vorliegende Informationen weitergegeben hat.

Herr Hammerich informiert darüber, dass bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED eine Leuchte am Parkplatz des Bürgerzentrums vergessen wurde. Dieses Versäumnis ist bekannt und werde den Stadtwerken Schleswig mitgeteilt, teilt Frau Schwarzer mit.

Frau Otto krisiert die Positionierung der Pylonen auf dem Parkplatz des Bürgerzentrum. Durch deren Aufstellung werden 2 Parkplätze blockiert. Des Weiteren fragt sie, ob die Gemeinde schadensersatzpflichtig wird, wenn jemand dagegen fährt. Frau Schwarzer berichtet, dass eine Versetzung der Pylonen z. Zt. nicht geplant sein, weil sie der sicheren Verkehrsführung dienen und mit dem Sportverein abgestimmt wurden. Falls jemand gegen die Pylonen fährt, handelt es sich um eigenes Verschulden. 

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Auf Nachfrage von Frau Timme informiert Frau Schwarzer über den Sachstand der Aktion "Weihnachtssterne". Es ist geplant 20 Sterne entlang der Hauptstraße aufzustellen. Die Aufstellung soll zum 1. Advent erfolgen. Die Gemeindearbeiter sind mit Herstellung der Sterne beauftragt.

Herr Künemund berichtet, dass die Straßenbeleuchtung im Möhlhorster Weg die ganze Nacht durchleuchtet. Eigentlich soll sie sich zwischendurch abschalten.Es wird zugesagt, dies vom Elektriker entsprechend einstellen zu lassen.
Darüber hinaus fragt Herr Künemund nach dem Sachstand zur Anschaffung eines 2. Defibrillators. Herr Dr. Wenzel erläutert kurz den Sachstand. Da das Gerät draußen montiert werden soll, kommen nur spezielle in Betracht. Des Weiteren muss dieser Platz auch aus Sicherheitsgründen mit einer Videoüberwachung ausgerüstet werden. Die Kosten werden zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorgelegt.

Frau Otto bittet noch mal um eine öffentliche Bekanntmachung hinsichtlich der Verpflichtung der Grundstückseigentümer zum Rückschnitt von Hecken und Sträuchern, wenn diese in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Frau Schwarzer verweist hierzu auf die Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Bei einer Meldung muss aber auch ein konkreter Fall benannt werden.

Herr Nissen macht darauf aufmerksam, dass ein Werbeschild an der Kreuzung Südring / B 76 beim Einbiegen auf die B 76 die Sicht behindert. Frau Schwarzer gibt hier zu bedenken, dass das Schild auf einem Privatgrundstück steht. Der Firmeninhaber wird über das Problem informiert.

Herr Hammerrich verweist auf Probleme hinsichtlich des Parkplatzes an der Bäckerei. Dieser wird inzwischen von den Beschäftigten der dortigen Gewerbebetrieben als Parkplatz genutzt. Teilweise werden dort auch Lkw's abgestellt, die dann mehrere Parkplätze blockieren. Frau Schwarzer bittet, dass sich der Bauausschuss mit dem Problem beschäftigt.
In diesem Zusammenhang berichtet Herr Röhl über die tlw. widerrechtliche Nutzung des Behindertenparkplatzes am Bürgerzentrum.

zu TOP 7. Pflasterung des Hallenbodens
Beschlussvorlage - 29/2016
Es ist angedacht, die Bodenfläche der neuen Halle auf dem Bauhofsgelände auszupflastern. Aus bautechnischer Sicht muss das vorhandene Planum nur noch profiliert und die ca. 360 m² große Grundfläche ausgepflastert werden. Hierzu wurden durch die Bauamtsverwaltung Vergleichsangebote eingeholt. Das günstigste Angebot schließt bei einer Bruttosumme von 12.328,64 €.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die neu erstellte Gerätehalle auspflastern zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 27/2016
Vertreter der Kirchengemeinde Kosel und die Bürgermeister der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sowie Vertreter der jeweiligen Verwaltung haben die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erstmalig am 27.08.2015 und zuletzt am 05.07.2016 erörtert. Beim letzten Termin wurde der Entwurf für einen Vertrag über die Finanzierung und Unterhaltung der Friedhöfe von der Kirchenkreisverwaltung vorgelegt und die politischen Gemeinden wurden um Beratung und Beschlussfassung dieses Vertragsentwurfes gebeten.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb der Friedhöfe der Kirchengemeinde Kosel weist seit 2010 jährliche Defizite aus. Die Vertreter der Kirchengemeinde haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es ihnen nicht um einen Ausgleich der Defizite gehen würde, die bis einschließlich 2014 angefallen seien. Folglich sieht auch der Vertragsentwurf einen Defizitausgleich erst ab dem 01.01.2015 vor. Das festgestellte Defizit des Jahres 2015 beträgt 15.596,41 €, das Defizit 2016 nach der Haushaltsplanung 29.600,00 €. Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sollen sich das jeweilig festgestellte Defizit lt. Entwurf nach Einwohnerzahlen aufteilen, so dass Fleckeby 49%, Güby 14%, Hummelfeld 6% und Kosel 31% tragen würden.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen haben sich die betroffenen Gemeinden nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofes zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2010 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.

Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein.  

Beschluss:
Die Gemeinde Fleckeby beteiligt sich ab dem 01.01.2015 grundsätzlich mit 49% an maximal der Hälfte des laufenden Defizites des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Güby mit 14%, Hummelfeld mit 6% und Kosel mit 31% an dieser maximalen Hälfte beteiligen. Der verbleibende Anteil ist von der Kirchengemeinde zu tragen. Sollten die Gemeinden weniger als 50% des laufenden Defizits zahlen, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, mit den Gemeinden Kosel, Hummelfeld und Güby einen gleichen Anteil zu beraten. (Sollte hier keine Einigkeit erfolgen, ist der Beschluss aufgehoben).
Über diesen Beschluss wird alle zwei Jahre neu beraten.

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ausbau der Elektroinstallation
Beschlussvorlage - 28/2016
Eine Begehung der neuen Halle im Hinblick auf Arbeitssicherheit hat ergeben, dass eine elektrische Versorgung erfolgen und eine Lichtstärke von mind. 300 Lux erzeugt werden muss. Hierzu wurden drei regional ansässige Fachfirmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch nicht alle Angebote vor, sodass die endgültigen Preise bzw. Kosten erst innerhalb der Sitzung genannt und beraten werden können.   
Herr Künmund hätte es wünschenswert gefunden, wenn der Bauausschuss Informationen darüber gehabt hätte, dass die abgegebenen Angebote konzeptionell unterschiedlich waren, wodurch die jeweiligen Angebotssummen zustande gekommen sind. Frau Schwarzer und Herr von Fircks erläutern kurz den Ablauf für die erfolgte Angebotsabgabe. Herr Röhl bestätigt, dass alle Firmen für die Abgabe eines Angebots den Informationsstand hatten.
Herr Künemund schlägt vor, bei kommenden Ausschreibungen die Leistungsbeschreibung enger zu fassen, damit die Angebote besser zu vergleichen sind. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Fa. Elektro Reimer für die Elektroinstallation der neuen Gerätehalle zu beauftragen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 6.293,98 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.      

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beseitigung von Bauschutt auf dem Bauhofsgelände
Beschlussvorlage - 30/2016
Bauschutt und andere abgängige Materialien sollen zukünftig auf dem Bauhofsgelände kontrolliert gesammelt werden. Über die möglichen Standorte für z.B. Sammelcontainer soll innerhalb des Ausschusses beraten werden. Zu bedenken gilt es jedoch auch, dass geliehene Container Mietkosten verursachen und dementsprechend Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden müssen. Außerdem muss ein neues Zwischenlager für Fundgegenstände, wie z.B. Fahrräder, Roller, etc. geschaffen werden. Das ehemalige Rechengebäude, das vorher als Abstellraum diente, wurde aufgrund einer baurechtlichen Auflage abgerissen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen 2 neue 5,5 m³ Container zu erwerben. Die Kosten in Höhe von 2.000 € werden bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anschaffung und Aufstellung eines Regalsystems in der neuen Gerätehalle
Beschlussvorlage - 38/2016
In der neu erstellten Gerätehalle soll ein zusammenhängendes Regalsystem aufgebaut werden. Das ist notwendig, um diverse Gegenstände geordnet und trocken lagern zu können. Die Fundamentierung erfolgt nach Herstellerangaben des Regalbauers in Eigenleistung durch die Gemeindearbeiter. Für die Umsetzung der Maßnahme sind Kosten in Höhe von ca. 4.000,00 € erforderlich.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und ein Regalsystem anzuschaffen und aufzubauen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 4.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Außerordentliche Tilgung von drei Darlehen
Beschlussvorlage - 34/2016
Die Gemeinde Fleckeby hat im Jahre 1990 für die Finanzierung der altengerechten Wohnanlage in Fleckeby drei Darlehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommen. Die Gesamtsumme belief sich auf 471.411,11 €. Das Darlehen wurde auf 85 Jahre aufgenommen. Es erfolgt eine jährliche Tilgung von 1,0 %. Zinsen fallen für das Darlehen nicht an. Die Gemeinde zahlt jedoch jährlich 0,5 % Verwaltungskosten, mindestens jedoch 0,2 % des Ursprungskapitals und somit mindestens 942,82 €. Zum 30.09.2016 besteht eine Restforderung in Höhe von 348.706,33 €. Bis zum 01.10.2075 werden noch 54.117,02 € an Verwaltungskosten fällig. Laut Rücksprache mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein kann das Darlehen zum 30.09.2016 außerordentlich gekündigt werden.       
Herr Röhl erläutert als Finanzausschussvorsitzender kurz die finanziellen Vorteile bei einer jetzigen außerordentlichen Tilgung der drei alten Darlehen.

Beschluss:
Es wird beschlossen alle drei Darlehen zum 30.09.2016 außerordentlich zu tilgen. 300.000 € sollen über ein neues Darlehen über 10 Jahre finanziert werden.    

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 39/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ergeben sich keine Veränderungen im Verwaltungshaushalt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 300.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 233.500,- € auf nunmehr 533.500,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 300.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.      

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 33/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Gemeinde Fleckeby besitzt keine Geschäftsordnung. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Daher ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.

Im Rahmen des gemeinsamen Finanz- und Bauausschusses wurden folgende Änderungen vorgenommen:
In § 6 (2) wird der folgende Satz ergänzt: Die Ladungsfrist orientiert sich an den Vorschriften der Gemeindeordnung.
In § 7 (7) werden die Worte "gestanden haben" durch das Wort "stehen" ausgetauscht
In § 12 (3) wird das Wort "zu" vor dem Wort "verlassen " eingefügt
Das Ende der Sitzung aus § 23 wird von 22:00 Uhr auf 22:30 Uhr geändert.   
Es werden kurz die Änderungen am Entwurf der Geschäftsordnung vorgetragen, die vom Finanz- und Bauausschuss empfohlen wurden.

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6
Beschlussvorlage - 35/2016
Laut Mitteilung von Herrn Dibbern ist der Löschwassertank des LF10/6 im Jahr 2012 undicht gewesen (Risse und ein Loch). Die Herstellerfirma hat nach Aufforderung den Tank im Rahmen der Garantie neu abgedichtet. Mittlerweile zeigt sich wieder das gleiche Schadensbild. Es sind wieder Risse und ein Loch im Tank. Da seit der letzten Reparatur 4 Jahre vergangen sind, ist eine Reparatur im Rahmen der Garantie nicht mehr möglich.
Wehrführer Dibbern hat den Schaden an Herrn Vogel von der Firma "Rosenbauer" gemeldet.

Herr Vogel hat im Nachgang zu dem Gespräch folgendes Angebot eingereicht.
____________________________________________________________________________
GMX FreeMail

Wassertank

Von; "Vogel Michael" <Michael.Vogel@rosenbauer.com>
An; "r.dibbern@gmx.de" <r.dibbern@gmx.de>
Datum: 29.07.201614:49:10

Sehr geehrter Herr Dibbern,
im Anhang erhalten Sie mein Angebot zur Erneuerung Ihres Wassertanks. Bei diesem Tank handelt es sich um den gleichen Tank, wie der im Fahrzeug verbaute. Leider habe ich aus Slowenien immer noch keine Antwort bekommen und eine Reparatur würde incl. Tank freilegen ca. 1000,- Euro kosten.   
                                                  
Nach meinem Urlaub werde ich mich erneut mit einem Tanklieferanten in Verbindung setzen, wenn Sie noch die Möglichkeit haben, so lange zu warten, würde ich mich freuen und mich in der KW 34 bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Vogel
Leitung Service Werkstätte
Service Werkstätte
Rosenbauer Deutschland GmbH
14943 Luckenwalde, Rudolf-Breitscheid-Str. 79, Germany
Tel: +49 3371 6905-881
Fax: +49 3371 6905-73881
Mobil:+49 172 3297 175
E-Mail: michael.vogel@rosenbauef.coffim

Rosenbauer Deutschland GmbH

Gemeinde Fleckeby
über das Amt Schlei Ostsee
Herr Dibbern
Schmiederedder 2
24357 Fleckeby

Rosenbauer Deutschland GmbH
Rudolf-Breilscheid-Straße 79
14943 Luckenwalde, Deutschland
Tel.: +49 337l 690- 0
Fax: 49 3371 690518
ibd.luckenwalde@rosenbauer.com
Angebot SKR2626
Kundennr. 02060226
Luckenwalde, 29.07.2016
Vogel Michael DW 881 / Fax 73881
michael.vogel@rosenbauer.com
Vertreter: KRAFT FEUERSCHUTZ
Gültig bis: 31.07.2016
Ihre Anfrage Herr Dibbern, vom 30.06.2016                                                            

Ansprechpartner: Ralf Dibbern
Dorfstraße 5
24357 Fleckeby
Mobil: 0172 173 0583
Mail: r.dibbern@gmx.de

Reparaturwunsch:
Wassertank ist defekt, hat Risse und ist undicht.
Mangel abstellen


Hinweis:
In diesem Kostenvoranschlag sind die Arbeits-, Reparatur- und Materialumfänge enthalten, die bei der Prüfung und Besichtigung im unzerlegten Zustand nur auf Bildern für notwendig erachtet wurden. Material, welches zusätzlich benötigt wird und erst bei der Demontage erkannt werden kann , ist nicht enthalten. Die sich daraus erforderlichen Arbeitsumfänge ebenfalls nicht.

Pos.             Artikel                                                                                                 Total
            Menge             Einh.                         Einzelpreis                         Preis /%                        EUR

0010             875700AF
            Arbeitsstunde Service Fahrzeugreparaturen

            Löschwasserpumpe aus dem Fahrzeug aus- und wieder
            einbauen,
            Rollo hinten aus- und einbauen.
            Tank freilegen und alle am Tank befestigte Teile
            demontieren und wieder montieren.
            Tank nach hinten aus- und wieder einbauen.
            60,00             Std.                         92,00                                                 5.520,00

0020             077831-006
            WASSERTANK 1200 ZSB
            1,00             Stück                         5.814,79                                                 5.814,79

0030             589600
            SIKAFLEX KLEBER SF252 GRAU 600ML
            2,00             Stück                         25,09                                                 50,18

0040             049989
            SIKA Aktivator-cleaner-205
            1,00             Stück                         23.75                                                             23.75

0050             000995
            SikaPrimer-210T
            0,20             Stück                         54,40                                                            10,88

0060             082184
            SIKA Tooling Agent
            1,00             Stück                         10,25                                                            10,25

0070             587163
            Krebband
            1,00             Stück                        3,93                                                            3,93

Angebotssumme                                                                         EUR             11.433,78

KLEINMATERIAL                                                                                                 40,00
________________________________________________________________________________________
            Endbetrag             EUR                                                                         11.473,78

            + 19,00%             Mwst von                         11.473,78                                                 2.180,02
________________________________________________________________________________________
Endbetrag             EUR                                                                         13.653,80

Lieferung                        EXW "ab Werk" . (incoterms 2010)
Versand                         günstigste Liefermöglichkeit
Zahlung                         14 Tage netto nach Rechnungsdatum


Achtung: Gefahrgut enthalten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter o.g. Ruf-Nr. jederzeit gerne zur Verfügung. Wir hoffen, daß Ihnen unser Angebot zusagt und würden uns über Ihren geschätzten Auftrag freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Rosenbauer Deutschland GmbH
i.A. Antje Letz                         Michael Vogel

Dieses Dokument wurde elektronisch gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig.
____________________________________________________________________________
Am 30.08.2016 hat Herr Vogel mit Herrn Dibbern Rücksprache gehalten, mit dem Hinweis von Herrn Dibbern, die Problematik an das Amt Schlei-Ostsee zu melden.

Am 31.08.2016 hat der Unterzeichner telefonisch mit Herrn Vogel Rücksprache gehalten. In diesem Gespräch wurde von Herrn Vogel folgendes vorgeschlagen:

1. Herr Vogel wird einen neuen Tank besorgen. Dieser wird in verbessertem Material hergestellt. Der Tank wird außerdem mit innen liegenden Verstrebungen gebaut. Aufgrund der stabileren Bauweise verringert sich das Tankvolumen um ca. 150 Liter.

2. Herr Vogel wird alles versuchen, dass die Firma Rosenbauer die Materialkosten übernimmt.

Somit würde sich der Angebotsbetrag von knapp 14.000,00 € auf ca. 7.000,00 € verringern.    
Hierzu wird von der Verwaltung ein Angebot vorgelegt, welches erst heute nachmittag im Amt eingegangen ist. Zur Überprüfung des Angebots durch die anwesende Wehrführung wird die Sitzung kurz unterbrochen.

Die Sitzung wird von 20:40 Uhr bis 20:47 Uhr unterbrochen.

Nach Prüfung des Angebots wird mitgeteilt, dass dieses nicht den Vorstellungen der Gemeinde entspricht. Daher kann das Angebot nicht angenommen werden. Es soll noch mal mit der Firma Rosenbauer Kontakt aufgenommen werden. Somit erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss.

Beschluss:
Das endgültige schriftliche Angebot mit Übernahme der Materialkosten von der Firma Rosenbauer ist abzuwarten. Sobald das Angebot mit der Halbierung der Kosten auf ca. 7.000,00 € vorliegt, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Reparaturauftrag zu vergeben. Es soll versucht werden eine verlängerte Garantie abzuschließen.     

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 16. Antrag der F-Fleckeby auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges
Beschlussvorlage - 36/2016
Mit Schreiben vom 09.08.2016 stellt die FF-Fleckeby den Antrag auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges. Die Begründung ist dem Antrag der FF-Fleckeby zu entnehmen.


Antrag auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges der FF Fleckeby

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

für das knapp 17 Jahre alte Mehrzweckfahrzeug (MZF) beantragen wir eine Ersatzbeschaffung. Das auf einem Fiat Ducato basierende Fahrzeug zeigt altersbedingte Mängel auf. Bei einer Aufnahme der derzeitigen Mängel durch den Gerätewart und der TÜV-
Station Eckernförde wurde folgendes festgestellt:

- Erhebliche Korrosionsgeschwächte Karosserie an allen Radkästen.
- Kraftstoffbehälter korrodiert (kann nicht vollständig befüllt werden)
- Verklebung der Windschutzscheibe löst sich
- Starker Ölverlust am Motor, Zylinderkopfdichtung muss erneuert werden.
- Bremsleitung, beginnende Korrosion

Darüber hinaus wurde eine der beiden Rücksitzbänke bereits in Eigenleistung mit einem Provisorium versehen und die Tankfüllanzeige ist nur eingeschränkt funktionstüchtig. Das Motorsteuergerät wurde unlängst provisorisch in Stand gesetzt, da eine Ersatzanschaffung unwirtschaftlich scheint. Diese Mängel und die jüngsten Erfahrungen mit der schwierigen Ersatzteilbeschaffung haben uns dazu veranlasst, sich eingehender mit den Varianten einer Ersatzbeschaffung auseinander zu setzen.

Zunächst einmal zum MZF an sich und dessen Nutzung im Dienstbetrieb der Feuerwehr Fleckeby. Allen voran bildet das MZF im Einsatzfall eine ergänzende und flexible Lösung zu den einsatztaktischen Fahrzeugen der Wehr. Ob als Mannschaftstransport, kleine Einsatzleitung oder auch als Pendel und Nachschubfahrzeug ist das MZF aus den verschiedensten Einsatzszenarien kaum zu entbehren. Bei derzeit 53 aktiven Kameradinnen und Kameraden und einer Einsatzstärke von 25-40 Einsatzkräften bei Vollalarm ist der Platz bei den beiden einsatztaktischen Fahrzeugen LF 10 (9 Plätze) und TLF 16/24 (3 Plätze) ohne das 9 sitzige MZF der Platz auch für den Ausbildungsbetrieb der Einsatzabteilung viel zu gering. Über den Einsatz und 14 tägigen Übungsdienst hinaus, wird das MZF auch für die Fahrt zu Lehrgängen im Amtsgebiet oder nach Rendsburg, zum Einsatzmitteitausch und Wartung sowie Fahrten zu Verbands und Fachsitzungen benötigt. Darüber hinaus nutzt die Jugendfeuerwehr mindestens genau so intensiv das Fahrzeug. Beim wöchentlichen Dienst sowie den diversen Sitzungen, Lehrgängen, Wettbewerben, Freizeiten und Zeltlagern ist das MZF eine immense Hilfe im Dienstbetrieb, vor allem auch weil die jüngeren Ausbilderinnen und Ausbilder nur dieses Fahrzeug der Wehr führen dürfen.


Die kurze Zusammenfassung der Nutzung des MZF verdeutlicht wohl unsere Sorge bezüglich des reibungslosen Dienstbetriebs der gesamten Wehr während der, in den nächsten Jahren zu erwartenden Ausfallzeiten des jetzigen MZF, Als harmloses Beispiel sei hier ein defekter Kühlwasserschlauch der im März dieses Jahres das Fahrzeug für gut eine Woche stillgelegt
hat. Da Ersatzteile für diese Baureihe, weder von Fiat noch von einem weiteren Ersatzteillieferanten vorgehalten werden. Lediglich über den Lagerbestand von entsprechenden Werkstätten kann, wie in diesem Fall geschehen, versucht werden entsprechende Ersatzteile zu organisieren.
In einem Arbeitskreis innerhalb des Vorstands der Feuerwehr haben wir uns vorerst mit den Grundsätzlichen Anforderungen an das Ersatzfahrzeug beschäftigt. Ein MZF birgt in diesem Fall wohl zu einem den Flexibelsten nutzen für die Wehr, zum anderen ist gegenüber den Fahrzeugen mit Kofferaufbau (GW-L, TSF-W oder MLF)ein erheblicher Kostenvorteil zu erwarten. Folgende Ausstattung und Einbauten sollte das Fahrgestell, der Ausbau und Beladung umfassen.

- 9 Sitzer
- Arbeits-/Kartentisch inklusive Funk zwischen den Rücksitzbänken
- Standheizung
- Innenraumhöhe von ca. 1800mm
- Tiefe der Ladefläche von ca. 1500mm
- Trennung von Ladefläche und Fahrgastraum
- Auffahrrampe für Rollcontainer
- 4 Rollcontainer zur variablen Beladung gemäß Einsatzstichwort
●Atemschutz
●Verkehrsunfall/Öl
●Schlauch
●Mehrzweck/Gewässerschutz

Zur Begründung zu den aufgeführten Punkten. Mit 9 Sitzen sollte die Maximale Kapazität; welche ohne die Fahrerlaubnis Dl gefahren werden kann, ausgenutzt werden. Die zueinander angeordneten Rücksitze mit dem Klapptisch inklusive Funkrufeinrichtung und die Standheizung haben sich in dem jetzigen Fahrzeug bewährt und sind auch grundliegende Merkmale eines vom Kreis zu bezuschussenden Mehrzweckfahrzeuges. Welche Variante in Höhe und Länge des entsprechenden Fahrzeugs gewählt werden kann und sollte nach Erfahrungen und Beispielen der Aus- und Aufbauhersteller und dem zu wählenden Fahrzeughersteller entschieden werden. Ein Verlasten von Rollcontainern im Laderaum mittels einer ausklappbaren oder ansteckbaren Rampe zum schnellen und einfachen Einsatzspezifischen umrüsten des MZF sollten vorgesehen werden. Der Laderaum sollte damit auch ausreichend Platz für einen, auf 1200x800 mm genormten. Rollcontainer bieten. Mit dem Konzept der Rollcontainer sehen wir eine sinnvolle Lösung für das immer akuter werdende Platzproblem auf unseren Fahrzeugen ohne das neue Fahrzeug an seine Kapazitätsgrenze zu bringen. Auch auf zukünftige Anforderungen könnte damit deutlich flexibler reagiert werden.

Wir würden uns freuen wenn uns die Gemeindevertretung wohlwollend bei dieser Ersatzbeschaffung begleitet und dem Arbeitskreis der Feuerwehr ein Positives Signal gibt damit dieser in die Ausarbeitung eines Leistungskatalogs und konkrete Gespräche mit entsprechenden Herstellern gehen kann. Die weiteren Schritte wollen wir selbstverständlich stets in enger Abstimmung mit der Gemeinde tätigen.

Fleckeby, den 09.08.2016
Gemeindewehrführer
HBM**Ralf Dibbern

Der Kauf eines Mehrzweckfahrzeuges wird gemäß den Kreisrichtlinien in der Fassung vom 04. November 2015 zu Ziffer 4 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens bis zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € (Straßenantrieb) bzw. 60.000,00 € /Allradantrieb) mit 30% bezuschusst.    

Beschluss:
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, ein MZF anzuschaffen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Frau Schwarzer informiert die Öffentlichkeit darüber, dass in zwei Grundstücksangelegenheit eine Entscheidung getroffen wurde.


Ursula Schwarzer  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer