Sitzungsort: | in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
Gemeindevertreter Wolfgang Distler |
Gemeindevertreter Peter Greve-Wegner |
Gemeindevertreter Reiner Herzog |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse |
Gemeindevertreter Kay Ridder |
Gemeindevertreter Rainer Röhl |
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr |
Gemeindevertreter Gerd Schönrade |
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreterin Göntie Timme |
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke |
Gemeindevertreterin Monique Geest (entschuldigt ) |
Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 01.10.2009 |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Erweiterung Satower Weg" |
Beschlussvorlage - 20/2009 | |
8. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich "Erweiterung Satower Weg" |
Beschlussvorlage - 21/2009 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 23/2009 | |
10. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig |
Beschlussvorlage - 24/2009 | |
11. | Familienzentrum Fleckeby |
Beschlussvorlage - 26/2009 | |
12. | Haushaltssatzung und -plan 2010 |
Beschlussvorlage - 27/2009 | |
13. | Nutzung der Räume im alten Amtsgebäude |
14. | Umrüstung der Ampel-Bedarfsanlage mit einem akustischen Signal |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Als neue Tagesordnungspunkte werden aufgenommen: TOP 14: Umrüstung der Ampel-Bedarfsanlage mit einem akustischen Signal TOP 16 (Nichtöffentlich): Verlegung eines Weges Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich sinngemäß. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 01.10.2009 |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten:
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Die entsprechenden Anfragen der Gemeindevertreter werden wie folgt beantwortet:
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zu TOP 7. | Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Erweiterung Satower Weg" |
Beschlussvorlage - 20/2009 Die GVN ist mit Schreiben vom 21.09.2009 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Bebauungsplan Nr. 13 zu ändern. Die in diesem Bereich liegenden Grundstücke ließen sich wegen ihrer Größe nicht vermarkten, so dass andere Grundstückszuschnitte gewählt werden sollen. Hierdurch verändern sich auch die Baugrenzen und der Fußweg, so dass eine vereinfachte Änderung erforderlich wird. |
Bauausschussvorsitzender Schönrade erläutert die Planung ergänzend. |
Beschluss: 1. Der Bebaungsplan Nr. 13 für das Gebiet „Erweiterung Satower Weg“ soll wie folgt geändert werden: Verschiebung des Fußweges im südlichen Bereich um 2 m mit einhergehender Veränderung der Baugrenzen 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Fischer in Schleswig beauftragt werden. 4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden. 5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 6. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. 7. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich "Erweiterung Satower Weg" |
Beschlussvorlage - 21/2009 Die GVN ist mit Schreiben vom 21.09.2009 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Bebauungsplan Nr. 13 zu ändern. Die in diesem Bereich liegenden Grundstücke ließen sich wegen ihrer Größe nicht vermarkten, so dass andere Grundstückszuschnitte gewählt werden sollen. Hierdurch verändern sich auch die Baugrenzen und der Fußweg, so dass eine vereinfachte Änderung erforderlich wird. |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt 2. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 wird an die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben. 3. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 23/2009 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 362.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.950.800,- € auf nunmehr 2.313.500,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 38.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 389.400,- € auf nunmehr 427.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig |
Beschlussvorlage - 24/2009 Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2009 grundsätzlich beschlossen, die Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Fleckeby an die Stadtwerke Schleswig zu übergeben. Zwischenzeitlich wurde der öffentlich-rechtliche Vertragsentwurf verhandelt und konkretisiert. |
Hinsichtlich der Förder- und Leitungskapazitäten bei Starkregenereignissen (Fremdwasserzufluss) ist noch eine technische Klärung vorzunehmen. § 5 Abs. 6 des Vertrages wird daher gestrichen, so dass eine diesbezügliche Kostenbeteiligung der Gemeinde nur bei einer erneuten Beschlussfassung über den Vertrag möglich wäre. |
Beschluss: Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Schleswig wird unter Berücksichtigung der Streichung des § 5 Abs. 6 beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Familienzentrum Fleckeby |
Beschlussvorlage - 26/2009 Die Idee, am Sportzentrum Fleckeby eine Erweiterung, Ergänzung, Um- oder Neuplanung vorzunehmen war bereits Thema verschiedener Beratungen. Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2009 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein finanzielles Konzept erarbeiten soll. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit dem Sportausschuss sowie dem Jugendamt des Kreises stattgefunden. Beide begrüßen das Projekt und sagen ihre Unterstützung zu. Die Sportförderung des Kreises kann die Baulichkeiten, die dem Sport dienen, mit 20% fördern. Hinzu käme eine 20%ige Förderung des Landes(sportverbandes). Die Bewilligung ist bei Vorlage eines konkreten Antrages abhängig von der Anzahl der insgesamt vorliegenden Anträge und der Haushaltslage. Das Kreisjugendamt teilt mit, dass von der Förderung eines Bereiches zur Betreuung von Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 73,3% auszugehen ist. Schließlich fand Ende November ein Gespräch mit Vertretern der AktivRegion Schlei-Ostsee e. V. und dem zuständigen Landesamt statt. Es wurde signalisiert, dass das Konzept Familienzentrum (“Betreuung von der Wiege bis zur Bahre“) ein darstellbares Aktiv-Regions-Projekt sein könnte. Diese Projekte müssen vom Projektträger jedoch abschließend vorbereitet werden, bevor sie einem Auswahlgremium aller Aktiv-Regionen des Landes und Vertretern des Landes präsentiert werden können. Dieses Gremium entscheidet sodann unmittelbar über die Anerkennung als „Leuchtturmprojekt“ (möglich vor den Sommerferien). Die Förderung würde 55% der Nettobaukosten der zweckentsprechend genutzten und nicht anders geförderten Baulichkeiten betragen. Als Projektträger kommt nur die Gemeinde in Betracht, die auch uneingeschränkten Zugriff auf das Grundstück und die Immobilie haben müsste, d. h., der Sportverein müsste sein halbes Verfügungsrecht an die Gemeinde abgeben. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, im Januar einen Workshop durchzuführen, an dem sich alle gesellschaftlichen Gruppen und die Bürger der Region beteiligen können. Ziel ist eine Ideensammlung möglicher Nutzungen. Die Moderation würde die Planungsgruppe Plewa übernehmen, wobei hierfür keine Kosten entstehen würden. Soweit der Workshop zu einem positiven Ergebnis gelangt, wäre eine vertiefende Konzepterstellung und anschließendeArchitektenplanung notwendig, die entsprechend ausgeschrieben und honoriert werden müsste. |
Es findet eine ausführliche, engagiert und sachlich geführte Beratung statt. |
Beschluss: Die Planungsgruppe Plewa soll Anfang des nächsten Jahres einen Workshop zum „Familienzentrum Fleckeby“ durchführen. Soweit dieser zu einem entsprechenden Ergebnis gelangt, kann eine vertiefende Konzepterstellung ausgeschrieben und beauftragt werden. Im Haushalt werden hierfür Mittel bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Haushaltssatzung und -plan 2010 |
Beschlussvorlage - 27/2009 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Haushaltsplan ist wie folgt zu ändern: Seite 8: Zuschuss an den SV Fleckeby (nicht: TSV Waabs) Seite 12: Haushaltsstelle „Vermessungskosten An de Wees“ ist zu löschen |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Nutzung der Räume im alten Amtsgebäude |
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde im Alten Amtgebäude eigene Räume zur Verfügung hat, von denen das Amt einen Teil für das Bürgerbüro anmietet. Bezüglich der Nutzung der weiteren Räume wird eine sinnvolle Überlegung überwiegend in Abhängigkeit mit der Planung für das Familienzentrum gesehen. Es wird beschlossen: 1. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss rechts werden für eine sachgerechte Nutzung hergerichtet (Wanddurchbruch und Renovierung). 2. Die Frage des Umbaus der Räume auf der linken Seite wird zurück gestellt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Umrüstung der Ampel-Bedarfsanlage mit einem akustischen Signal |
GV´in Schwarzer erläutert den anliegenden Antrag der SPD-Fraktion, der in der Beratung auf beide Lichtsignalanlagen in der Gemeinde bezogen wird. Dem Antrag wird zugestimmt. Das Amt wird beauftragt einen entsprechenden Antrag an das Landesamt für Straßenbau und -verkehr zu stellen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.
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Heinrich Hauschildt | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |