N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 12.03.2013.

Sitzungsort:  in der Sozialstation Fleckeby, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.57 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Kay Ridder
stellv. Mitglied Reiner Herzog (stellv. für Johannes Jebe-Öhlerich)
stellv. Vors. (w.B.) Reinhold Maybauer
Ausschussmitglied Rosemarie Röhr
Ausschussmitglied Göntie Timme
wählbarer Bürger Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Johannes Jebe-Öhlerich (entschuldigt vert. durch Dr. Reiner Herzog)
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Protokollführer Michael Eggers
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, Anfragen
5. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 8/2013
5.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 9/2013
6. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 14
  Beschlussvorlage - 1/2013
7. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
7.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 3/2013
8. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 5/2013
9. Einfriedigung Außenbereich Kindergarten "Rosenrot"
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Ridder, stellt folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung:
- Der Tagesordnungspunkt 10 soll nicht öffentlich beraten werden.
- Die Anfrage eines Grundstückseigentümers am Fahrensberg in Fleckeby soll nicht öffentlich beraten werden.

Beiden Anträgen wird einstimmig entsprochen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben.


zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, Anfragen

Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten bzw. Maßnahmen die sich seit der letzten Sitzung ereignet haben:

- Beim Fendt wurde das Steuergerät erneuert ( 1.900,00 € )
- Der Götebyer Graben wurde ausgebaggert
- Der Spielplatz im Haller Weg wurde neu eingezäunt
- Die Pflanzinseln im Satower Weg wurden abgeräumt und mit Muttererde aufgefüllt
- Knicks im Dorf wurden auf den Stock gesetzt
- Straßenbeleuchtung : an der B 76 ( Schule ) sind 3 Fehler aufgetreten und abgestellt
- Die Sanierungskosten des Mühlenweges werden sich ca. auf 540 000,00 € belaufen
- Unser Gemeindearbeiter Andreas Hammerich wird längere Zeit ausfallen (Sportunfall)
- Die B 76, zwischen Fleckeby und Fahrdorf, wird in den Sommerferien erneuert ( Bauzeit ca. 6 Wochen und Vollsperrung )

Frau Timme beanstandet den teilweise unebenen Plattenbelag am Klippenberg. Die dort verlegten Betongehwegplatten stellen Stolperfallen dar und müssten unbedingt gerichtet werden. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass die im Gemeindegebiet aufgestellten Infotafeln dringend erneuert bzw. aktualisiert werden sollten. Auf Anfrage von Herrn Herzog erläutert der Bürgermeister den Sachstand zur Renovierung des Gemeinderaumes im ehemaligen Amt Schlei.


zu TOP 5. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"

zu TOP 5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 8/2013

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 22.01.2013 bis 25.02.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 02.01.2013 hierüber informiert/ am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 08.11.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 14 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 02.01.2012 – öffentliche Auslegung v. 22.01. – 25.02.2013
hier: Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby „Südliche Erweiterung Götheby
 
 
Datum:
Bedenken:
Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
2a.
Deutsche Telekom AG
Niederlassung Heide
15.02.2013
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
 
 
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst.
Zweigniederlassung Flensbg.
28.01.2013
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch den LBV-SH
21.01.2013
s. Stellungnahme
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
08.02.2013
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
25.02.2013
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
 
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbd. „Hüttener Au“
09.01.2013
s. Stellungnahme
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
- Ordnungsamt im Hause (Verkehrsaufsi.)
07.01.2013
keine
34a.
Schleswiger Stadtwerke GmbH
Abwasserentsorgung
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
25.02.2013
s. Stellungnahme
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
12.02.2013
s. Stellungnahme
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
01.02.2013
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
01.02.2013
keine


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
63.
Gemeinde Güby
 


Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei erster Beteiligung
64.
Gemeinde Hummelfeld
 
 
Gemeinde Windeby
 
 
Gemeinde Kosel
 
 
 
 
 


Stellungnahmen von Privatpersonen
P 1*
Anlieger Möhlhorsterweg 50
30.11.2012
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass)


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 9/2013

s. Beschlussvorlage 8/2013


Beschluss:

c) Beschluss/ -empfehlung
Der Bebauungsplan Nr. 14, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 14
Beschlussvorlage - 1/2013

Für das B-Plangebiet Nr. 14 „südöstliche Erweiterung Götheby“ muss ein Straßenname vergeben werden.


Beschluss:

Das Gebiet des B-Planes Nr. 14 erhält den Straßennamen “Krogkoppel “.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 7.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In Der Gemeinde Fleckeby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Fleckeby aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 3/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Fleckeby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Fleckeby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Fleckeby wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 5/2013


Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Fleckeby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 4.500,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Fleckeby von ca. 2.700,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Fleckeby ca. 3.100,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Beschluss:

Die Gemeinde Fleckeby beschließt, sich nicht zu beteiligen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einfriedigung Außenbereich Kindergarten "Rosenrot"

Die Einzäunung des Außenbereiches vom Kindergarten Rosenrot muss aus sicherheitstechnischen Gründen erneuert werden. Im Allgemeinen herrscht diesbezüglich noch Klärungsbedarf. Es wird beschlossen, die Angelegenheit in die Gemeindevertretung zu verschieben und dort beraten zu lassen.    


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Michael Eggers  Kay Ridder 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender