Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl |
Gemeindevertreter/in Hans-Georg Kruse (stellv. für Anne Mette Jensen) |
wählbarer Bürger Friedrich Nissen |
stellv. Mitglied Kay Ridder (stellv. für Frank Künemund) |
Ausschussmitglied Ursula Schwarzer |
wählbarer Bürger Harald Thielert |
stellv. Auschussvorsitzende Göntie Timme |
Ausschussmitglied Rolf Wenzel |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen (entschuldigt vert. durch Hans-Georg Kruse) |
wählbarer Bürger Frank Künemund (entschuldigt vert. durch Kay Ridder) |
Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Aufstauung Osterbek (Energiegewinnung) |
6. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 29/2012 | |
7. | Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 33/2012 | |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 38/2012 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 39/2012 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Tagesordnungspunkt 10 soll wie von der Verwaltung empfohlen als nicht öffentlich behandelt werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende Rainer Röhl berichtet über eine aktuelle Finanzierungsübersicht zum Bürgerzentrum. Die Kosten sind um ca. 100.000 € höher als ursprünglich geplant. Grund dafür sind der Balkon, die Lüftung, die Einrichtungsgegenstände für Gaststätte und Kinderkrippe, der Abriss des alten Sportheims sowie der Außenbereich der Kinderkrippe. |
zu TOP 5. | Aufstauung Osterbek (Energiegewinnung) |
Es wird über eine Aufstauung des Osterbeks zur Energiegewinnung nachgedacht. Für das Bauvorhaben wäre ein Bypass für eine Fischterrasse notwenig. Untersuchungskosten würden sich auf ca. 300 € belaufen. Beschluss Derzeit sollen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 29/2012 Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten. |
Beschluss: Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein Zuschuss gewährt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :4 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 7. | Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 33/2012 In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.10.2012 wurde darauf hingewiesen, dass im nächsten Finanzausschuss beraten werden soll, ob ein Planungsbüro mit einer möglichen Standortsuche für eine seniorengerechte Wohnanlage beauftragt werden soll. Auf den diesbezüglichen Vermerk zur Ortsbesichtigung vom 09.10.2012 wird verwiesen. Darüber hinaus soll die Verwaltung eine grobe Kostenüberlegung zu einer seniorengerechten Wohnanlage vorlegen. Ein Kostenangebot für einen Standortvergleich liegt in Höhe von geschätzten 1.309,00 € vor. Die vorgenommene Wirtschaftlichkeitsberechnung hat eine kostendeckende m²-Kaltmiete in Höhe von 8,32 € ergeben. Diese Berechnung basiert auf Ist-Baukosten des Baus der „Sozialen Wohnanlage in Rieseby“ im Jahr 2001. Die damaligen Baukosten wurden um die Steigerungen nach dem Baukostenindex (+ 25%) angepasst. Diese Kosten gleichen auch denen, die bei Architekten- oder Maklerermittlungen vergleichbarer Objekte festgestellt wurden, so dass sich eine Plausibilität ergibt. |
Beschluss: Die Angelegenheit wird ins Frühjahr 2013 verschoben. Der Bauausschuss und der Bürgermeister sollen weitere Standorte ermitteln. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 38/2012 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 381.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.807.800,- € auf nunmehr 2.189.400,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 136.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 849.600,- € auf nunmehr 985.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Die HHSt. 63000.15700 wird nachträglich auf 24.300 € festgesetzt. Die geänderte Nachtragshaushaltssatzung, sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 39/2012 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Die aufgeführten HHSt. wurden im Rahmen des Finanzausschusses wie folgt festgesetzt: 02000.52000: 600 € (Internetkosten) 43100.14000: 32.000 € (Mieten betreute Wohnanlage) 46000.70000: 3.000 € (Zuschuss Jugendarbeit) 63000.15700: 6.000 € (Einnahmen Straßen, Wege, Plätze) 55000.70000: +200 € (Zuschuss Sport Schützen Güby-Borgwedel) Dem Antrag der Feuerwehr Fleckeby auf Übernahme von 50 % der Kosten für die Beschaffung von Feuerwehrstiefeln wird zugestimmt. Die Ausgaben sind bereits im Haushalt eingeplant. Die geänderte Haushaltssatzung, sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 €. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesend ist. |
Rainer Röhl | Christian Levien |
Ausschussvorsitzender | Protokollführer |