N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Fleckeby vom 18.11.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl
Ausschussmitglied Monique Geest
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen
wählbarer Bürger Frank Künemund
wählbarer Bürger Friedrich Nissen
Ausschussmitglied Ursula Schwarzer
wählbarer Bürger Harald Thielert
stellv. Auschussvorsitzende Göntie Timme

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Kay Ridder
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Antrag des DRK-Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
  Beschlussvorlage - 13/2010
6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 11/2010
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 14/2010
8. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 15/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentliche Teil
10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die Situation am Holmer Strand (Bewuchs der Badestelle im Bereich Holm bis Weseby), Erneuerung von Hinweis- und Infoschildern (Parkplatz Richtung Bäcker, Lehmsiekberg, Parkplatz am Strand) und die Erneuerung der Homepage (komplettes Re-Design, Präsentation Ferienhäuser, mehr Bilder, etc.). Für die Erneuerung der Hinweis- und Infoschilder sowie die Erneuerung der Homepage sind bereits Beträge im Haushalt 2011 angesetzt worden.


zu TOP 5. Antrag des DRK-Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
Beschlussvorlage - 13/2010

Der DRK-Ortsverein organisiert jährlich zwei große Transporte mit Sachspenden nach Masuren in das ehemalige Ostpreußen. Auf einen, im Schlei-Kurier erschienenen, Artikel über die Hilfstransporte gab es positive Resonanz aus der Bevölkerung, sowie diverse Sachspenden.
Da die Transporte jedoch nicht durch Sachspenden finanziert werden können, wendet sich der DRK-Ortsverein an die Gemeinde Fleckeby mit der Bitte, die Hilfstransporte mit einem jährlichen Zuschuss zu unterstützen.


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Hilfstransporte desDRK-Ortsvereins Fleckeby und Umgebung nicht zu unterstützen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 11/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 57 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 14/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 154.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.014.200,- € auf nunmehr 2.168.400,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 159.000,- € vermindert und damit gegenüber bisher 304.900,- € auf nunmehr 145.900,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 15/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Besprechung des Haushaltes wird beschlossen den Haushalt 2011um folgende Punkte zu erweitern:
36500.95000, Erneuerung Ehrenmal: 5.000 €
30000.70200, Zuschuss Jubiläum Kulturinitiative: 1000 € werden in erst im Jahr 2011 benötigt und noch nicht in 2010
46010.93500, Anschaffung eines neuen Spielgerätes: 3.000 € für das Jahr 2011
Dem Protokoll werden die geänderte Haushaltssatzung, sowie der geänderte Stellenplan beigefügt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.684.800 €
in der Ausgabe auf
1.684.800 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
1.902.000 €
in der Ausgabe auf
1.902.000 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
791.900 €
    davon innere Darlehen 
248.000 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
420.900 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
4,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 €.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentliche Teil

zu TOP 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der Strom-Wegenutzungsvertrag mit der Schleswig-Holstein Netz AG genehmigt wurde.



Rainer Röhl  Christian Levien 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer