N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Krippenausschusses Fleckeby der Gemeinde Fleckeby vom 21.10.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Fleckeby, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Anne Mette Jensen
Ausschussmitglied (Hummelfeld) Simone Lafrenz
Ausschussmitglied (Güby) Angelika Mätzler
stellv. Mitglied Rolf Wenzel (stellv. für Göntie Timme)
stellv. Ausschussvorsitzender (Güby) Nils Wilke
Ausschussmitglied (w. B.) Britta Büll
Ausschussmitglied (w. B. ) Henning Röhr

Abwesend sind:
Protokollführerin Göntie Timme (entschuldigt vert. durch Dr. Rolf Wenzel)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
Verwaltung Christian Levien
Gast Britta Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Wahl eines stellv. Protokollführers
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
6. Bericht der Krippenleitung, Frau Levien
7. Änderung der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
  Beschlussvorlage - 40/2013
8. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 für den Teilbereich Kinderkrippe
  Beschlussvorlage - 41/2013
9. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 für den Teilbereich Kinderkrippe
  Beschlussvorlage - 42/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung wird der Punkt "Wahl eines stellv. Protokollführers" als neuer TOP 3 hinzugefügt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Wahl eines stellv. Protokollführers

Es wird Simone Lafrenz aus Hummelfeld vorgeschlagen. Frau Lafrenz würde die Wahl annehmen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
- Erstellung einer Holztafel mit dem Kinderkrippenlogo für das Spielhaus durch Herrn Brix, ihm
soll bei der letzten GV gedankt werden
- neue Angestellte in der Krippe für die zweite Gruppe (Frau Kelker)
- Putzschrank für die Krippe darf laut GV Beschluss der Gemeinde Fleckeby angeschafft
werden
- Anschaffungskosten in Höhe von 3.600 € für die zweite Gruppe wurden genehmigt
- öffentlicher Elternabend am 29.10.2013 (Hauptthema: Autorität und Respekt in der
Beziehung zum Kind)
- Interner Laternelauf der Kinderkrippe am 11.11.2013 
- Besuch der Feuerwehr mit 2 Feuerwehrfahrzeugen am 29.11.2013 (Brandschutzerziehung)


zu TOP 6. Bericht der Krippenleitung, Frau Levien

Die Krippenleitung, Britta Levien, berichtet über folgende Punkte:
- zum Stand 01.10.2013: 14 Kinder
- Arbeit in zwei Gruppen, Frau Keller hat sich sehr gut eingearbeitet
- Kinder sind ausgeglichen, sehr angenehmes Arbeiten (da kein ständiger Personalwechsel)
- Praktikantin bleibt noch bis 31.10.2013
- Elternvertreter: Frau Fischer und Frau Ladendorf
- einstimmige Zustimmung der Eltern zur dreiwöchigen Schließzeit im Sommer 2014
- evtl. Einrichtung einer Notgruppe in den Weihnachtsferien
- 30.11.2013: Teilnahme am Adventsbasar mit Waffeln backen
- 06.12.2013: Weihnachtseinläuten mit den Familien der Krippenkinder
- Neuanmeldungen 2014
            - 4 Kinder im Januar
            - 1 Kind im April
            - 1 Kind im Juni
            - 1 im Januar 2015
- Abmeldungen im Dezember 2013: 3 Kinder
- Abmeldungen im Sommer 2014: 3-4 Kinder


zu TOP 7. Änderung der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorlage - 40/2013

Durch eine Anregung der Elternvertretung der Kinderkrippe haben sich Vorschläge für Änderungen der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren ergeben:

1. In § 3 Abs. 2 der Satzung soll eine Schließzeit der Kinderkrippe von 3 Wochen zu Beginn der Sommerferien aufgenommen werden.

§ 3 Abs. 2 der bisherigen Satzung enthält folgenden Wortlaut: "Innerhalb der Sommer- und Weihnachtsferien kann die Gemeinde Fleckeby den Betrieb der Kinderkrippe einstellen."

§ 3 Abs. 3 der bisherigen Satzung enthält folgenden Wortlaut: Der genaue Zeitraum einer eventuellen Schließung wird jeweils rechtzeitig bekanntgegeben."

Die Aufnahme einer genauen Schließzeit von 3 Wochen zu Beginn der Sommerferien würde daher eine Einschränkung bedeuten.

2. In die Satzung soll die Möglichkeit der Aufnahme der Kinder zum 01. und zum 15. eines Monats aufgenommen werden, damit die Eltern, deren Kinder nach dem 15. eines Monats aufgenommen werden, nur den halben Monatsbeitrag zu zahlen haben.

Nach der bisherigen Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 1 ist die Benutzungsgebühr vom Beginn des Aufnahmemonats für volle Monate zu zahlen.

§ 9 Abs. 1 Satz 1 müsste nach der Änderung folgenden Wortlaut erhalten: "Die Benutzungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 bis 2 entsteht bei Aufnahme des Kindes bis zum 15. eines Monats am Beginn des Aufnahmemonats, bei einer Aufnahme des Kindes nach dem 15. eines Monats am 15. des Aufnahmemonats."

Satz 2 müsste folgenden Wortlaut erhalten: "Bei einer Aufnahme eines Kindes bis zum 15. eines Monats ist die volle Monatsgebühr zu entrichten, bei der Aufnahme nach dem 15. eines Monats die halbe Monatsgebühr."

Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3, die bisherigen Sätze 3 und 4 zu den Sätzen 4 und 5.

Fraglich ist, ob eine entsprechende Differenzierung der Gebühren erforderlich ist und eine Änderung der Satzung zu Ungerechtigkeiten führen könnte, wenn z.B. ein Kind am 14. eines Monats aufgenommen wird.

Die weitere Beratung soll im Krippenausschuss erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen keine Satzungsänderung für den § 3 vorzunehmen. Im Sommer 2014 wird die Kinderkrippe in der 2., 3. und 4. Ferienwoche geschlossen.

Es wird beschlossen keine Satzungsänderung für den § 9 vorzunehmen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

ab hier anwesend: Herr Dr. Rolf Wenzel

zu TOP 8. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 für den Teilbereich Kinderkrippe
Beschlussvorlage - 41/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern.
Der Nachtragshaushaltsplan wurde auf Grundlage der eingereichten Mittelanforderungen erstellt.
Durch den Nachtragshaushaltsplan für den Teilbereich Kinderkrippe werden die Einnahmen von 36.400,00 € um 58.300,00 € auf 94.700,00 € erhöht. Die Ausgaben werden von 105.600,00 € um 16.900,00 € auf 122.500,00 € erhöht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den vorliegenden Nachtragshaushaltsplan 2013 für den Teilbereich Kinderkrippe zu erlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 für den Teilbereich Kinderkrippe
Beschlussvorlage - 42/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Haushaltsplan wurde auf Grundlage der eingereichten Mittelanforderungen erstellt. Der Haushaltsplan für den Teilbereich Kinderkrippe für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist zu beraten und beschließen. Die Einnahmen werden mit 93.000,00 € und die Ausgaben mit 138.800,00 € veranschlagt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 im Teilbereich Kinderkrippe zu erlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Anne Mette Jensen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende