N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 06.04.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer
Ausschussmitglied Felix Grabowski
Ausschussmitglied Andreas Hammerich
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse
stellv. Mitglied Frank Künemund (stellv. für Matthias Bäsel)
stellv. Ausschussvorsitzender Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Matthias Bäsel (entschuldigt vert. durch Frank Künemund)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Dr. Rolf Wenzel
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
5. Weitere Vorgehensweise zur Festlegung von Potentialflächen zur Siedlungsentwicklung
  Beschlussvorlage - 23/2017
6. Ausbau des Dachgeschosses vom Bürger- und Sportzentrum
  Beschlussvorlage - 18/2017
7. Öberflächenentwässerung "Haselberg" vor Haus Nr. 11
  Beschlussvorlage - 22/2017
8. Drainierung des Grillplatzes
  Beschlussvorlage - 20/2017
9. Wegeprofilierung entlang der Sporthalle auf Grund der Entwässerungsproblematik
  Beschlussvorlage - 21/2017
10. Umgestaltung des Vorplatzes vom Bürger- und Sportzentrum
  Beschlussvorlage - 19/2017
11. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 17/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende, Herr Maybauer, stellt den Antrag, den unter TOP 12 gelisteten Punkt als nicht öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Bauausschusssitzung erhoben.

zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
Die Bürgermeisterin, Frau Schwarzer, berichtet über folgende Anglegenheiten:
  • Der Glasfaserausbau in der Gemeinde Fleckeby findet statt.
  • Schmierereien auf Einrichtungen der Schleswig-Holstein Netz AG wurden zur Anzeige gebracht.
  • Eine Trafo-Station der Schleswig-Holstein Netz AG am Holmer Strand wird noch künstlerisch aufgewertet.

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Die alljährlichen Asphaltflickarbeiten werden in Kürze beginnen.
  • Die Ausschreibung zur Beleuchtung des Rad - und Gehweges an der B 76 zwischen der K 55 und dem Mühlenweg läuft und wird demnächst umgesetzt. 

zu TOP 5. Weitere Vorgehensweise zur Festlegung von Potentialflächen zur Siedlungsentwicklung
Beschlussvorlage - 23/2017
Der Arbeitskreis hat sich in mehreren Gesprächen mit der Betrachtung der einzelnen Potentialflächen, basierend auf der Ausarbeitung des Planungsbüros Springer, beschäftigt. Im Ergebnis wird folgende Abwägung der einzelnen Flächen empfohlen:

Vorschlag 1:
Fläche I gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - zwischen Möhlhorster Weg und Kreisstraße (östlich "Krogkoppel")

Die Erschließung der Fläche könnte vom Möhlhorster Weg und/oder von der Kreisstraße erfolgen. Die Größe  der Fläche lässt eine Erschließung in mehreren Bauabschnitten zu. Notwendige Ausgleichsflächen könnten auch zur Auflockerung innerhalb des Baugebietes realisiert werden. Eine Entwicklung als reines Wohngebiet und in Teilen als Mischgebiet (z. B. entlang der Kreisstraße) wäre denkbar. Derzeit ist aufgrund der Lage und der Böden von einem verhältnismäßigen Erschließungsaufwand auszugehen. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 2:
Flächen VII / VII a gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - westlich "Appeljord" und südlich "Lehmberg"

Wegen der kuppigen Lage ist mit einer ggf. aufwendigeren Erschließung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass diese, gegenüber Vorschlag 1, teurer sein wird. Zu berücksichtigen ist der Lärmpegel eines metallverarbeitenden Unternehmens im Nahbereich "Appeljord". Die tatsächliche Belastung wäre durch ein Schallgutachten zu belegen. Des Weiteren sind umfangreiche Kröten- und Froschwanderungen auf dieser Fläche bekannt. Diese wandern zum nahegelegenen Regenrückhaltebecken östlich der Potentialfläche. Hier ist ggf. durch artenschutzrechtliche Untersuchungen nachzuweisen, dass kein Konfliktrisiko besteht. Da die Fläche nur ca. 1,7 ha. groß ist, wäre eine Umsetzung des notwendigen Ausgleichs an anderer Stelle in Betracht zu ziehen. Die Fläche besticht durch den unmittelbaren Anschluss an die Ortslage Fleckeby. Auch hier wäre eine Bebauung in mehreren Bauabschnitten denkbar (1. Fläche VII, 2. Fläche VII a). Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 3:
Fläche II gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - südwestlich des Baugebiets "Krogkoppel", südlich der K55

Diese Fläche würde zu einer Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Ortslage Götheby-Holm führen. Es besteht eine einfache Möglichkeit der Anbindung an die Kreisstraße 55. Für diese Fläche liegt eine konkrete Anfrage eines Erschließungsträgers vor. Mit diesem wurde die Möglichkeit der Berücksichtigung von Flächen mit gemischter Nutzung erörtert. Auch hier müsste ggf. über einen teilweisen Ausgleich an anderer Stelle in Betracht gezogen werden. Ein Entwurf soll hierzu vorgelegt werden. Immissionsschutzrechtlich ist der in der Nachbarschaft vorhandene aktive landwirtschaftliche Betrieb zu betrachten. Im Hinblick auf bekannte geplante Erweiterungswünsche muss eine Verträglichkeit zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Wohnnutzung sichergestellt werden. Bei einer Erschließung müsste ggf. der auf dem südlichen gelegenen Feldweg vorhandene Schießstand der Göthebyer Gilde entfallen. Damit wäre ein Schießen zukünftig evtl. nicht mehr möglich. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 4:
Fläche III gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - nördlich Möhlhorster Weg, östlich Satower Weg

Auch hier wäre ein Anschluss an den Möhlhorster Weg möglich. Über diese Zuwegung müsste der gesamte Ziel- und Quellverkehr erfolgen. Das Gebiet mündet im nördlichen Bereich an gemeindliche Ausgleichsflächen und an die Osterbek. Das Gebiet fällt in Teilbereichen stark zur Osterbek. Es ist daher mit einer schwierigeren Erschließung zu rechnen. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.


Vorschlag 5:
Fläche V gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - B 76 gegenüber Bürgerzentrum

Das Gebiet befindet sich unmittelbar an der B 76. Hier sind immissionsschutzrechtliche Untersuchungen und ggf. aktiver Lärmschutz von Nöten. Die jetzige  Einfahrt zur Fläche befindet sich genau gegenüber der Einfahrt zur Schule, unmittelbar an der Verkehrsinsel. Die Sicherheit des Schulweges ist zu beachten. Durch das Gebiet verläuft, parallel zur B 76, die Hochdruckgasleitung von Kiel nach Schleswig. Die  Fläche grenzt direkt an das im Norden befindliche FFH-Gebiet und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 6:
Fläche VI a und VI b gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - südlich Herweg

Vorschlag 7:
Fläche IV gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - gemeindeeigene Fläche südlich Tennishalle, Dorfstraße

Die Fläche ist aufgrund verschiedener Einschränkungen nicht für eine Bebauung geeignet und wird nicht weiter betrachtet.
Fläche Nr. 3 ebenfalls nicht.

Sonstige:
Noch nicht bewertet durch das Planungsbüro Springer - Fläche zwischen dem Unternehmen Wil-Cars (Karosseriebauer) und B 76

Die Fläche liegt zwischen Dorf- und Kreisstraße entlang der B 76. Eine evtl. gewerbliche Bebauung ist nur in der Verlängerung Wil-Cars entlang der Dorfstraße bis zur B 76 möglich. Die Fläche entlang der Kreisstraße steht derzeit nicht für eine Bebauung zur Verfügung. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Am 27.03.2017 wurden die Flächen im Rahmen eines Planungsgesprächs mit den übergeordneten Fachbehörden erörtert. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Fläche 1 einer Überprüfung für eine mögliche spätere Bebauung zu unterziehen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ausbau des Dachgeschosses vom Bürger- und Sportzentrum
Beschlussvorlage - 18/2017
Am 22.03.2016 stellte die SPD - Fraktion, vertreten durch ihren Vorsitzenden Herrn Friedrich Nissen, den Antrag auf Ausbau der oberen Räumlichkeit des Bürger- und Sportzentrums. In dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.05.2016 wird der Antrag positiv bewertet und soll bei der Erstellung der Ortsentwicklungsplanung Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse der Ortsentwicklungsplanung werden bis zum 31.03.2017 in der Amtsverwaltung erwartet und könnten dann innerhalb der Sitzung vorgetragen werden. Es gilt dann zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, vorläufige Sondierungsgespräche zur baulichen Umsetzung der angedachten Maßnahme zu führen; dieses gilt insbesondere im Hinblick für die Beantragung von Fördergeldern. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öberflächenentwässerung "Haselberg" vor Haus Nr. 11
Beschlussvorlage - 22/2017
Der Eigentümer des Hauses Haselberg Nr.11 ist an die Gemeinde Fleckeby herangetreten und beklagt sich, dass bei stärkeren Regenereignissen Oberflächenwasser von der öffentlichen Verkehrsfläche auf sein Grundstück strömt. Seitens der Bauamtsverwaltung gibt es folgenden Lösungsvorschlag:
  • Angrenzende Asphaltkante auf ca. 6m Länge senkrecht schneiden.
  • Aufbruch aufnehmen und entsorgen.
  • Setzen von ca. 6m Rundbordsteinen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfordert einen monetären Aufwand von ca. 1000 €.
    

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Maßnahme umsetzen zu lassen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Drainierung des Grillplatzes
Beschlussvorlage - 20/2017
Es wird darüber nachgedacht, die tiefer liegende Fläche des Grillplatzes an den Tennisplätzen zu drainieren. Nach oder während einer Schlechtwetterperiode ist es zum Teil schwierig, sich dort trockenen Fußes zu bewegen. Dieser Sachverhalt ist bedingt durch den hohen Grundwasserstand, der sich insbesondere nach den zuvor erwähnten Schlechtwetterperioden einstellt. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die Drainierung dieses Bereiches generell als schwierig gestaltet, ja sogar kontraproduktiv sein könnte, weil keine ausreichende Überdeckung der Drainageleitung in Bezug auf die Wasserspiegellinie des angrenzenden Gewässers eingehalten werden kann.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine weiteren Maßnahmen bezüglich einer Drainierung des Grillplatzes zu ergreifen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wegeprofilierung entlang der Sporthalle auf Grund der Entwässerungsproblematik
Beschlussvorlage - 21/2017
Eine gemeindliche Wegstrecke entlang der Tennishalle muss neu profiliert werden. Das dort anfallende Niederschlagswasser wird in Richtung Tennishallenfundament geleitet und nicht, wie ursprünglich üblich, in den beiläufigen Entwässerungsgraben. Die Nachprofilierung des Grabens, das Umschlagen des Quergefälles der Zuwegung und die damit verbundene Lieferung von Kiesbaustoffen erfordern einen finanziellen Aufwand von ca. 1500 €. Im Bedarfsfall, wenn diese Maßnahme nicht ausreichen sollte, könnte man an der Hallenecke noch einen Regenwasserablauf setzen, der einschließlich Anbindung an den in der Nähe befindlichen Entwässerungsschacht noch einmal mit ca. 500 € zu Buche schlägt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umgestaltung des Vorplatzes vom Bürger- und Sportzentrum
Beschlussvorlage - 19/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.02.2017 wurde beschlossen, eine klare Trennung vorzunehmen zwischen der Umgestaltung des Vorplatzes vom Bürger- und Sportzentrum und der Entwässerungsproblematik entlang der Tennishalle. Vornehmlich verbleibt für die Umgestaltung des Vorplatzes die ca. 50 m lange und 3 m breite gepflasterte Fortführung der Zuwegung, die beidseitige Einfassung durch Tiefbordsteine. Abzüglich der in dem vorliegenden Angebot aufgeführten Entwässerungsarbeiten an der Tennishalle ergibt sich ein zu schulternder Geldbetrag von ca.14500 €. Die Maßnahmen auf einer von Herrn Maurer vorgestellten Skizze sollen bei der Ausführung der Umgestaltung Berücksichtigung finden. Zwar entfallen das Liefern und Setzen von ca. 100 m Tiefbordsteinen bei zuvor erwähnter Angebotssumme, dafür soll aber eine zusätzliche Parkfläche in wassergebundener Bauweise befestigt werden. Zudem soll die gepflasterte Zuwegung zu der Tennishalle im Kurvenbereich verbreitert werden. Die anfallenden Kosten halten sich die Waage.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 14500 € werden anerkannt und stehen im Haushalt zur Verfügung.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 17/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, das den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen, auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEPs sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES. 

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Michael Eggers  Reinhold Maybauer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender