Sitzungsort: | in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer |
wählbarer Bürger Matthias Bäsel |
Ausschussmitglied Felix Grabowski |
Ausschussmitglied Andreas Hammerich |
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse |
stellv. Ausschussvorsitzender Knut von Fircks |
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek |
Gemeindevertreter Dr. Rolf Wenzel |
Verwaltung Anike Braun |
Protokollführer Michael Eggers |
Gast Camilla Grätsch |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen |
5. | Präsentation Ortsentwicklungsplan |
Beschlussvorlage - 32/2017 | |
6. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2017 | |
7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie |
7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 26/2017 | |
7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 27/2017 | |
7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 28/2017 | |
7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 29/2017 | |
8. | Beratung zum Bau einer fest installierten Amphibienleitanlage im Appeljord |
Beschlussvorlage - 36/2017 | |
9. | Antrag auf Einrichtung einer beschränkten Parkzeit |
Beschlussvorlage - 39/2017 | |
10. | Beleuchtung Vorplatz Sportheim |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
I. | Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
Als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte werden folgende Vorschläge unterbreitet:
Alle übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich in der Reihenfolge dementsprechend. Allen Änderungen wird einvernehmlich entsprochen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 06.04.2017 erhoben.
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zu TOP 4. | Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen |
Die Bürgermeisterin, Frau Schwarzer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
Stellv. Ausschussvorsitzende, Herr von Fircks, erklärt:
Ausschussmitglied, Herr Hammerich, weist darauf hin:
Ausschussmitglied, Herr Wörmbke, informiert:
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zu TOP 5. | Präsentation Ortsentwicklungsplan |
Beschlussvorlage - 32/2017 Der Ortsentwicklungsplan wurde im Bauausschuss vorgestellt.
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Beschluss: Die Ergebnisse aus dem Ortsentwicklungsplan werden zur Kenntnis genommen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2017 Die EDEKA möchten den bestehenden Einkaufsmarkt an der Hauptstraße von derzeit 800 qm Verkaufsfläche auf zukünftig 1.200 qm Verkaufsfläche vergrößern, um den Standort langfristig zu sichern. Zudem soll die Stellplatzkapazität vergrößert werden. Gespräche mit der Landesplanung haben bereits stattgefunden. Die Gemeindevertretung hat am 18.02.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst. Inzwischen haben verschiedene Gespräche zwischen der Gemeinde, der Verwaltung und dem Vorhabenträger stattgefunden. Nunmehr soll über die Entwurfs- und Auslegungsfassung beraten und abgestimmt werden.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie |
zu TOP 7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 26/2017 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden. Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten. Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen. Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an. Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.
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Beschluss: Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben: zu 1. - 1.1.2 Seite 9 Planungsauftrag durch das Kabinett Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt. zu 1. - 1.2.3 Seiten 11 Der Windenergie substanziell Raum verschaffen Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?! zu 1. - 1.3.1 Seite 13 Akzeptanz Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen. zu 1. - 1.3.2 Seite 14 Energiepolitische Ziel Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren. zu 1. - 1.3.3 Seite 16 Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind. zu 2. - 2.2.2 Seite 22 Referenzanlage Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen. zu 2. - 2.2.3 Seite 23 Höhenbegrenzungen Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden. zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32 Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen. zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34 planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt. Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen. zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39 3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen. zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50 Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34 zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51 Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56 Belange des Denkmalschutzes Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen. zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57 3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39 zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59 Naturparke Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden. zu 2. - 2.6 Seite 67 Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren. zu 2. - 2.6.3 Seite 71 Änderungen der Abwägungskriterien Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen. Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 27/2017 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010: 3.5.2 Windenergie: 6 G Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden. 10 Z Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche. Begründung zu 1 G Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist. zu 6 G Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. zu 8 Z Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen. Umweltbericht: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 28/2017 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben: Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II: 5.7.1 Allgemeines Z(2) Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen. Begründung B zu 5.7.1 (1) bis (3) Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen. Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolgn haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden. Umweltbericht und FFH-Vorprüfung: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 29/2017 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: In der Gemeinde Fleckeby selbst und im Nahbereich sind weder Vorrang- noch Potentialflächen vorgesehen. Es wird daher beschlossen, zu den Datenblättern keine Stellungnahme abzugeben.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Beratung zum Bau einer fest installierten Amphibienleitanlage im Appeljord |
Beschlussvorlage - 36/2017 Die Amphibienleitanlage in Fleckeby wird seit 12 Jahren von Herrn Manfred Bach und vielen ehrenamtlichen Helfern aufgebaut und in der Zeit von März bis April täglich betreut. Herr Bach hat sich mit der Bitte, eine fest installierte Amphibienleitanlage zu bauen, die nur von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden kann, an den Umwelt- und Tourismusausschuss gewandt. Fördergelder können als Antrag auf eine Zuwendung aus Ersatzgeldern nach § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz beantragt werden. Es ist hierüber zu beraten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, ein Fachgespräch zu führen, um die erforderlichen Kosten abzuschätzen und alle zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Parameter beurteilen zu können.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf Einrichtung einer beschränkten Parkzeit |
Beschlussvorlage - 39/2017 Es wird folgender Antrag an die Gemeinde Fleckeby gestellt: |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag zu entsprechen und die Parkzeit am Kinderspielplatz auf 3 Stunden zu beschränken, soweit die Bürgermeisterin im Gespräch mit den Nachbarn keine zufriedenstellende Lösung erreicht.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Beleuchtung Vorplatz Sportheim |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
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Michael Eggers | Reinhold Maybauer |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |