Sitzungsort: | im alten Amtsgebäude in Fleckeby, Schmiederedder 2, 24357 Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl |
wählbarer Bürger André Brix |
stellv. Mitglied Hans-Georg Kruse (stellv. für Anne Mette Jensen) |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Künemund |
wählbarer Bürger Björn Mohr |
Ausschussmitglied Friedrich Nissen |
wählbarer Bürger Thomas Pahl |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen (entschuldigt vert. durch Hans-Georg Kruse) |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreter Andreas Hammerich |
Gemeindevertreterin Sabine Otto |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anschaffung eines Schleppers |
Beschlussvorlage - 69/2015 | |
6. | Anschaffung eines Aufsitzmähers |
Beschlussvorlage - 68/2015 | |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 70/2015 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 71/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Vertragsangelegenheiten" als neuer TOP 9 erweitert. Der Punkt wird nichtöffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: - Gründung des Breitbandzweckverbandes (konstituierende Sitzung ist am 13.01.2016) - Sanierung der Sozialräume im Bauhof (09.12.2015) - Treffen zum Thema "Wartung / Umrüstung Straßenlaternen" mit der Firma Stadt.Land.Licht GmbH - Defizit / Kostenbeteiligung Kirche im Bereich Friedhofsverwaltung
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zu TOP 5. | Anschaffung eines Schleppers |
Beschlussvorlage - 69/2015 Der vorhandene Case-Schlepper (Bj. 2007, 2.500 Betriebsstunden) weist technischen Verschleiß auf. Daher ist es notwendig entsprechende Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen, um eine Neuanschaffung durchführen zu können. Eine Preisanfrage für einen Schlepper hat eine Summe von 80.000,- € ergeben. Im Gegenzug würde der alte Schlepper mit 20.000,- € in Zahlung gegeben werden. Somit käme es zu einer finanziellen Belastung von 60.000,- €. Aufgrund des Bruttoprinzips wären aber im Haushalt auf der Ausgabenhaushaltsstelle 80.000,- € und auf der Einnahmenhaushaltsstelle 20.000,- € zu veranschlagen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, für die Neuanschaffung eines Schlepper 80.000 € in den Haushalt 2016 aufzunehmen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Anschaffung eines Aufsitzmähers |
Beschlussvorlage - 68/2015 Für die Mäharbeiten in der Gemeinde wird voraussichtlich im nächsten Jahr ein neuer Aufsitzmäher benötigt, da der vorhandene schongrößere Verschleißerscheinungen aufweist. Daher ist es notwendig, für eine Neuanschaffung Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen. Aufgrund einer Preisanfrage liegen die Anschaffungskosten zwischen 7.300,- € und 7.700,- €. Dies hängt von der Ausstattung des Mähers ab. Die Preise beziehen sich auf eine Mähwerkbreite von 103 cm.
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Beschluss: Es wird beschlossen, im Haushalt 2016 Mittel für einen neuen Aufsitzmäher in Höhe von 7.700 € einzustellen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 70/2015 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzungzu erlassen, wennvon den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 315.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.440.800,- € auf nunmehr 2.755.800,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 161.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 151.600,- € auf nunmehr 313.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Bei der HHSt. 46400.93500 auf der Seite 4 im Vermögenshaushalt handelt es sich um eine Neuanschaffung eines Waschvollautomaten. Die alte Waschmaschine war defekt und musste ersetzt werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 71/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zuerlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Unter Familienleistungsausgleich versteht man alle finanziellen Leistungen (Sozialleistungen, steuerliche Förderung) und Sachaufwendungen, mit denen der Staat und die Sozialversicherungsträger Ehe und Familie unterstützen. Elemente des Familienlastenausgleichs sind beispielsweise Kindergeld, Kinder- und Betreuungsfreibetrag sowie das Ehegattensplitting in der Einkommensteuer, steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, Elterngeld, Erziehungsurlaub, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und die Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Mitversicherung von Familienangehörigen und das Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen der Sitzung werden folgende Haushaltspositionen wir folgt geändert, bzw. neu mit aufgenommen: 61000.65500: 10.000 € (Kosten der Bauleitplanung) 61000.16600: 9.000 € ( Erstattung von privaten Unternehmen) 63130.93500: 80.000 € (Erwerb eines Schlepper) 63130.34500: 20.000 € (Verkaufserlöse für den Schlepper) 63140.93500: 7.700 € (Anschaffung einer Aufsitzmähers) 46010.93500: 1.000 € (Erwerb einer Schaukel) 46000.95000: 2.500 € (Einfriedung des Spielplatzes) 63150.93500: 3.000 € (Anschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel) 56200.95000: 10.000 € (Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim)
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Christian Levien | Rainer Röhl |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |