Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
16/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
31.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 14.06.2012 
Gemeindevertretung 19.06.2012 

Betreff:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die Flächennutzungsplanänderung erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.


Abstimmungstext:

1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfsfassung 13. Änd. Flächennutzungsplan