Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Krippenausschuss Fleckeby | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
4. Kraft in der Krippe |
Sachverhalt: |
Sobald das 14. Kind in der Krippe aufgenommen wird, sind pro Gruppe 2 Kräfte vorzuhalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung für die 4. Kraft zu veranlassen. Die Vorauswahl ist dann durch den Krippenausschussvorsitzenden, den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Leiterin der Krippe vorzunehmen. |
Abstimmungstext: |
Der Bürgermeister wird, wenn das 14. Kind in der Krippe aufgenommen wird, ermächtigt, zu veranlassen, dass die Ausschreibung für die 4. Kraft erfolgt. Die Vorauswahl ist dann durch den Krippenausschussvorsitzenden, den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Leiterin der Krippe vorzunehmen. |