In der Gemeinde Fleckeby hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung in der Kinderkrippe in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr ergeben. Hierfür wurde eine Neufassung der Satzung für die Kinderkrippe entwickelt. Dabei wurde die Regelung der Öffnungszeit aus der Benutzungsordnung entfernt und in die Satzung übernommen. Daraus ergibt sich auch eine Neufassung der Benutzungsordnung.
Die Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.