Der Gemeinde ist ein Antrag zugegangen, in welchem die Einrichtung von Zebrastreifen in der Ortsdurchfahrt Fleckeby / B 76 beantragt wird. Die Antragstellerin ergänzt den Antrag mit dem Hinweis, dass "dann die Ampel entfallen könne".
Der Antrag liegt den Gemeindevertretern vor.
Zuständig für die Anordnung von Zebrastreifen ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Eine Beschlussfassung der Gemeinde kann daher zum Ziel haben, den Antrag per Beschluss zu unterstützen oder auch als Gemeinde selbst einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Antragstellerin hat eine entsprechende Eingangsbestätigung erhalten.