Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
43/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Carsten Scheller   
 
16.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung 10.12.2013 

Betreff:
Einrichtung von Zebrastreifen auf der B 76 in der Ortsdurchfahrt Fleckeby

Sachverhalt:

Der Gemeinde ist ein Antrag zugegangen, in welchem die Einrichtung von Zebrastreifen in der Ortsdurchfahrt Fleckeby / B 76 beantragt wird. Die Antragstellerin ergänzt den Antrag mit dem Hinweis, dass "dann die Ampel entfallen könne".

Der Antrag liegt den Gemeindevertretern vor.

Zuständig für die Anordnung von Zebrastreifen ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Eine Beschlussfassung der Gemeinde kann daher zum Ziel haben, den Antrag per Beschluss zu unterstützen oder auch als Gemeinde selbst einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Antragstellerin hat eine entsprechende Eingangsbestätigung erhalten.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung / Anordnung von Zebrastreifen bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Ortsdurchfahrt Fleckeby / B 76 zu stellen. In einem Ortstermin soll die Lage erörtert werden.



.....................................
Carsten Scheller
-Verwaltung-

Anlagen:
graphic