Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
45/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
12.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss 28.11.2013 
Gemeindevertretung 10.12.2013 

Betreff:
Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby

Sachverhalt:

Die Gemeinde Fleckeby hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit möglichen Standorten für die Ansiedelung seniorengerechter Wohnungen beschäftigt. Letztmals wurde im Rahmen der Einwohnerversammlung am 11.04.2013 hierüber gesprochen. Eine spontane Abstimmung unter den Einwohnerinnen und Einwohnern zu der grundsätzlichen Frage, ob die Seniorenwohnungen im Bereich des Bürger- und Sportzentrums oder in der Ortsmitte Fleckebys errichtet werden sollte, ergab eine Mehrheit für das Dorfzentrum Fleckeby.

Nach der Kommunalwahl wurden mit potentiellen Grundeigentümern weitere Sondierungsgespräche geführt. Im Ergebnis muss derzeit festgestellt werden, dass in der Ortslage Fleckeby zwei Standorte im Bereich der Hauptstraße und ein Standort im Bereich Hirschholm nicht bzw. nicht zeitnah realisierbar sind.

Von daher rückt die Fläche beim Bürger- und Sportzentrum wieder in die nähere Betrachtung. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit aus verschiedenen Gesichtspunkten nicht favorisiert:
  • naturschutzfachliche Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  • Topographie des Geländes
  • Nähe zum Bürger- und Sportzentrum (Immissionen)

Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, wie sich die Sportanlagen (Fußballplatz und Tennisplätze) auf eine Realisierbarkeit auswirken, wäre die Erstellung eines Schallgutachtens notwendig. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen, welches bereits bei der Planung des Bürger- und Sportzentrums tätig war ist mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 2.000,00 € zu rechnen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Standortsuche für ein seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby fortzusetzen. Zur abschließenden Prüfung, ob der Standort beim Bürger- und Sportzentrum weiter verfolgt werden kann, soll ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben werden. Der Auftrag soll dabei an das Unternehmen erteilt werden, welches bereits das Gutachten bei der Planung des Bürger- und Sportzentrums erstellt hat. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt entsprechend zur Verfügung gestellt. Der Auftrag für das Schallgutachten wird erst erteilt, nachdem die zuständigen Fachabteilungen des Kreises dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt haben.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-