Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
45/2014
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Claudia Buhs   
 
01.12.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" in Fleckeby

Sachverhalt:

Der Kindergartenverein Fleckeby e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.10.2014 die Zustimmung zur Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" für das Kindergartenjahr 2015/2016. 

Derzeit sind in der 1. Regelgruppe 25 Kinder mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung, die für eine Gruppengröße ab 23 Kindern benötigt wird. Laut Auskunft der Leiterin der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist eine derartige Ausnahmegenehmigung jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Da bereits in den vergangenenen 2 Jahren eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, kann diese ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 nicht mehr erfolgen.

Nach Mitteilung der Leiterin des Waldorfkindergartens liegen zum Sommer 2015 bereits 17 weitere Anmeldungen vor, wobei 8 Kinder in die Schule entlassen werden. Im Kindergartenjahr 2016/2017 ist mit 10 Entlassungen in die Schule zu rechnen, denen mindestens die gleiche Zahl an Neuanmeldewünschen entgegensteht. Zur Abdeckung dieses bestehenden Bedarfs und zur Absenkung der Größe der 1. Regelgruppe möchte der Kindergartenverein Fleckeby e.V. nunmehr eine 2. Regelgruppe in dem vorhandenen Raum mit einer Größe von 30 qm eröffnen, in dem bis zu 12 Kinder betreut werden können.

Die Situation wurde am 08.01.2015 gemeinsam mit dem Kreisjugendamt im Kindergarten erörtert. Die Notwendigkeit der Erweiterung wurde von allen Beteiligten bestätigt. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass auch die 3 Gruppen im ev. Kindergarten nach Auskunft der Leiterin zum August 2015 mit 58 und zum Oktober 2015 mit 60 Kindern belegt sind.

Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist zunächst die Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplanes, welcher die Gemeinde zustimmen muss.

Die Gemeinde Fleckeby zahlt an den Kindergartenverein Fleckeby e.V. einen Zuschuss, der sich aus der Abrechnung des Zuschusses zur Unterhaltslast der letzten 3 Jahre an den Ev.-Luth. Kindergarten Fleckeby pro Kind ergibt. Dieser wird durch die 3 Jahre und durch 12 Monate geteilt, so dass sich ein Zuschussbetrag pro Monat ergibt. Dieser wird dann auf die Gesamtzahl der tatsächlichen Betreuungsmonate der Kinder aus der Gemeinde Fleckeby verteilt. Für das Jahr 2013 betrug der Zuschuss 31.623,75 EUR. 


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Fleckeby stimmt der Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten "Rosenrot" ab dem Kindergartenjahr 2015 und der entsprechenden Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplanes zu. Diese Regelung gilt zunächst für 3 Jahre.



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Claudia Buhs
-Verwaltung-