Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
13/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
13.04.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Rechtlicher Status des Bebauungsplanes Nr. 3 "Südring"

Sachverhalt:

Der Bebbauungsplan (B-Planes) Nr. 3 für den Bereich "Südring" wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.11.2013, aufgrund eines Ausfertigungsmangels, für nichtig erklärt. Es fehlt an einer, vor der öffentlichen Bekanntmachung, erfolgten Ausfertigung des B-Planes durch den Bürgermeister. Der als fehlerhaft erkannte B-Plan wird von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht mehr angewandt. Dies ist bei den Stellungnahmen (gem.§ 36 Baugesetzbuch) der Gemeinde zu beachten. Der Plan findet keine Anwendung mehr.

Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob sie den Plan schwebend unwirksam lassen möchte oder diesen aufhebt. Ebenfalls könnte das gesamte Gebiet neu überplant werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, das der Bebauungsplan Nr. 3 für den Bereich "Südring" schwebend unwirksam bleibt. Die Gemeinde Fleckeby sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf.



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Sylvia Brücker
-Verwaltung-