Der Bebbauungsplan (B-Planes) Nr. 3 für den Bereich "Südring" wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.11.2013, aufgrund eines Ausfertigungsmangels, für nichtig erklärt. Es fehlt an einer, vor der öffentlichen Bekanntmachung, erfolgten Ausfertigung des B-Planes durch den Bürgermeister. Der als fehlerhaft erkannte B-Plan wird von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht mehr angewandt. Dies ist bei den Stellungnahmen (gem.§ 36 Baugesetzbuch) der Gemeinde zu beachten. Der Plan findet keine Anwendung mehr.
Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob sie den Plan schwebend unwirksam lassen möchte oder diesen aufhebt. Ebenfalls könnte das gesamte Gebiet neu überplant werden.