Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
14/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
13.04.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm"

Sachverhalt:

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Hirschholm 19-23, Wohnungen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 (B-Plan Nr. 12). Für den geplanten Büroneubau werden die Baugrenze des B-Planes nicht eingehalten. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der B-Plan müsste somit geändert werden. Es empfiehlt sich in diesem Zuge, die Flächen, welche derzeit mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, mit in den Geltungsbereich der Änderung mit aufzunehmen und diese als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzten. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby.


Abstimmungstext:

  1. Der B-Plan Nr. 12 für das Gebiet "Hauptstraße Hirschholm" soll wie folgt geändert werden: Änderung der Baugrenzen im nördlichen Bereich (Hirschholm 19-23) sowie Änderung der Festsetzung der Verkehrsflächen, welche mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, in öffentliche Verkehrsfläche.*
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblichbekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* Geltungsbereich
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Sylvia Brücker
-Verwaltung-