Amt Schlei-Ostsee
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Finanzen

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
49/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
27.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Krippenausschuss Fleckeby 09.11.2015 
Gemeindevertretung 10.12.2015 

Betreff:
Altersgemischte Gruppe für die Übergangszeit vom 01.04.2016 - 31.07.2016

Sachverhalt:
Die derzeitige Situation in der Krippe lässt sich wie folgt schildern: Die Gruppenstärke beträgt sieben bzw. acht Kinder pro Gruppe.
Es liegeninsgesamt acht Anträge von Eltern vor, die Ihre Kinder bis einschließlich 31.07.2016 in der Krippe weiter betreuen lassen möchten, da sie erst ab 01.08.2016 einen Kindergartenplatz in Fleckeby zugesichert bekommen haben.

Nach Rücksprache mit der Heimaufsicht vom Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht die Möglichkeit, dass Kinder die während des laufenden Kita-Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, auch bis zum Ende des Kita-Jahres in der Krippengruppe verbleiben können. Entscheidend für den Krippenstatus ist, dass zu Beginn eines neuen Kita-Jahres nur unter Dreijährige aufgenommen werden.
Es wäre daher kein Problem, die dreijährigen Kinder bis zum Ende des Kita-Jahres in der Einrichtung zu behalten, wenn die Gruppengröße von maximal 10 Kinder je Krippengruppe nicht überstiegen wird.
Da jedoch laut Frau Levien viele Anmeldungen vorliegen, würde ab April 2016 der Fall eintreten, dass mehr als 10 Kinder in einer Krippengruppe betreut werden müssten.

Hierfür wäre für die Übergangszeit vom 01.04.2016 bis 31.07.2016 eine altersgemischte Gruppe eine Lösung, da so die Kinder direkt im Anschluss ab dem 01.08.2016 in den Kindergarten in Fleckeby gehen könnten.
Nach § 8 Abs. 3 KiTaVO stehen in altersgemischten Gruppen 20 Plätze zur Verfügung. In altersgemischten Gruppen mit Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verringert sich diese Gruppengröße um jeweils einen zusätzlichen Platz je aufgenommenem Kind unter drei Jahren. Ein Beispiel für eine altersgemischte Gruppe wären 8 Kinder unter drei Jahren und 4 Kinder über drei Jahre. Sobald 9 oder mehr Kinder unter drei Jahren in der Gruppe sind, wäre dies wieder eine Krippengruppe.

Frau Scholz-Richter von der Heimaufsicht empfiehlt daher, für den Zeitraum 01.04.2016 bis 31.07.2016 eine altersgemischte Gruppe zu beantragen, um die betroffenen Kinder über drei Jahre bis zum Übergang in den Kindergarten in der Einrichtung behalten zu können.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, eine altersgemischte Gruppe für die Übergangszeit vom 01.04.2016 - 31.07.2016 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. 


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-