Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
7/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
21.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Ortsteil Fleckeby 'Baugebiet Bramberg / Schmiederedder'- betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder

Sachverhalt:
Die EDEKA möchte den bestehenden Einkaufsmarkt an der Hauptstraße von derzeit 800 m² Verkaufsfläche auf zukünftig 1.200 m² Verkaufsfläche vergrößern, um den Standort langfristig zu sichern. Zudem soll die Stellplatzkapazität auf ca. 80 bis 90 Stellplätze vergrößert werden. Hierzu haben bereits erste Abstimmungsgespräche mit der Edeka, dem derzeitigen Pächter und der Landesplanungsbehörde stattgefunden. 

Abstimmungstext:
  1. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Ortsteil Fleckeby 'Baugebiet Bramberg / Schmiederedder'- der Gemeinde Fleckeby für den Teilbereich des Edekamarktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder (siehe Anlage). Der Geltungsbereich dieser B-Plan-Änderung erfasst im Wesentlichen die Flurstücke 58/11, 58/10, 64/41, 64/45, 64/48 und 64/49.
    • Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Edeka-Lebensmittelmarktes von derzeit 800 qm auf maximal 1.200 qm. Gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist hierzu die Ausweisung eines Sondergebietes 'Großflächiger Einzelhandel' erforderlich.
  2. Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist unter dem Hinweis, dass die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll, ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  5. Mit der Ausarbeitung des B-Plan-Entwurfes soll das Planungsbüro Springer, 24866 Busdorf beauftragt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereich und Übersichtsplan