Die Gemeinde überlegt die künftige Nutzung des ehemaligen Amtsgebäudes. Grundsätzliche Erfordernisse werden sich bereits aus dem integrativen Ortsentwicklungskonzept ergeben. Nunmehr geht es um die Prüfung, ob und wenn ja, mit welchen erforderlichen Maßnahmen und Kosten das Gebäude für die festzustellenden Notwendigkeiten sinnvoll nutzbar gemacht werden kann oder ob sich sinnvolle Alternativen ergeben. Eine Förderfähigkeit dieser Machbarkeitsstudie ist denkbar, soweit sie auf das integrierte Entwicklungskonzept aufbaut. |