Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde Fleckeby heran getreten und beantragt, für das Flurstück 6/1, Flur 4, Gemarkung Götheby Bauleitplanung zu betreiben. Er beabsichtigt, die Fläche in zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Der Erschließungswunsch wäre für den ersten Bauabschnitt im Jahre 2018/2019 und für den zweiten Bauabschnitt im Jahr 2020/2021. Nach den vorliegenden Bodensondierungen (Sandböden) und dem geologischen Bericht ist die Straßenentwässerung über ein Regensickerbecken möglich.
Die Siedlungsentwicklungsanalyse stellt dar, dass die Fläche grundsätzlich für Bauleitplanung geeignet ist. Problematisch zu betrachten ist die hierdurch entstehende Veränderung des Ortsteils Götheby hin zu einer reinen Wohnsiedlung, der jegliche dörfliche Struktur sowie ein Ortskern und eine dörfliche Infrastruktur fehlt.
Die Gemeinde muss für sich abwägen und entscheiden, ob und in welchen Bereichen sie sich künftig weiter entwickeln möchte. Fleckeby ist eine Gemeinde mit überörtlicher Versorgungsfunktion und somit nicht an die 10 % Entwicklungsspielraum aus dem Landesentwicklungsplan bis zum Jahre 2025 gebunden. Dennoch sollte die Gemeinde bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass mit jeder Neuausweisung eines Baugebietes Konkurrenz für den bestehenden Immobilenmarkt innerhalb der Gemeinde geschaffen wird. Leerstand und Vermarktungen unter dem üblichen Preis könnten hiervon die Folge sein. Ob und inwieweit Bedarf für die Schaffung weiterer Baugebiete besteht, sollte innerhalb der Gemeinde diskutiert werden.