Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Fleckeby

Vorlage
54/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anike Braun   
 
13.09.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Berufsbegleitende Praktika in der Kinderkrippe

Sachverhalt:
In der Krippe in Fleckeby leisten regelmäßig Auszubildende, die das Berufsbildungszentrum in Schleswig besuchen, um den Abschluss als SPA , Erzieherin oder Heilerziehungspfleger zu erlangen, ein berufsbegleitendes Praktikum ab. Der Zeitraum richtet sich nach der Art der Ausbildung und dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.

Nach den Richtlinien der kommunalen Arbeitgeberverbände (Stand 01.01.2015) fallen diese Praktika nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes, so dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung nicht besteht. Mit Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsleistung, die von den Praktikanten erbracht wird, kann während des Praktikums jedoch folgende Vergütung gezahlt werden:

a) Erzieher                                                            höchstens 570,00 € monatlich
b) hauswirtschaftliche Betriebsleiter                        höchstens 570,00 € monatlich
c) Haus- und Familienpfleger                                    höchstens 520,00 € monatlich
d) Kinderpfleger (SPA)                                    höchstens 520,00 € monatlich

Folgende Arbeitgeberbruttokosten würden entstehen:

a) bei einer Vergütung von 300,00 € = 390,90 €
b) bei einer Vergütung von 450,00 € = 576,00 €
c) bei einer Vergütung von 520,00 € = 624,00 €

Es soll ein Grundsatzbeschluss erfolgen, damit künftig gleich die entsprechenden Vereinbarungen mit den Praktikanten geschlossen werden können.

Abstimmungstext:
Auszubildende, die ein berufsbegleitendes Praktikum in der Krippe in Fleckeby ableisten, sollen eine Vergütung von mtl. 400,00 € erhalten.


.....................................
Anike Braun
-Verwaltung-