Der Anbieter für die Mittagsverpflegung hat die Gemeinde informiert, dass der Preis der Mittagsverpflegung angepasst werden muss, wenn eine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden soll.
Seit 2014 wurde der Preis durch den Anbieter nicht mehr angepasst.
Es ist geplant, den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern, da hierdurch dem Anbieter eine Planungssicherheit gegeben wird und die Preiserhöhung nur 0,15 € statt 0,20 € pro Mittagessen beträgt.
Demnach wird die Gebühr für das Mittagessen von 2,50 € auf 2,65 € pro Essen erhöht.
Durch diese Erhöhung muss die Satzung der kommunalen Kindertagesstätte geändert werden. Die Satzung soll ab 01.01.2018 in Kraft treten.