N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 22.11.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 19/2016
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 22/2016
10. Erlass der Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 23/2016
11. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 21/2016
12. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
  Beschlussvorlage - 18/2016
13. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 20/2016
14. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 26/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung um TOP 14 "Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"" im öffentlichen Teil und um TOP 15 "Grundstücksangelegenheit" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 08.09. Kinder- und Sommerfest
  • 13.09 und 15.09. Treffen mit der ehemaligen Besatzung des U-Bootes Hai
  • 16.09. Begehung der Bauschuttdeponie
  • 29.09. Begehung der Umgebung der Klärteiche wegen einer Knickanlage in der Nähe der Klärteiche
  • 05.11. Dorffest
  • 07.11. Finanzausschusssitzung
  • 08.11. Amtsausschusssitzung
  • 13.11. Kranzniederlegung zum Volkstrauertag
  • 17.11. Unterzeichnung des Breitbandvertrages mit den Stadtwerken Schleswig
  • 17.11. Abstimmungsgespräch zwischen Bürgermeistern und Verwaltung wegen der Regionalplanung Wind
  • 18.11. Aufführung Märchentheater
  • Hundekottütenspender mit Entsorgungseinrichtung wurde bestellt
  • Abschluss einer Vereinbarung zum Winterdienst mit der Firma Greve
  • Lieferung des neuen Kommunalfahrzeuges
  • Ausbau des Rögener Weges durch die Gemeinde Barkelsby. Die Gemeinde Gammelby beteiligt sich zusätzlich mit 50 % der Kosten an der Erneuerung des Au-Durchlasses.
  • Neue Sätze für den Kostenausgleich für Kindertagesstätten 

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern wurden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Die Bürgermeisterin berichtet von einem Antrag von Frau Anke Häussler, um das Auengebiet unter Naturschutz zu stellen und ihrer Antwort dazu. Ferner berichtet die Bürgermeisterin von dem Antrag von Frau Häussler im Namen der Bürgerinitiative vom 18.10.16. Darin wird Folgendes beantragt: "Hiermit stellen wir den Antrag an die Gemeinde Gammelby, den Flächen-Bereich Gammelby, wie er im Managementplan FFH1524-391 "Großer Schnaaper See, Bültsee und angrenzende Flächen" beschrieben ist, unter Naturschutz zu bringen."
Die Bürgermeisterin wird einen Brief an das Ministerium verfassen und um Prüfung und Berücksichtigung der Flächen um die Kolholmer Au im Naturschutzprogramm bitten.

Die Bürgermeisterin bittet den Bauausschuss, sich zu dieser Angelegenheit einmal grundsätzliche Gedanken zu machen. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Stolz fragt an, wann die Maßnahmen an den Ortseingängen durchgeführt werden. Die Bürgermeisterin erklärt hierzu, dass dieses im nächsten Frühjahr erfolgen wird, wenn die Ausschreibungen voraussichtlich wieder günstigere Preise ergeben.

Gemeindevertreter Stolz fragt an, wann die Reparatur an den Gehwegen weitergeführt werden soll und verweist auf einige besonders markante Gefahrenstellen. Die Bürgermeisterin erklärt hierzu, dass die Reparaturen grundsätzlich weitergeführt werden sollen. Es muss jedoch auch die Finanzlage der Gemeinde beachtet werden.

Gemeindevertreter Stolz fragt nach dem Stand der Angelegenheit der Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Gammelby und Rieseby. Die Bürgermeisterin erklärt, dass hierzu noch keine Entscheidung vom Kreis vorliegt. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 19/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Gammelby ist 26 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzten Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 7(4): Verträge werden in der Aufzählung hinzugefügt
§ 11 (2): Die Einwohnerfragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin)...
§ 14 (2): Die Fragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin) .....  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 22/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 17.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 627.300,- € auf nunmehr 644.600,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 207.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 82.200,- € auf nunmehr 289.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     
Es werden Ausgaben für den Gemeindetraktor in Höhe von 27.400 € im Vermögenshaushalt hinzugefügt. Weitere Änderungen werden nicht vorgenommen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form mit der genannten Änderung zu erlassen.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 23/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.    

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     646.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     646.000 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     435.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     435.900 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    370.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     159.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,11 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     280 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     280 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 21/2016
Aufgrund der in 2015 neu erlassenen Abwasserbeseitigungssatzung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.11.2015 zum 01.01.2016 auch eine neue Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung, kurz BGS) beschlossen.

Die beschlossene BGS enthält aufgrund eines Übertragungsfehlers bei der Erarbeitung in § 13 fehlerhafte Beitragssätze für Schmutz- und Niederschlagswasser.
Seit Inkrafttreten der neuen BGS am 1.1.2016 gab es keinen Beitragsfall, so dass der Fehler erst jetzt anlässlich einer Überprüfung der kalkulatorischen Beitrags- und Gebührengrundlagen aufgefallen ist.

Die 1. Nachtragssatzung beinhaltet ausschließlich die korrekten Beitragssätze, die auch schon in der bis zum 31.12.2015 gültigen BGS enthalten waren. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
Beschlussvorlage - 18/2016
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) wurde die Hundesteuersatzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 4 Abs.1:
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2010 für den ersten Hund 40,00 €, für den zweiten 60,00 € und für jeden weiteren Hund 80,00 € pro Jahr.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 29,00 € jährlich pro Fall.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf mindestens 60,00 € für den ersten, 80,00 € für den zweiten und 100,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des seit 01.01.2016 gültigen HundeG kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 7 Zwingersteuer
Die Zwingersteuer privilegiert Hundezüchter- ob das noch angemessen ist, steht im Ermessen der Gemeinde. Mehrere Gemeinden haben diesen Steuertatbestand aus ihren Satzungen gestrichen. In den letzten 5 Jahren gab und aktuell gibt es keinen entsprechenden Steuerfall in Gammelby.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.   

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 20.09.2016 mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Steuersatz wird auf 60 € / 80 € / 100 € festgesetzt
- Die § 6 (1) d und § 7 verbleiben in der Satzung   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 20/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.   

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.      

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 26/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden. 

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet für nicht geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin