N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 07.02.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.02 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
9. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 2/2017
10. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gammelby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby
  Beschlussvorlage - 1/2017
11. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
  Beschlussvorlage - 27/2016
12. Sanierung "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 4/2017
13. Kanalsanierungen
  Beschlussvorlage - 5/2017
14. Informationsweitergabe und Terminfindung in der Gemeindevertretung

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Die Bürgermeisterin bittet darum, sich für eine Schweigeminute zu Ehren der verstorbenen Hans Stöterau, Gerda Flügge und Hermann Münck zu erheben. Sie würdigt deren Tätigkeit für die Gemeinde.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Stolz stellt den Antrag, die Tagesordnung um TOP 14 "Informationsweitergabe und Terminfindung in der Gemeindevertretung" zu erweitern.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Aufstellen des Gemeindeweihnachtsbaumes
  • 03.12. Adventsfeier der Freiwilligen Feuerwehr
  • 10.12. Weihnachtsmarkt
  • 18.12. Verabschiedung Willi Quade
  • 23.01. Finanzausschuss
  • 24.01. Einladung der Stadtwerke Schleswig zur Erläuterung der Breitbandstrategie
  • Informationsveranstaltung zur Breitbandversorgung für die Gammelbyer Bürger folgen demnächst
  • 26.01. Gespräch der Gemeindevertreter mit Dr. Punke bezüglich der Bauschuttdeponie
  • 27.01. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
  • Fördermittel für den Bahnübergang Rögen sind bewilligt. Die Maßnahme wird in diesem Jahr durchgeführt.
  • Der Antrag von Frau Häußler aus der letzten Sitzung zu Unterschutzstellung der Au wurde von der Bürgermeisterin an das Land weitergeleitet.

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Bezüglich eines mündlich vorgetragenen Antrages von Frau Florek zum Auenschutzprogramm bittet die Bürgermeisterin darum, diesen schriftlich einzureichen.

Aufgrund einiger Nachfragen zum Scopingverfahren zur Bauschuttdeponie erhebt sich eine grundsätzliche Diskussion um das gesamte Verfahren. Gemeindevertreter Schmidt stellt noch einmal das bisherige Verfahren und die Tätigkeiten der Gemeinde mit Herrn Dr. Punke und Herrn Bogon dar. Er verweist darauf, dass noch keine Fristen versäumt wurden.

Es wird der Wunsch geäußert, den Termin für die Vorstellung der Ergebnisse des Scopingverfahrens umgehend bekanntzugeben.

Auf Nachfrage zu einer möglichen Einsichtnahme bezüglich eines Vertragswerkes zur Regelung der Verkehrssituation auf der Wiesenkoppel verweist die Bürgermeisterin darauf, dass es sich hierbei um Privateigentum handelt.

Gemeindevertreter Stolz bittet darum, zu prüfen, ob es eine entsprechende vertragliche Regelung für das kleine gemeindliche Flurstück vor der Aubrücke gibt.

Die Gemeindevertretung wird über die Gründung des Vereins Naturfreunde Gammelby e.V. informiert.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016. 

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 2/2017
In der jetzigen Fassung der Hauptsatzung ist noch in § 3 die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Windeby enthalten. Dieser Paragraph muss auf die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee angepasst werden.
Des Weiteren beinhaltet § 4 Absatz 3 die Formulierung, dass der Finanzausschuss nicht öffentlich tagt. Dies ist nicht mehr zulässig, da § 46 Absatz 8 Gemeindeordnung Schl-Holst. vorgibt, dass Sitzungen von Ausschüssen öffentlich stattfinden, es sei denn, die Öffentlichkeit ist in begründeten Fällen von der Sitzung auszuschließen. 

Beschluss:
Der vorliegende Entwurf der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gammelby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Diese können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Im Vergleich zur Vorlage werden folgende Änderungen vorgenommen:
§ 7 Nr.7 wird auf Wunsch des Wehrführers von 2.000 € auf 500 € gesenkt
§ 9 Nr. 2 wird auf Wunsch des Wehrführers von 2.500 € auf 1.500 € gesenkt

Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gammelby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
Beschlussvorlage - 27/2016
Der Gemeinde Gammelby liegt ein Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde vor. Der Verein bittet um Mitfinanzierung des Unterschusses von 8.500 €.    

Beschluss:
Die Gemeinde Gammelby ist keine Partnerstadt der Stadt Hässleholm. Zudem wurde der Antrag für eine erwachsene und nicht für eine jugendliche Teilnehmerin beantragt. Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierung "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 4/2017
Am 07.11.2016 fand eine Vorstellung durch das Architekturbüro LPP zum Thema Sanierung "Alte Schule" statt. Es wurden im Wesentlichen 4 Bereiche mit folgenden Kosten vorgestellt:
  1. Bauunterhaltung Gebäudehülle : 175.100,00 €
  2. Umnutzung EG : 27.500,00 €
  3. Kleine Lösung OG (115 m²) : 112.800,00 €
  4. Große Lösung OG (144 m²) : 164.700,00 €

Im Finanzausschuss herrschte noch Uneinigkeit darüber, für welche Sanierungsvariante man sich entscheiden soll. Deshalb wurde die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen. Im Haushalt 2017 wurden zur Sicherheit Gelder für die große Lösung incl. Bauerhaltung der Gebäudehülle und Umnutzung des EG in Höhe von insgesamt 370.000,00 € bereitgestellt. Die Maßnahme soll zu 100 % über einen Kredit finanziert werden.      
Gemeindevertreter Stolz regt an zu prüfen, ob für dieses Vorhaben noch Zuschüsse gewährt werden können. Hier käme z. B. das Förderprogramm für energetische Sanierung in Betracht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die vom Architekturbüro vorgeschlagene Lösung 1, 2 und 4 umzusetzen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Kanalsanierungen
Beschlussvorlage - 5/2017
Nachdem in der Gemeinde Gammelby bis zum Jahr 2014 das Kanalkataster aufgenommen und ein Sanierungskonzept erstellt und vorgetragen wurde, hat die Gemeindevertretung zuletzt im Dezember 2014 beschlossen, eine konkretere Sanierungsvorplanung zu erstellen. Dieses ist unterdessen längst erledigt worden, eine Beratung wurde allerdings zurückgestellt, weil die Abwassersonderrücklage sehr angespannt war.
Nunmehr ist eine Beratung über das Ergebnis der Vorplanung erwünscht. Seinerzeit wurde ein Gesamtsanierungsaufwand aus den festgestellten Schäden der Objektklassen 3 bis 5 von 117.500 € zzgl. Planungshonorar beziffert. Dabei wurden sowohl die Schäden in den Hauptkanälen, als auch jene in den Grundstücksanschlussleitungen bis an die Grundstücksgrenze berücksichtigt.

Die heutigen Haushaltszahlen sehen wie folgt aus:
  • Regenwassergebühr:                                                0,45 €/m²
  • Schmutzwasserzusatzgebühr: 2,50 €/m³
  • Grundgebühr:                                                            2,00 €/Monat
  • Sonderrücklage Abwasser: 17.000 €
  • Einsparung bei der Erstellung des Kanalkatasters:            34.000 €
  • (Rückfluss in die Sonderrücklage)
  • Bereits bereitgestellte Mittel für die Vorplanung            5.000 €
            = zur Verfügung stehende Mittel                                    56.000 €

Die somit ermittelte Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zeigt auf, dass nicht alle Schäden der Objektklassen 3 bis 5 auf einmal beseitigt werden können.
  1. Schäden, die in offener Bauweise beseitigt werden müssen. Um die Schäden abzustellen, von denen die Gefahr ausgeht, dass mittelfristig nicht unerhebliche Folgeschäden eintreten können, muss eine Summe von rund 20.000 € aufgewendet werden. Die diesbzgl. Leistungen würde das Bauamt in Form einer Preisanfrage organisieren und später auch überwachen.
  1. Schäden, die mit Spezialbauverfahren in geschlossener Bauweise beseitigt werden können:
    Um den schwerwiegendsten Teil der Schäden der Objektklasse 5 zu beseitigen, könnte eine Summe von z.B. 25.000 € bereitgestellt werden. Das Planungsbüro bietet an, dass man die notwendigen Spezialbauleistungen in einer größeren Ausschreibung als ein gesondertes Los mit aufnimmt. Somit ist es wahrscheinlich, dass man wirtschaftliche Preise erzielt. Zudem wird angeboten, das Planungshonorar auch nur anteilig im Rahmen des übergeordneten Großprojektes zu berechnen. Herr Andresen empfiehlt dringend diese Vorgehensweise, denn andernfalls drohen überteuerte Preise und Honorare.

Herr Eggers vom Bauamt wird die Kanalsanierungen fortan betreuen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorhandene und mit 5.000 € ausgestattete Haushaltsstelle im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2017 um zusätzliche 40.000 € aufzustocken. Die schwerwiegendsten Schäden im Kanalsystem sollen innerhalb des Jahres 2017 abgestellt werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Beteiligung an einer Ausschreibung bzw. Preisanfragen zu organisieren und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Hinsichtlich der offenen Baugruben und deren Lage in Hinblick auf die vorhandenen Oberflächen überwachen der Bauausschussvorsitzende und die Bürgermeisterin die weiteren Planungen. Schnittstellen mit anderen Tiefbauarbeiten sind vom Planer der Kanalsanierung zu beachten.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Informationsweitergabe und Terminfindung in der Gemeindevertretung
Gemeindevertreter Stolz regt an, die Kommunikation der Gemeindevertreter untereinander zukünftig über E-Mail durchzuführen und nicht mehr durch das Einwerfen von Schriftstücken in den Briefkasten.

Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Frage, ob gewisse Schriftstücke durch die Bürgermeisterin rechtzeitig an den Bauausschussvorsitzenden weitergegeben wurden. Letztendlich bittet dieser darum, wichtige Unterlagen zeitnah weiterzugeben.

Bezüglich der Terminfindung regt Gemeindevertreter Stolz an, zur Abstimmung auf den Dienst Doodle zurückzugreifen, damit der bestmögliche Termin gefunden werden kann. Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass bei der Terminfindung vorrangig das Amt und die anderen benötigten Fachleute berücksichtigt werden müssen. Es sei daher nicht immer möglich, einen Termin zu finden, an dem alle Gemeindevertreter teilnehmen können.

Ein Beschluss ergeht in dieser Angelegenheit nicht.


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin