N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 28.11.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Dr. Punke

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Antrag auf Aufnahme eines ständigen Tagesordnungspunktes "Deponie"
  Beschlussvorlage - 26/2017
9. Antrag auf Herbeiführung einer Nulllösung für Deponiestandorte auf dem Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 27/2017
10. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 22/2017
11. Koseler Weg bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 24/2017
12. Sachstandsbericht zur Sanierung der "Alten Schule" in Gammelby
  Beschlussvorlage - 25/2017
13. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 17/2017
14. Erlass der Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 19/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
  • Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 sollen mit den Punkten 8 und 9 getauscht werden
  • Im nicht öffentlichen Teil soll TOP 17 "Erste Vertragsverhandlungen zum Betrieb der Straßenbeleuchtungskörper in der Gemeinde Gammelby" eingefügt werden.
  • Die Tagesordnungspunkte 15 bis 17 sollen nicht öffentlich beraten werden

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
07.09. Begehung der Straßen mit den Stadtwerken Schleswig
09.09. Kinderfest
12.09. Begehung der Straßen bezüglich der Veränderung der Straßenbeleuchtung
26.09. Vergleichsschießen
29.09. Goldene Hochzeit
05.10. Kommunalgespräch mit der Schleswig-Holstein Netz AG in Gammelby
13.10. Kommunalgespräch mit der Schleswig-Holstein Netz AG in Schuby
08.10. Abendgottesdienst
09.10. Pressetermin mit den Stadtwerken Schleswig
11.10. Beerdigung der ältesten Einwohnerin
18.10. Vorstandssitzung der Freiwilligen Feuerwehr
19.10. Übung der Freiwilligen Feuerwehr
20.10. Aktion Ferienspaß
27.10. Goldene Hochzeit
04.11. Dorffest
08.11. Amtsausschuss
09.11. Besprechung bezüglich der Veranstaltung Lauf zwischen den Meeren 2017/2018
13.11. Einwohnerversammlung
16.11. Finanzausschuss
23.11. Bauausschuss
24.11. Märchentheater im Gemeindetreff

Gespräch mit Herrn Jeß bezüglich der Bezeichnung der Deponie. Diese wird zukünftig als Deponie Grimmelundsbarg bezeichnet.

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Herr Siemonsen verweist auf die teilweise nicht funktionierende Straßenbeleuchtung. Die Bürgermeisterin erklärt, dass dieses den derzeit noch laufenden Arbeiten an der Verkabelung geschuldet ist.

Herr Beerbaum fragt nach, ob es einen Bericht bezüglich der Mängel an der elektrischen Anlage im Gemeindetreff und im Schützenheim gibt. Gemeindevertreter Stolz führt hierzu aus, dass bisher lediglich der Architekt im Rahmen der Umbauplanungen geäußert hat, dass die elektrische Anlage den E-Check nicht überstehen würde.

Ergänzend zum Bericht der Bürgermeisterin ergeht ein weiterer Hinweis auf Überschwemmungen des Birkenseer Weges. Gemeindevertreter Brunkert führt hierzu aus, dass hier lediglich Sickerschächte vorhanden sind, deren Stränge sich mit der Zeitmit Mutterboden zugesetzt haben. Das Bauamt wird gebeten, die Angelegenheit einmal zu überprüfen.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeisterin liegt ein Antrag auf Aufpflasterung des Ortseinganges Rögener Weg zum Zwecke der Verkehrsberuhigung vor. Diesen wird sie zur weiteren Bearbeitung dem Amt zuleiten. Danach soll sich der Bauausschuss mit der Angelegenheit beschäftigen.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Es liegen keine Anfragen vor.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Antrag auf Aufnahme eines ständigen Tagesordnungspunktes "Deponie"
Beschlussvorlage - 26/2017
Frau Alexandra Florek hat auf der Einwohnerversammlung am 13.11.2017 den Antrag auf die Aufnahme eines ständigen, fixen Tagesordnungspunktes "Deponie" in die GV mit Erörterung aller Entwicklungen und Handlungsschritte bezüglich jeglichen Standorts in / angrenzend der Gemeinde Gammelby gestellt. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Aus diesem Grund muss sich nunmehr die Gemeindevertretung mit der Angelegenheit befassen.
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt Dr. Punke, dass für den Verfahrensgang nicht förderlich ist, strategische Überlegungen öffentlich zu diskutieren und damit im Vorwege der Gegenseite zugänglich zu machen. Er hält den Beschlussvorschlag daher für rechtlich kontraproduktiv. In diesem Zusammenhang verweist die Bürgermeisterin auf ihren Bericht zur jeweiligen Sitzung, wo alle wichtigen Verfahrensschritte mitgeteilt werden, soweit dieses rechtlich möglich ist.

Innerhalb der Gemeindevertretung und der Zuhörerschaft erhebt sich eine Diskussion um die Auswirkungen des Antrages aus der Einwohnerversammlung.

Gemeindevertreter Schmidt stellt daraufhin folgenden Antrag: "Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines ständigen, fixen Tagesordnungspunktes "Deponie" in die Tagesordnung derSitzungen der Gemeindevertretung. Die Bürgermeisterin berichtet über die aktuellen Entwicklungen, soweit eine Bekanntgabe zu diesem Zeitpunkt den strategischen Verfahrensinteressen nach Einschätzung der Gemeindevertretung und des Rechtsbeistandes nicht zuwider läuft."

Zunächst wird über den Antrag aus der Einwohnerversammlung abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufnahme eines ständigen, fixen Tagesordnungspunktes "Deponie" in die GV mit Erörterung aller Entwicklungen und Handlungsschritte bezüglich jeglichen Standorts in / angrenzend der Gemeinde Gammelby.
 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines ständigen, fixen Tagesordnungspunktes „Deponie“ in die Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung. Die Bürgermeisterin berichtet über die aktuellen Entwicklungen, soweit eine Bekanntgabe zu diesem Zeitpunkt den strategischen Verfahrensinteressen nach Einschätzung der Gemeindevertretung und des Rechtsbeistandes nicht zuwider läuft.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Herbeiführung einer Nulllösung für Deponiestandorte auf dem Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 27/2017
Herr Tarik Stolz hat auf der Einwohnerversammlung am 13.11.2017 den Antrag gestellt, auf dem Gemeindegebiet für die infrage kommenden Deponiestandorte mit allen möglichen Argumenten und rechtlichen Schritten eine Nulllösung herbei zu führen. Gleichfalls das Land und Kreis aufzufordern, die Altbestandsdeponie in das Altlastenkataster aufzunehmen und endgültig abzuwickeln.
Die Gemeinde Gammelby ist in der Vergangenheit und in der Zukunft durch Kiesabbau und als Deponiestandort belastet genug.

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Aus diesem Grund muss sich nunmehr die Gemeindevertretung mit der Angelegenheit befassen. 
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt bittet die Bürgermeisterin Herrn Dr. Punke um eine rechtliche Bewertung der Konsequenzen des Antrages aus der Einwohnerversammlung.

Dieser erläutert, dass es in einem Planfeststellungsverfahren wichtig ist, alle Unterlagen vollständig einzureichen. Ein Bestandteil dieser Unterlagen ist auch eine Prüfung von Alternativstandorten. Hierin sieht er einen rechtlichen Ansatzpunkt und hat einen entsprechenden Hinweis an die Genehmigungsbehörde in die gemeindliche Stellungnahme aufgenommen. Sollte sich die Gemeinde jetzt durch Beschluss einer Prüfung von Alternativstandorten verweigern, würde sie ihre eigene Argumentation zerstören.

Innerhalb der Gemeindevertretung und der Zuhörerschaft erhebt sich eine Diskussion über die rechtlichen Auswirkungen des Antrages, die bisherige Verfahrensweise und die abgegebene Stellungnahme.

Gemeindevertreter Schmidt stellt folgenden Antrag: "Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss der Einwohnerversammlung zum Antrag auf Herbeiführung einer Nulllösung für Deponiestandorte auf dem Gemeindegebiet zur Kenntnis."

Zunächst wird über den Antrag aus der Einwohnerversammlung abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, auf dem Gemeindegebiet für die infrage kommenden Deponiestandorte mit allen möglichen Argumenten und rechtlichen Schritten eine Nulllösung herbeizuführen; gleichfalls das Land und den Kreis aufzufordern, die Altbestandsdeponie in das Altlastenkataster aufzunehmen und endgültig abzuwickeln.
 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss der Einwohnerversammlung zum Antrag auf Herbeiführung einer Nulllösung für Deponiestandorte auf dem Gemeindegebiet zur Kenntnis.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Abschließend stellt Gemeindevertreter Brunkert folgenden Antrag: "Das Land und der Kreis werden aufgefordert, die Altbestandsdeponie, die Betriebsfläche und die Kiesabbaufläche in das Altlastenkataster aufzunehmen und endgültig abzuwickeln.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 22/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Gammelby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Gammelby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Gammelby wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.         

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Koseler Weg bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 24/2017

Derzeit wird die B76 von Kosel bis Eckernförde erneuert. Der Durchgangsverkehr wird ordnungsgemäß über Beschilderungen über klassifizierte Straßen umgeleitet. Jedoch wurde und wird der Koseler Weg trotz Sperrung mit einer Anlieger-Frei-Beschilderung auch als Schleichweg von und nach Kosel genutzt. Zudem fährt der Schulbus entlang. Diese Verkehre belasten den Weg und insbesondere die Banketten. Zudem findet der, an dieser Stelle übliche, LKW-Verkehr aus den Kieskuhlen statt. Unter allen Verkehren zusammen hat die Straße arg gelitten und weist zunehmend Schäden auf. graphic

Der Bauausschussvorsitzende regt an, dass sich der Bauausschuss mit dem Gedanken einer Sanierung beschäftigt. In diesem Zusammenhang müssten die Verträge mit den Betreibern der Kieskuhlen interpretiert werden.

Die Straße ist seitens des Kreises formlos als Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse eingestuft und trägt die Nummer 153. Damit bestünde ggf. eine Chance, einen Zuschuss aus FAG-Mitteln für eine Sanierung zu erhalten.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass sich die Gemeindevertretung mit dem Thema der Sanierung des Koseler Wegs beschäftigt. Die Verwaltung wird gebeten, ggf. mit Hilfe eines Planungsbüros einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten, die Kosten zu schätzen und die mit einer Sanierung einhergehenden vertraglichen Zusammenhänge darzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Parameter und Zahlen der Verträge noch stimmig sind (z.B. §4.Abs.2 Vertrag Kieskuhle Brückner). Ferner soll ein formloser Antrag auf Bezuschussung aus FAG-Mitteln beim Kreis RD-Eck eingereicht werden.  


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sachstandsbericht zur Sanierung der "Alten Schule" in Gammelby
Beschlussvorlage - 25/2017

Die Bürgermeisterin berichtet über die Beratungen im Bauausschuss und verweist auf eine Preissteigerung von rd. 100.000,- € Diesebezüglich wurde im Bauausschuss folgende Verfahresweise vereinbart:

Es wird die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich der Erörterung der zu klärenden Punkte annimmt und Einsparpotentiale sucht. Einige Einsparpotentiale hat das Architektenbüro bereits in den verteilten Unterlagen aufgezeigt. Die Arbeitsgruppe wird aus den Mitgliedern des Bauausschusses und dem Architekten gebildet. Der Bauausschussvorsitzende lädt zeitnah zu einem Arbeitsgruppentermin ein. Das Architektenbüro bereit Unterlagen zum Arbeitsgruppentreffen vor (Pläne, LVs).

Danach wird sich die Gemeindevertretung erneut mit dieser Angelegenheit befassen.


Beschluss:
Es wurde kein Beschluss gefasst.

zu TOP 13. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 17/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 55.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 646.000,- € auf nunmehr 701.600,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 128.400,- € vermindert und damit gegenüber bisher 435.900,-€ auf nunmehr 307.500,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird um 200.000,- € vermindert und von bisher 370.000,- € auf 170.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.        

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass der Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 19/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.      

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     708.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     708.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     284.000 EUR
    in derAusgabe auf                                                                                                                                                     284.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    200.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     177.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,83 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     280 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     280 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.       

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin