N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 19.02.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Information zur Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2018
10. Kostensituation Gemeindetreff "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 4/2018
11. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 2/2018
12. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 1/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 01.12. Aufstellen der Weihnachtstanne
  • 02.12. Goldene Hochzeit Ziemer
  • 09.12. Weihnachtsfeier der Freiwilligen Feuerwehr
  • 14.12. Sitzung des Wasserbeschaffungsverbandes
  • 17.12. Seniorenweihnachtsfeier
  • 18.12. Abschlussbesprechung zur Sanierung der B 76
  • 21.12. Beerdigung des ehemaligen Gemeindearbeiters Willi Quade. Die Bürgermeisterin bittet darum, sich zu einer Gedenkminute zu erheben.
  • 08.01. Neujahrsempfang der Bundeswehr
  • 27.01. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
  • 07.02. Grünkohlessen mit den Musikern
  • 08.02. Finanzausschuss 

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Von der Bürgerinitiative wird darauf hingewiesen, dass in der Einwohnerversammlung zugesagt wurde, dass diese eine Kopie des Schreibens von Dr. Punke erhalten soll. Dieses ist bisher nicht geschehen. Die Bürgerinitiative wird sich noch einmal an Herrn Jordan wenden.

Zu den Hinweisen auf die teilweise defekte Straßenbeleuchtung erklärt die Bürgermeisterin, dass die einzelnen Laternen überprüft werden, um den Fehler einzugrenzen. Teilweise sind früher auch falsche Kabel verlegt worden. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Information zur Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby
Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass in der letzten Woche zwei Schreiben des LLUR eingegangen sind. Sie verliest das erste Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Firma Glindemann den Deponiestandort Grimmelundsbarg nicht weiter verfolgen will.

Danach verliest die Bürgermeisterin das zweite Schreiben, in dem die Firma Glindemann ankündigt, ein Planfeststellungsverfahren für den Alternativstandort an der B 76 für eine Deponie und Nebenanlagen durchführen zu wollen.

Für die Abstimmung des weiteren Vorgehens soll am 12.03.2018 ein Gespräch mit Dr. Punke durchgeführt werden. 

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.    

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.       

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Kostensituation Gemeindetreff "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 4/2018
Zu der bereits im November / Dezember 2017 erstellten Kostenberechnung des Architekturbüros Lassen Paulsen und Partner sind folgende Ergänzungen anzumerken:
Die Fristen der Preisbindung an die Angebote sind inzwischen abgelaufen, im Dezember standen die Firmen noch zu ihren Preisen. Inzwischen sieht es so aus, dass sich die Lohnkosten z.B. für Elektriker ab März tariflich erhöhen, weiter hat der Zimmermann die Baumaßnahme als Winterbaustelle kalkuliert, außerdem steigen die Materialpreise insgesamt stark an (angeblich soll der Preis für Dämmung um 30% erhöht werden).
Folglich muss davon ausgegangen werden, dass sich die Preise aufgrund der steigenden Lohn- und Materialkosten noch einmal um bis zu 15% erhöhen können.

Kostenberechnung November:       460.300,-
Davon beauftragt:               rd            160.300,-
Rest                                    rd            300.000,-
+15%                                  rd            50.000,-
Küchen 2x10.000               rd            20.000,-  (bisher nicht eingerechnet)

Dies würde eine Gesamtsumme von rd 530.300,- bedeuten (Restsumme für Ausbau: 370.000)    
Gemeindevertreter Stolz stellt den Antrag, die Ausschreibungen soweit möglich aufzuheben und mit einem erweiterten Bieterkreis neu auszuschreiben.

Im Rahmen der Diskussion herrscht Einigkeit, die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses um den Antrag von Gemeindevertreter Stolz zu erweitern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Sanierung wie geplant (Dachsanierung + Fenster + Wohnungsbau) mit einer Gesamtinvestitionssumme von 510.000 € vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag 2018 bereitgestellt. Die Ausschreibungen sollen soweit möglich aufgehoben werden, und es soll mit einem erweiterten Bieterkreis neu ausgeschrieben werden.
 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 2/2018
Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt.
Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten.

§ 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."

Daher kann die Gemeinde Gammelby nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.   

Beschluss:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 1/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Gammelby eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.
 

Beschluss:
Als Schöffe für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird vorgeschlagen: Herr Wilfried Kruse 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin