Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreter Torsten Modi |
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt |
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Tarik Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Einwohnerfragezeit |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Information zur Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby |
9. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
10. | Kostensituation Gemeindetreff "Alte Schule" |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
11. | Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 2/2018 | |
12. | Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 |
Beschlussvorlage - 1/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 4. | Einwohnerfragezeit |
Von der Bürgerinitiative wird darauf hingewiesen, dass in der Einwohnerversammlung zugesagt wurde, dass diese eine Kopie des Schreibens von Dr. Punke erhalten soll. Dieses ist bisher nicht geschehen. Die Bürgerinitiative wird sich noch einmal an Herrn Jordan wenden. Zu den Hinweisen auf die teilweise defekte Straßenbeleuchtung erklärt die Bürgermeisterin, dass die einzelnen Laternen überprüft werden, um den Fehler einzugrenzen. Teilweise sind früher auch falsche Kabel verlegt worden.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Information zur Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby |
Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass in der letzten Woche zwei Schreiben des LLUR eingegangen sind. Sie verliest das erste Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Firma Glindemann den Deponiestandort Grimmelundsbarg nicht weiter verfolgen will. Danach verliest die Bürgermeisterin das zweite Schreiben, in dem die Firma Glindemann ankündigt, ein Planfeststellungsverfahren für den Alternativstandort an der B 76 für eine Deponie und Nebenanlagen durchführen zu wollen. Für die Abstimmung des weiteren Vorgehens soll am 12.03.2018 ein Gespräch mit Dr. Punke durchgeführt werden.
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zu TOP 9. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Kostensituation Gemeindetreff "Alte Schule" |
Beschlussvorlage - 4/2018 Zu der bereits im November / Dezember 2017 erstellten Kostenberechnung des Architekturbüros Lassen Paulsen und Partner sind folgende Ergänzungen anzumerken: Die Fristen der Preisbindung an die Angebote sind inzwischen abgelaufen, im Dezember standen die Firmen noch zu ihren Preisen. Inzwischen sieht es so aus, dass sich die Lohnkosten z.B. für Elektriker ab März tariflich erhöhen, weiter hat der Zimmermann die Baumaßnahme als Winterbaustelle kalkuliert, außerdem steigen die Materialpreise insgesamt stark an (angeblich soll der Preis für Dämmung um 30% erhöht werden). Folglich muss davon ausgegangen werden, dass sich die Preise aufgrund der steigenden Lohn- und Materialkosten noch einmal um bis zu 15% erhöhen können. Kostenberechnung November: 460.300,- Davon beauftragt: rd 160.300,- Rest rd 300.000,- +15% rd 50.000,- Küchen 2x10.000 rd 20.000,- (bisher nicht eingerechnet) Dies würde eine Gesamtsumme von rd 530.300,- bedeuten (Restsumme für Ausbau: 370.000)
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Gemeindevertreter Stolz stellt den Antrag, die Ausschreibungen soweit möglich aufzuheben und mit einem erweiterten Bieterkreis neu auszuschreiben. Im Rahmen der Diskussion herrscht Einigkeit, die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses um den Antrag von Gemeindevertreter Stolz zu erweitern.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Sanierung wie geplant (Dachsanierung + Fenster + Wohnungsbau) mit einer Gesamtinvestitionssumme von 510.000 € vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag 2018 bereitgestellt. Die Ausschreibungen sollen soweit möglich aufgehoben werden, und es soll mit einem erweiterten Bieterkreis neu ausgeschrieben werden. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 2/2018 Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten. § 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Daher kann die Gemeinde Gammelby nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.
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Beschluss: Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 |
Beschlussvorlage - 1/2018 Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Gammelby eine Person vorzuschlagen ist. Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden. |
Beschluss: Als Schöffe für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird vorgeschlagen: Herr Wilfried Kruse
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |