N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 07.06.2010.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Andreas Flügge
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 25.02.2010
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2010
9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 5/2010
10. Stellungnahme zur 5. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde (Gewerbegebiet Nord)
  Beschlussvorlage - 7/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung um Punkt 12 im nichtöffentlichen Teil „Antrag auf Errichtung eines Carports“ zu erweitern.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Fertigstellung der neuen Küche im Gemeindetreff
  • 5. Lauf zwischen den Meeren. Die Verkehrslage war entspannter als im Vorjahr
  • Reparaturarbeiten am Spielplatz Kummel
  • Probleme mit der Straßenbeleuchtung
  • Das Anruflinientaxi hat bisher nur geringen Zulauf


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Gemeindevertreter Brunkert weist darauf hin, dass nach dem Lauf zwischen den Meeren viele weggeworfene Flaschen und Becher die Strecke säumen. Die Organisatoren sollten hier für Reinigung sorgen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegen nicht vor.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 25.02.2010

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 25.02.2010 erhoben.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2010

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2009.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 5/2010

Der seinerzeit mit dem Verein für ev. Beratungsarbeit im Kirchenkreis Eckernförde geschlossene Vertrag über das Projekt „Straßensozialarbeit“ begann am 01.03.2000. Die Dauer betrug 3 Jahre, somit bis zum 28.02.2003. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um weitere 2 Jahre, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Dies ist für die Zeit vom 01.03.2003 bis 28.02.2005, 01.03.2005 bis 28.02.2007, 01.03.2007 bis 28.02.2009 und vom 01.03.2009 bis 28.02.2011 erfolgt.

Es ist jetzt zu entscheiden, ob zum 01.03.2011 gekündigt werden soll bzw. eine erneute automatische Verlängerung bis 28.02.2013 gewünscht wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.03.2011 bis 28.02.2013 an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur 5. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde (Gewerbegebiet Nord)
Beschlussvorlage - 7/2010

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde liegt erneut öffentlich aus. Zeitgleich wurden die Nachbargemeinden beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war aus verschiedenen Gründen erforderlich. Nähere Informationen hierzu können dem Schreiben der Stadt Eckernförde vom 28.04.2010 (Az. 6120105) entnommen werden.

Anzumerken ist insbesondere, dass die HaGe sich nicht mehr innerhalb des Geltungsbereichs der 5. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes ansiedeln wird. Für die neue Betriebsfläche wird ein separater vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt. Die neue Ansiedlungsfläche ist dabei nördlich des jetzt geplanten Gewerbegebiets und westlich der Waldfläche, angrenzend an die Gammelbyer Straße, geplant. Ein Beteiligungsverfahren wird hierzu in Kürze erfolgen (Bebauungsplan Nr. 63 und 13. Änderung Flächennutzungsplan).
Die bisher vorgebrachte Stellungnahme der Gemeinde umfasste Punkte, die u. a. die HaGe betroffen haben. Die Stellungnahme wurde inhaltlich durch die Stadtvertretung Eckernförde abgewogen. Die Gemeinde wurde hierüber entsprechend informiert. Diese Punkte sollten, sobald die Verfahrensbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt, erneut vorgebracht werden. Für das jetzige Verfahren haben diese keine Wirkung mehr. Es kann vielmehr festgehalten werden, dass die Anlieger der „Gammelbyer Straße 1 und 3“ grundsätzlich mit weniger Emissionen von der HaGe zu rechnen haben.

Ein erneutes Vorbringen bereits mitgeteilter Bedenken wird als nicht sachdienlich gesehen, da hierüber bereits entsprechend entschieden wurde.

Neu sind die konkreten Untersuchungen zum Thema Verkehr und Lärm. Hierzu ist folgende anzumerken:
Hinsichtlich der Verkehrsprognose erfolgt der Hinweis, dass zur Sicherung der ausreichenden Leistungsfähigkeit bei Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Gewerbegebiet Grasholz“ am Knotenpunkt „Flensburger Straße“ (B 76) / „Gammelbyer Straße“ die Einrichtung einer Lichtsignalanlage notwendig wird. Darüber hinaus ist die Fahrbahn der Gammelbyer Straße im Abschnitt zwischen der „Flensburger Straße“ (B 76) und der geplanten Anbindung des Gewerbegebiets auf eine Breite von 6,50 m auszubauen. Unklar ist dabei, in welche Richtung der Ausbau erfolgen wird.
Hinsichtlich des Verkehrslärms muss zur Einhaltung der Richtwerte die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den zuvor genannten Abschnitt auf 50 km/h reduziert werden. Selbst diese Reduzierung wird dazu führen, dass die max. zulässigen Richtwerte gemäß DIN 18005 von 60 db(A) tags und 50 db(A) nachts (Dorf- und Mischgebiete) an den Standorten „Gammelbyer Straße 1 und 3“ leicht überschritten werden. Die zulässigen Grenzwerte gem. Verkehrslärmschutzverordnung werden hingegen eingehalten. Bei baulichen Änderungen an den Wohnhäusern „Gammelbyer Straße 1 und 3“ oder evtl. Ersatzbauten, werden daher Schallschutzmaßnahmen im Hochbau (DIN 4109) vorgeschlagen. Festsetzungen hinsichtlich Schallschutz werden nicht erforderlich, da die zu formulierenden Ansprüche durch marktübliche Materialien ohnehin erfüllt werden, d. h. durch Einbau aktuell handelsüblicher Fenster werden die Richtwerte eingehalten.


Beschluss:

Die Gemeinde Gammelby nimmt die Änderungen, die sich aus der erneuten Auslegung zur 5. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde ergeben, zur Kenntnis. Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:

zu. 5.1 Verkehrsgutachten (Empfehlung Seite 11 und 12)
Die Gemeinde Gammelby fordert die Stadt Eckernförde auf, die empfohlene Lichtsignalanlage durch einen Kreisverkehr zu ersetzen und diesen kurzfristig zu realisieren.

Die Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,50 m darf ausschließlich am östlichen Fahrbahnrand erfolgen. Ein Heranrücken der Fahrbahn an die vorhandene Wohnbebauung wird von hier nicht mitgetragen.

zu 7.3 Verkehrslärm von der Gammelbyer Straße und der B 76 (Seite 20)
Ausschlaggebend für die gutachterliche Betrachtung muss die DIN sein. Danach werden die db(A)-Grenzwerte nicht eingehalten. Legt man den vorhandenen Baubestand zu Grunde, werden die Anwohner über das zulässige Maß belastet. Die Aussage, dass derzeit handelsüblich verwendete Materialien diesem Problem entgegenwirken können, reicht nicht aus. Den betroffenen Grundeigentümern muss durch einen finanziellen Ausgleich die Möglichkeit zur Durchführung erforderlicher Lärmsanierungsmaßnahmen eröffnet werden. Erfolgt dies nicht, fordert die Gemeinde Gammelby die Einhaltung der erforderlichen Grenzwerte von 60 db(A) tags und 50 db(A) nachts.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin