Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg, 24340 Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum |
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreter Andreas Flügge |
Gemeindevertreterin Inge Kunze |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 10/2010 | |
4. | Bericht der Bürgermeisterin |
5. | Einwohnerfragezeit |
6. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
7. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
8. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 9/2010 | |
10. | Erlass der Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 12/2010 | |
11. | Weitere Bezuschussung des Anruf-Linien-Taxi |
Beschlussvorlage - 11/2010 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin bittet darum, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 10/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 37 Aktien erwerben. |
Herr Loell erläutert in seinem Vortrag den Aufbau der Schleswig-Holstein Netz AG und Details des vorliegenden Beteiligungsangebotes. Es wird weiteres Informationsmaterial an die Gemeindevertretung verteilt und noch offene Fragen werden beantwortet. Die Bürgermeisterin bedankt sich für diese zusätzlichen Informationen. Ein Beschluss in dieser Angelegenheit wird nicht gefasst. |
Beschluss: |
zu TOP 4. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 5. | Einwohnerfragezeit |
Herr Stolz verweist auf die seiner Meinung nach nicht stimmigen Aussagen zu den Planungen der HaGe, die in den letzten beiden Sitzungen des Bauausschusses vorgestellt wurden, hin. Herr Blaas von der HaGe und der beauftragte Planer haben sich in zahlreichen Punkten widersprochen. Herr Stolz befürchtet weiter zunehmende Probleme in Bezug auf den LKW-Verkehr. |
zu TOP 6. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Herr Stolz beantragt die Sperrung der Ortslage Gammelby im Bereich der Straßen Am Goosberg, Dorfstraße, An der Au für den LKW Durchgangsverkehr über 7,5 t. |
zu TOP 7. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Sicker stellt folgende Anfrage:
Die Fragen können im Rahmen der Sitzung nicht geklärt werden und müssen daher schriftlich beantwortet werden. Gemeindevertreter Sicker stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit, die Aufgabe vom Amt geleistet werden kann. Gemeindevertreter Flügge fragt an, inwieweit bei der Insolvenz der Firma Nath noch Forderungen der Gemeinde, die sich auf die vertraglichen Regelungen zur Wegeunterhaltung beziehen, angemeldet werden müssen. Herr Peters erläutert hierzu, dass in dem betreffenden Fall eine Bürgschaft durch die Firma Nath hinterlegt wurde. Eine Forderungsanmeldung ist daher nicht erforderlich. Gemeindevertreter Flügge fragt an, wie die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Gemeinde fortgesetzt werden sollen. Der Bauausschuss wird sich auf seiner nächsten Sitzung mit diesem Thema beschäftigen. Gemeindevertreter Flügge führt aus, dass die Straßen im Bereich Rögen und Eichthal im Rahmen der Maisernte stark beansprucht werden. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Betreiber der Biosgasanlagen zur Bankettenunterhaltung herangezogen werden können. Gemeindevertreterin Stolz fragt nach, ob es bezüglich der im Finanzausschuss angesprochenen Breitbandversorgung aus dem Bereich Carlshöhe Neuigkeiten gibt. Dies wird von Herrn Peters verneint. |
zu TOP 8. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 9/2010 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 60.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 457.800,- € auf nunmehr 517.800,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 16.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 112.100,- € auf nunmehr 95.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 12/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,77 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Weitere Bezuschussung des Anruf-Linien-Taxi |
Beschlussvorlage - 11/2010 Am 26.11.2009 hat die Gemeinde Gammelby beschlossen, ein Anruf-Linien-Taxi für 1 Jahr mit maximal 1.000,- € zu bezuschussen. Danach sollte anhand der Erfahrungswerte über eine Fortsetzung des Projektes entschieden werden. Die Auswertung der bisher bis 14.10.10 vorliegenden Nutzerzahlen ergibt folgendes Bild: 12/09: 8 Nutzer 01/10: 8 Nutzer 02/10: 5 Nutzer 03/10: 6 Nutzer 04/10: 2 Nutzer 05/10: 3 Nutzer 06/10: 3 Nutzer 07/10: 2 Nutzer 08/10: 0 Nutzer 09/10: 0 Nutzer 10/10: 2 Nutzer Mit Schreiben vom 27.07.2010 hat die Bürgerinitiative Gammelby „Busverbindung“ mitgeteilt, dass sie keine Notwendigkeit sehen, weiterhin aktiv zu sein, da in der Zukunft nur durch den Gemeinderat Gammelby in Form von Beschlussfassungen die Weiterführung des Projektes möglich ist.
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Beschluss: Auf Grund der vorliegenden Nutzernachweise wird beschlossen, die Bezuschussung zum 31.12.2010 einzustellen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden unter Beachtung des Datenschutzes bekannt gegeben.
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Godber Peters | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |