N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 28.11.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Andreas Flügge
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 15/2012
9. Erlass der Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 16/2012
10. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 13/2012
11. Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 6/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Gemeinde ist gut gerüstet für den kommenden Winter
  • Das Spielgerät für den Spielplatz Kummel wurde angeschafft und wird im Frühjahr aufgestellt
  • Die Arbeiten zum Kanalkataster werden im Frühjahr fortgeführt
  • Die Rattenbekämpfung an den gemeindlichen Liegenschaften wurde durch die Firma Greve durchgeführt
  • Die Firma Glindemann wurde durch den Kreis beauftragt, die Kieskuhle am Koseler Weg zu verfüllen
  • Die seit längerem angestrebte Tonnagebegrenzung wurde durch die Verkehrsaufsicht gestern genehmigt. Am 29.11.12 wird noch ein Gespräch der Bürgermeisterin mit Herrn Wischnewski bezüglich der Möglichkeiten der Errichtung einer Tempo 30 Zone in Gammelby erfolgen. In diesem Zusammenhang berichtet die Bürgermeisterin über das Vorliegen einer durch die GWG gesammelten Unterschriftenliste für die Errichtung einer 30 Zone in den Straßen Bergstraße / An der Au / Goosberg
  • Die in der letzten Sitzung beschlossenen Versuchslampen der Straßenbeleuchtung wurden errichtet
  • Im Koseler Weg wurden abgängige Schilder erneuert
  • Teilnahme an der Amtsausschusssitzung
  • 26.11. Finanzausschusssitzung
  • 28.10. Abendgottesdienst
  • 03.11. Dorffest
  • 18.11. Volkstrauertag
  • Ausblick auf kommende Veranstaltungen in 2012


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Herr Stolz bietet an, die weißen Querlinien an den Ortseingängen fachgerecht entsorgen zu lassen, falls diese im Rahmen des zukünftigen Verkehrsberuhigungskonzeptes nicht mehr benötigt werden.

Herr Beerbaum weist darauf hin, dass im Rahmen der angesprochenen Verfüllung der Kiesgrube die Banketten in Mitleidenschaft gezogen werden. Ferner wird der auf der Straße befindliche Dreck nur an den Rand gefegt, so dass das Wasser nicht mehr ablaufen kann. Die Bürgermeisterin wird die Angelegenheit mit der Firma Glindemann besprechen. Gemeindevertreter Flügge regt an, im Bedarfsfalle auf die bestehende Bürgschaft zurück zu greifen.

Frau Stolz weist darauf hin, dass an der Ausfahrt Birkensee / B76 die Büsche zu hoch sind, so dass das Sichtdreieck nicht mehr gewährleistet ist. Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Die Bürgermeisterin verweist auf eine Anregung/Antrag der GWG zur Einrichtung von 2 weiteren Meßpunkten für das gemeindeeigene Geschwindigkeitsmeßgerät im verkehrsberuhigten Bereich Kummel und am Dorfausgang Richtung Eckernförde. In diesem Zusammenhang müsste allerdings überlegt werden, ob diese erweiterte Zahl von Meßpunkten noch sinnvoll mit einem Gerät betrieben werden können oder ob ein zweites Gerät beschafft werden muss.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Frau Stolz erklärt, dass Sie unter Punkt 6 der letzten Sitzung nachgefragt hat, ob die Arbeiten am Geländer der Aubrücke und an der Gemeindefläche an der Au fertig gestellt wurden.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 15/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 60.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 508.300,- € auf nunmehr 569.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 155.900,- € vermindert und damit gegenüber bisher 202.900,- € auf nunmehr 47.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 16/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     546.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     546.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     33.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     33.700 EUR
    festgesetzt.





§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     136.600 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,92 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 13/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorlage - 6/2012

Gemäß der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) sollen nach Punkt 8 die Gerätewarte in der Regel eine Entschädigung erhalten, die bis zu dem Höchstsatz dieser Richtlinie liegt.

In der Gemeinde Gammelby erhält der Gerätewart noch die Entschädigung für das ehemalige LF8-Fahrzeug. Mittlerweile wurde das LF8 durch ein Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) ersetzt und ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) angeschafft. Entsprechend dieser Fahrzeugveränderungen sollte die Gerätewartentschädigung angepasst werden.

Gemäß der EntschRichtl-fF sollen Gerätewarte eine monatliche Entschädigung für folgende Fahrzeugtypen erhalten:
Mehrzweckfahrzeug (MZF):                        21,00 €
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6:            56,00 €

Die (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Der Gerätewart erhält für die Pflege und Wartung der einzelnen Fahrzeuge den Höchstsatz der (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF).


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin