Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.05 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum |
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreter Andreas Flügge |
Gemeindevertreterin Inge Kunze |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Einwohnerfragezeit |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 15/2012 | |
9. | Erlass der Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 16/2012 | |
10. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 13/2012 | |
11. | Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr |
Beschlussvorlage - 6/2012 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 4. | Einwohnerfragezeit |
Herr Stolz bietet an, die weißen Querlinien an den Ortseingängen fachgerecht entsorgen zu lassen, falls diese im Rahmen des zukünftigen Verkehrsberuhigungskonzeptes nicht mehr benötigt werden. Herr Beerbaum weist darauf hin, dass im Rahmen der angesprochenen Verfüllung der Kiesgrube die Banketten in Mitleidenschaft gezogen werden. Ferner wird der auf der Straße befindliche Dreck nur an den Rand gefegt, so dass das Wasser nicht mehr ablaufen kann. Die Bürgermeisterin wird die Angelegenheit mit der Firma Glindemann besprechen. Gemeindevertreter Flügge regt an, im Bedarfsfalle auf die bestehende Bürgschaft zurück zu greifen. Frau Stolz weist darauf hin, dass an der Ausfahrt Birkensee / B76 die Büsche zu hoch sind, so dass das Sichtdreieck nicht mehr gewährleistet ist. Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Die Bürgermeisterin verweist auf eine Anregung/Antrag der GWG zur Einrichtung von 2 weiteren Meßpunkten für das gemeindeeigene Geschwindigkeitsmeßgerät im verkehrsberuhigten Bereich Kummel und am Dorfausgang Richtung Eckernförde. In diesem Zusammenhang müsste allerdings überlegt werden, ob diese erweiterte Zahl von Meßpunkten noch sinnvoll mit einem Gerät betrieben werden können oder ob ein zweites Gerät beschafft werden muss. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Frau Stolz erklärt, dass Sie unter Punkt 6 der letzten Sitzung nachgefragt hat, ob die Arbeiten am Geländer der Aubrücke und an der Gemeindefläche an der Au fertig gestellt wurden. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 15/2012 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 60.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 508.300,- € auf nunmehr 569.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 155.900,- € vermindert und damit gegenüber bisher 202.900,- € auf nunmehr 47.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 16/2012 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,92 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 13/2012 Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten. |
Beschluss: Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr |
Beschlussvorlage - 6/2012 Gemäß der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) sollen nach Punkt 8 die Gerätewarte in der Regel eine Entschädigung erhalten, die bis zu dem Höchstsatz dieser Richtlinie liegt. In der Gemeinde Gammelby erhält der Gerätewart noch die Entschädigung für das ehemalige LF8-Fahrzeug. Mittlerweile wurde das LF8 durch ein Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) ersetzt und ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) angeschafft. Entsprechend dieser Fahrzeugveränderungen sollte die Gerätewartentschädigung angepasst werden. Gemäß der EntschRichtl-fF sollen Gerätewarte eine monatliche Entschädigung für folgende Fahrzeugtypen erhalten: Mehrzweckfahrzeug (MZF): 21,00 € Löschgruppenfahrzeug LF 10/6: 56,00 € Die (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. |
Beschluss: Der Gerätewart erhält für die Pflege und Wartung der einzelnen Fahrzeuge den Höchstsatz der (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF). |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |