Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreter Andreas Flügge |
Gemeindevertreterin Inge Kunze |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg |
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Einwohnerfragezeit |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Gammelby |
Beschlussvorlage - 6/2013 | |
9. | Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Gammelby |
Beschlussvorlage - 7/2013 | |
10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2013 | |
11. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
11.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 1/2013 | |
11.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 | |
12. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 5/2013 | |
13. | Errichtung einer 30 km/h-Zone |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Auf Antrag der Bürgermeisterin wird Tagesordnungspunkt 14 nichtöffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin verweist auf den zur vorangegangenen Einwohnerversammlung abgegebenen Bericht. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Gemeindevertreterin Stolz weist darauf hin, dass zu TOP 4 erster Absatz die Worte „an den Ortseingängen“ durch „an den einmündenden Querstraßen und die Zahl 5“ ersetzt werden müssen. |
zu TOP 8. | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Gammelby |
Beschlussvorlage - 6/2013 Die Freiwillige Feuerwehr Gammelby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 25.01.2013 Herrn Andreas Flügge zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Gammelby gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Andreas Flügge zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Gammelby zu. Die Ernennung von Herrn Andreas Flügge zum Gemeindewehrführer erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Andreas Flügge |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Gammelby |
Beschlussvorlage - 7/2013 Die Freiwillige Feuerwehr Gammelby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 25.01.2013 Herrn Thomas Beerbaum zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Gammelby gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Thomas Beerbaum zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Gammelby zu. Die Ernennung von Herrn Thomas Beerbaum zum stellv. Gemeindewehrführer erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2013 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
zu TOP 11.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 1/2013 Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Gammelby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Gammelby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Gammelby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 5/2013 Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt. Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen. Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen. Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Gammelby von ca. 800,00 €.
Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin. |
Beschluss: Die Gemeinde Gammelby beschließt, sich nicht an der Schadenspotentialanalyse zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Errichtung einer 30 km/h-Zone |
Die Bürgermeisterin verweist auf die Informationen aus der vorangegangenen Einwohnerversammlung und den vorliegenden Antrag der GWG. Dieser lautet wie folgt: “Hiermit beantragen wir die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in dem Bereich An der Au / Goosberg / Bergstraße und den angrenzenden Sackgassen Kummel, ausgenommen der schon verkehrsberuhigte Bereich.“ Dieser Antrag wurde von 63 Anliegern unterschrieben. Die Bürgermeisterin stellt folgenden Antrag: „Die gesamte Ortslage wird in Zone 30 umgewandelt. Die damit verbundenen, von der Verkehrsaufsicht verlangten Auflagen, sind zu berücksichtigen und umzusetzen. Die bisher verkehrsregelnden Schilder innerorts sind zu entfernen. Entsprechende Hinweise zu der vorgenannten Änderung sind an allen Ortseingängen zu errichten.“ Im Rahmen der Diskussion wird auf die große Zustimmung aus der Einwohnerversammlung zu einer solchen Maßnahme verwiesen. Letztendlich wird über den vorstehenden Antrag als gemeinsamer Antrag aller Fraktionen abgestimmt. Beschluss: Die gesamte Ortslage wird in Zone 30 umgewandelt. Die damit verbundenen, von der Verkehrsaufsicht verlangten Auflagen, sind zu berücksichtigen und umzusetzen. Die bisher verkehrsregelnden Schilder innerorts sind zu entfernen. Entsprechende Hinweise zu der vorgenannten Änderung sind an allen Ortseingängen zu errichten. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. |
Godber Peters | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |