N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 27.11.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Ralph Sicker
1. stellv. Bürgermeister Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Gemeindevertreter Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Hermann Zenz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 27/2014
9. Weitere Beteiligung der Gemeinde Gammelby an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 35/2014
10. Erlass der Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 28/2014
11. Erlass einer 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 34/2014
12. Antrag auf bauliche Straßenverengungen an den Ortseingängen
  Beschlussvorlage - 29/2014
13. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Gammelby und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 31/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Stolz beantragt, den TOP 13 zu streichen, da bisher aus terminlichen Gründen noch kein Ortstermin stattgefunden hat. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

Die Bürgermeisterin beantragt, als neuen TOP 9 "Weitere Beteiligung der Gemeinde Gammelby an der Schleswig-Holstein Netz AG" aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

Die Bürgermeisterin beantragt TOP 14 nicht öffentlich zu beraten. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben.


zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 13.09. Kindertreff Natur Pur
  • 16.09. Treffen im Wirtschaftsausschuss Eckernförde mit allgemeinen Informationen zu Verbesserungsmöglichkeiten des ÖPNV
  • 29.09. Abnahme der Straße nach Rieseby / Antrag von Herrn Sicker wurde zum Kreis weitergeleitet. Ebenso der Antrag von Herrn Rathjen.
  • Ausgestaltung der Buswartehäuser
  • 11.10. Kindertreff Natur Pur
  • 23.10. Besprechung zur Klärteichentschlammung / Diese ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
  • 28.10. Gespräch im Amt zur Situation der Asylbewerberbetreuung
  • 28.10. Vorbereitung Dorffest
  • 05.11. Hauptausschuss Amt
  • 08.11. Kindertreff Natur Pur
  • 12.11. Amtsausschuss
  • 17.11. Finanzausschuss Gemeinde
  • 20.11. Besprechung "Lauf zwischen den Meeren"
  • Die Gemeindearbeiter haben die Hydranten zwischenzeitlich winterfest gemacht.


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Frau Hansen fragt an, ob auf der erneuerten Straße nach Rieseby noch Straßenmarkierungen angebracht werden. Dieses wird von der Bürgermeisterin verneint. In der Kurve beim Hünengrab sollen jedoch noch Leitpfähle gesetzt werden.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Stolz fragt an, wann die Anträge für eine Förderung der Baumaßnahme am Bahnübergang Rögen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt werden müssen, und welche Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Die Verwaltung wird die Angelegenheit klären.

Gemeindevertreter Stolz fragt weiterhin an, wann die im April 2011 gekauften Aktien der Schleswig-Holstein-Netz AG gekündigt werden müssen, um den Betrag von 100.000,- zum vereinbarten Zeitpunkt 01.04.2016 zurück zu bekommen. Herr Sicker führt hierzu aus, dass eine Kündigung bis zum 30.09.15 erforderlich ist.

Gemeindevertreter Stolz fragt weiterhin an, wann für die Geschwindigkeitsmesstafel neue Akkus und ein passendes Ladegerät angeschafft werden. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass er bis zur nächsten Sitzung hierauf eine Antwort erhalten wird.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 27/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 108.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 639.300,- € auf nunmehr 747.400,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 314.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 70.500,- € auf nunmehr 384.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Weitere Beteiligung der Gemeinde Gammelby an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 35/2014

Ausschussvorsitzender Sicker erläutert seinen Antrag wie folgt:

Die Gemeinde Gammelby ist, zusammen mit 200 weiteren Gemeinden in Schleswig-Holstein, seit Dezember 2010 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an der Schleswig-Holstein-Netz AG mit 100.000,00 € beteiligt. Die Beteiligung ist mit einem Garantiezinssatz von 5,1 % p.a. ausgestattet. Nach Abzug von 15 % Kapitalertragssteuer zzgl. darauf 5,5 % Soli. verbleiben Netto 4,30 %. Die Beteiligung ist mit einer Mindesthaltefrist von 5 Jahren versehen. Die Rückgabe ist zum Einstandspreis (100 %) im März 2016 garantiert. Die Kündigung hierzu wäre nach heutigem Stand im Sommer 2015 erforderlich. Die Schleswig-Holstein-Netz AG wird den Gemeinden zu gegebenen Zeit ein neues Konditionsangebot für den Zeitraum nach 2016 unterbreiten.


Der Erhöhungsbetrag wird ebenfalls mit der Garantiedividende von netto 4,30 % verzinst, eine neue Mindesthaltefrist besteht nicht, eine Rückzahlung ist somit bereits in 2016 zu 100 % möglich. Wir erreichen hierdurch eine Mehreinnahme von rd. 2.150,- €. Da unsere Einnahmen in den kommenden Jahren geringer ausfallen werden, die Ausgaben andererseits eher zunehmen dürften (Beiträge für Schulen, ggfls. anfallender Sanierungsbedarf nach Aufnahme unserer Liegenschaften) sollten wir auf die Mehreinnahme nicht verzichten. Die freie Rücklagenhöhe ist auch nach Reduzierung um 50.000,00 € ausreichend, um ggfls. ungeplanten und nicht absehbaren Mehrausgaben gerecht zu werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den stetigen Rückgang der Verzinsung unserer Rücklagen.



Gemeindevertreter Stolz fragt nach, wann die Schleswig-holstein-Netz AG mitgeteilt hat, dass die Kündigungsfristen geändert wurden. Er bemängelt, dass diese wichtigen Informationen seiner Fraktion nicht vorliegen. Seiner Meinung nach wurde die Kündigungsfrist versäumt.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt die Erhöhung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein-Netz AG von bisher 100.000,00 € um 50.000,00 € auf dann 150.000,00 €. Die Umsetzung soll noch im Jahr 2014 erfolgen, das Amt Schlei-0stsee wird gebeten, die Kommunalaufsicht erneut einzubinden, sofern dieses für erforderlich gehalten wird.



Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 28/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     619.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     619.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     72.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     72.300 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     150.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,1 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 34/2014

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund der Kosten für die Klärteichentschlammung und die Niederschlagswassergebühren geringfügig erhöht werden müssen.

Der Umfang der Erhöhungen ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation.

Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.


Beschluss:

Die 11. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf bauliche Straßenverengungen an den Ortseingängen
Beschlussvorlage - 29/2014

Nachdem in der GV am 27.05.2014 über Verkehrsberuhigungen an den Ortseingängen von Birkensee und Puckholt kommend beraten wurde und diese abschließend abgelehnt wurden, haben Bürger Gammelbys mit Schreiben vom 03.07.2014 einen Antrag mit ähnlicher Forderung, bezogen auch auf andere Ortseingänge, an die Gemeindevertretung gestellt. Der Antrag wird mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Kosten für folgende Maßnahmen durch die Verwaltung ermitteln zu lassen:
1. Aufstellung einer zusätzlichen Laterne am Ortsschild
2. Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg mit
 Bodendeckern
3. Aufbringen von 50-er Markierungen einschließlich schrägen Streifen auf der Fahrbahn
4. Bepflanzung des Hangs westlich der Straße und südlich der Au mit Knickgehölzen
Der Bauausschussvorsitzende wird das Ergebnis in einer der kommenden Ausschusssitzungen auf die Tagesordnung nehmen.
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Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Gammelby und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 31/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Flach vom Ingenieurbüro Torresin & Partner wird zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Flach vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Gammelby insgesamt ist und mit welchem grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter oder auch der Bauhof ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Ingenieurbüro geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt zu werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin