N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 26.02.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeister Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Stefan von Weydenberg (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters
  Beschlussvorlage - 5/2015
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht der Bürgermeisterin
5. Einwohnerfragezeit
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 6/2015
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 7/2015
11. Wahl eines Mitgliedes in den Kultur- und Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 8/2015
12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2015
13. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 25/2014
14. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 37/2014
15. Kosten möglicher baulicher Maßnahmen an den Ortseingängen
  Beschlussvorlage - 2/2015
16. Qualitätsprüfung Asphalteinbau
  Beschlussvorlage - 4/2015
17. Bestands- / Zustandsaufnahme gemeindlicher Liegenschaften

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Die Bürgermeisterin bittet darum, sich zu einer Schweigeminute für den verstorbenen Gemeindevertreter Hans Hermann Zens zu erheben.


zu TOP 2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters
Beschlussvorlage - 5/2015

Der Gemeindevertreter Herr Hans Hermann Zenz ist verstorben. Laut Liste der Gammelbyer Wählergemeinschaft (GWG) der Gemeinde Gammelby ist Herr Kelvin Stapelfeldt als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Kelvin Stapelfeldt ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.

Herr Kelvin Stapelfeldt wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Gammelby verpflichtet.


Beschluss:

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 29.11. Aufstellen des Weihnachtsbaumes
  • weihnachtliches Schmücken der Bushaltestellen
  • 03.12 Goldene Hochzeit Eheleute Lührs
  • 05.12. Besuch des Märchentheaters
  • 06.12. Weihnachtsmarkt
  • 17.01. jährliches Treffen mit den Theaterspieler
  • 17.01. Kindertreff
  • 23.01. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
  • 18.02. Bauausschuss
  • 19.02. Finanzausschuss
  • 23.02. Jahreshauptversammlung Gesangverein
  • 2 der im Bauausschuss angesprochenen Kastanien müssen gefällt werden, da Herr Stuhr nach einer Begutachtung eine Gefährdung festgestellt hat.
  • geplant 11.04. Aktion Sauberer Wegrand
  • geplant 29.03. Gottesdienst


zu TOP 5. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Stolz fragt nach, ob es Alternativen zur Fällung der Kastanien, z.B. durch Erhaltungsmaßnahmen gibt. Gemeindevertreter Thoms erklärt hierzu, dass es aufgrund des Zustandes der Bäume hier keine Alternative gibt.

Gemeindevertreter Sicker fragt nach dem Fortschritt der Breitbandversorgung. Durch Herrn Peters wird hierzu erläutert, dass das Verfahren läuft. Derzeit gibt es keine neuen Erkenntnisse.

Gemeindevertreter Sicker regt an, die neue Straße Richtung Puckholt mit weißen Seitenmarkierungsstreifen zu versehen. Die Angelegenheit soll noch einmal im Bauausschuss beraten werden.

Gemeindevertreter Sicker regt an, im Rahmen des Winterdienstes zukünftig an Stelle des Sand/Salz Gemisches nur noch Salz zu streuen. Er bezieht sich hierbei auf zwei kritische Situationen bei den Kreuzungen Stöterau und B76, wo extremes Glatteis vorhanden war. Ein weiterer Vorteil wäre ein geringerer Sandeintrag in die Kanalisation. Das Amt wird gebeten, eine Umstellung zu prüfen und eine Kosten Nutzen Analyse zu erstellen.


zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 9. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 6/2015

Der Gemeindevertreter Hans Hermann Zenz ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Thomas Beerbaum wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 7/2015

Durch die Mandatsannahme von Herrn Kelvin Stapelfeldt als Gemeindevertreter verliert er seinen Sitz als Bürgerliches Mitglied im Bau- und Umweltausschuss. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Kelvin Stapelfeldt wird als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Kultur- und Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 8/2015

Durch die Mandatsannahme von Herrn Kelvin Stapelfeldt als Gemeindevertreter verliert er seinen Sitz als Bürgerliches Mitglied im Kultur- und Sozialausschuss. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Kultur- und Sozialausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Kelvin Stapelfeldt wird als Mitglied in den Kultur- und Sozialausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 25/2014

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänischen Büchereiwesens beantragt.
Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandlung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereiverein 2014 = 1.392,30 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 139,23 €

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).

Im Rahmen der Beratung im Finanzausschuss wurde festgestellt, dass durch die Gemeinde Gammelby auch keine Bezuschussung des deutschen Büchereiwesens erfolgt. In Hinblick auf die Gleichbehandlung ist daher auch der Antrag der dänischen Zentralbibliothek abzulehnen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen grundsätzlich keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 37/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Gammelby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen im Ort bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 10 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage und einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung nach Gemeindegrößen und besonderen Infrastrukturen orientiert. Da bei der Gemeindegröße von mehr als 1.000 Einwohner gesprochen wird, hat in Gammelby offensichtlich die Seniorenwohnanlage den Ausschlag gegeben. Aufgrund der relativ hohen Entfernung der Seniorenwohnanlage zu den Haltestellen stellt sich die Frage, inwieweit dieser Zusammenhang hergestellt werden kann.


Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die Entfernung der Seniorenwohnanlage zu den Haltestellen einen barrierefreien Ausbau bis 2018 nicht rechtfertigt. Die Haltestellen sind aus der Tabelle zu entfernen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Kosten möglicher baulicher Maßnahmen an den Ortseingängen
Beschlussvorlage - 2/2015

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.11.2014 zu TOP 12 liefert die Verwaltung folgende Informationen:
                              
1.
Aufstellung einer zusätzlichen Laterne am Ortsschild:
60 lfdm Kabelgraben, 65 lfdm Erdkabel 5x6mm², Laterne mit LPH 5 m,
Laternenkopf LED oder Kompaktleuchtstoffmittel, Kosten je nach Kopf
2.750 € - 3.250 €
 
In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit hinterfragt, ob es möglich sei, an den Ortseingängen die Geschwindigkeitsmesstafeln über die Verkabelung der Straßenbeleuchtung mit Dauerstrom zu versorgen. Gemäß Aussage des örtlich tätigen Elektrikers ist im Ort eine 5-adrige Straßenbeleuchtungsverkabelung vorhanden. Derzeit sind sämtliche Straßenlaternen auf die drei Phasen aufgeteilt worden. Um für Dauerstrom an den Laternen der Ortsausgänge eine Phase freizuklemmen, müssen alle Mastanschlusskästen geöffnet, geprüft und ggf. umverdrahtet werden. Bedenkt man, dass einige Klemmen etc. korrodiert sein werden, wird der Aufwand auf ca. 20 Minuten je Laterne geschätzt. Damit wären incl. einigem Material Kosten in Höhe von rund 1.250 € geschätzt.
1.250,00 €
2.
Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg mit Bodendeckern:
Die Zulässigkeit müsste durch das Ordnungsamt geklärt werden. Mindestabstände zum Fahrbahnrand sind zu beachten. Ausgehend von einer Länge von rund 160 lfdm und einer Pflanzbreite von 0,50 m (der Grünstreifen ist i.M. 1,45 m breit), müssen rund 80 m² bepflanzt werden. Als "gutmütige" und pflegeleichte Pflanze käme Böschungsmürte in Frage (Wuchshöhe auch < 60 cm). Als farbige Akzente könnten Fünffingersträucher solitär eingestreut werden. Kosten für Pflanzen liefern, Pflanzfläche vorbereiten, Pflanzarbeit excl. jedweder Pflege.

Zu bedenken ist:
- Nach dem Pflanzen muss die Hecke gewässert werden.
- Wo lässt man im Winter den geräumten Schnee?
- Derartige Hecken neigen dazu, von Quecke und anderen Wildkräutern durchwachsen zu werden. Daher ist die Pflege sehr aufwendig und ausschließlich in Handarbeit zu erledigen.
- Um ein geschlossenes Wuchsbild zu erhalten ist mindestens ein Heckenschnitt im Jahr erforderlich
2.500 € - 3.000 €
3.
Aufbringen von 50-er Markierungen einschließlich schrägen Streifen auf der Fahrbahn:
Pro Stück Kosten
500,00 €
4.
Bepflanzung des Hangs westlich der Straße und südlich der Au mit Knickgehölzen:
Als Gehölze kommen z.B. Eschen, Haselnuss, Holunder, Kirsche, Schwarzdorn etc. in Frage. Als Pflanzenqualität könnten "Leichte Sträucher 1 x verpflanzt" gewählt werden. Ausgehend von z.B. 150 - 200 Pflanzen werden die Kosten geschätzt auf:
Pflanzen liefern, Pflanzfläche vorbereiten, Pflanzarbeit, Wildschutz in Form von Drahthosen, excl. jedweder Pflege.
1.500 €

Generell muss bedacht werden, dass es in Hinblick auf die Anwuchsfreudigkeit besser ist, im Herbst eine Pflanzung vorzunehmen. Daher wäre zu überlegen, bei einem positivem Beschluss die Umsetzung der Maßnahmen in den Herbst 2015 zu verschieben.

Ob derartige Maßnahmen straßenausbaubeitragspflichtig sind, müsste nach positiver Beschlussfassung die Finanzverwaltung des Amtes klären.


Zu Punkt 4 wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass die geplanten Standorte der Bäume direkt auf einer Wasserleitung des Wasserbeschaffungsverbandes liegen würden. Die Entscheidung über die Baumpflanzungen wird daher bis zum nächsten Bauausschuss vertagt, um die Standortfrage noch einmal näher abzustimmen.


Beschluss:

Zu Punkt 3: Es wird beschlossen eine Fahrbahnmarkierung 50 mit drei Querstreifen aufzubringen. Zusätzlich ist an vier Orten der Gemeinde eine Fahrbahnmarkierung 30 mit dem Durchmesser von 2,50 m aufzubringen sowie die drei in der Bergstraße zu ergänzen. Die Kosten von je 250,00 € bzw. 500,00 € werden anerkannt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Qualitätsprüfung Asphalteinbau
Beschlussvorlage - 4/2015

Der Straßenausbau der Gemeindestraße "Gammelby – Puckholt" ist fertig gestellt und abgenommen. Bei der Abnahme wurde auf die Beauftragung eines Asphaltlabors zur Prüfung der Zusammensetzung und der Einbauqualität des Asphalts verzichtet. Gründe für diesen Verzicht waren die augenscheinliche Mangelfreiheit und die Kosten einer externen Prüfung. Ferner wollte man das Erstellen von Bohrlöchern in der neuen Oberfläche vermeiden. 
Herr Andresen hat zwischenzeitlich eine Fortbildung zum Thema "Asphalt" besucht und aktuelle Erkenntnisse zum Thema gewonnen. So hat ein namhafter Referent berichtet, dass es in jüngster Vergangenheit bei Asphaltbaumaßnahmen unterschiedlicher Auftraggeber (vornehmlich Landesbetriebe) erhebliche Defizite hinsichtlich der Einbauqualität und aber auch der Asphaltzusammensetzung gegeben hat. Auffällig waren häufig festzustellende Probleme in der Oberflächenstruktur, die dann die Auftraggeber dazu veranlassten, Gutachten über den eingebauten Asphalt einzuholen. Es stellte sich heraus, dass nahezu die Hälfte der gutachterlich geprüften Straßen derartige Mängel aufwiesen, so dass die zu erwartende Standzeit stark in Zweifel zu ziehen war. Im Ergebnis werden die Auftraggeber bei den jeweiligen Auftragnehmern versuchen, eine Mangelbeseitigung zu veranlassen und sich schadlos zu halten.
Zurückkommend auf den Gammelbyer Straßenausbau hat Herr Andresen Sorge, dass auch hier eine optisch nicht ohne weiteres erkennbare, mangelhafte Asphaltzusammensetzung verbaut sein könnte. Wenngleich die Oberfläche einen einwandfreien Zustand vermittelt, so ist dennoch nicht bekannt, wie es um die Scher- und Haftzugfestigkeit der Lagenverbindungen, um die verwendeten Qualitäten der Bitumen und die Sieblinien der Zuschlagstoffe bestellt ist. Selbst bei einer anderen, optisch einwandfrei anmutenden Asphaltbaumaßnahme in einer anderen Gemeinde des Amtes haben sich bei der Analysierung von Bohrkernen erhebliche Mängel gezeigt.
Aufgrund dieser Erkenntnisse empfiehlt Herr Andresen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der rechtssicheren Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen dringend die Entnahme von Bohrkernen und deren Analysierung innerhalb der Frist für Mangelansprüche. Sollte sich herausstellen, dass alles normgerecht ist, so ist die Gemeinde Gammelby gewiss, dass der Straßenausbau ordnungsgemäß fertiggestellt worden ist. Andernfalls muss sich die Gemeinde mit dem Auftragnehmer auseinandersetzen.
Die Kosten für die Bohrkernentnahme und deren erste Analysierung belaufen sich auf rund 1.800 € - 2.000 €. Der Aufwand muss aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten werden. Der Umfang der Analysen beschränkt sich aus Kostengründen zunächst auf ein Minimum. Sollten sich Defizite abzeichnen, werden zur Beweisführung ggf. weitere Analysen erforderlich sein.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 6 Bohrkerne aus dem Straßenoberbau der Straße "Gammelby-Puckholt" zu entnehmen und analysieren zu lassen. Zudem soll eine Probe im Bereich Kummel 10 entnommen werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Bestands- / Zustandsaufnahme gemeindlicher Liegenschaften

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Bauausschussvorsitzender Stolz noch einmal die Ergebnisse der am 13.02.2015 durchgeführten Begehung. Eine ausführliche Darstellung erfolgte bereits im Protokoll des Bauausschusses vom 18.02.2015. Beschlüsse sind zu diesem Tagesordnungspunkt derzeit nicht zu fassen.



Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin