N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 26.11.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Beerbaum
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralph Sicker
wählbarer Bürger Daniel Thoms
Ausschussmitglied Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Heike Stolz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Andreas Flügge
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 6/2012
6. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 13/2012
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 15/2012
8. Erlass der Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 16/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Über die Tagesordnung hinaus ist über keine Angelegenheiten zu berichten.


zu TOP 5. Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorlage - 6/2012

Gemäß der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) sollen nach Punkt 8 die Gerätewarte in der Regel eine Entschädigung erhalten, die bis zu dem Höchstsatz dieser Richtlinie liegt.

In der Gemeinde Gammelby erhält der Gerätewart noch die Entschädigung für das ehemalige LF8-Fahrzeug. Mittlerweile wurde das LF8 durch ein Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) ersetzt und ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) angeschafft. Entsprechend dieser Fahrzeugveränderungen sollte die Gerätewartentschädigung angepasst werden.

Gemäß der EntschRichtl-fF sollen Gerätewarte eine monatliche Entschädigung für folgende Fahrzeugtypen erhalten:
Mehrzweckfahrzeug (MZF):                        21,00 €
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6:            56,00 €

Die (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Der Gerätewart erhält für die Pflege und Wartung der einzelnen Fahrzeuge den Höchstsatz der (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF).


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 13/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 15/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 60.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 508.300,- € auf nunmehr 569.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 155.900,- € vermindert und damit gegenüber bisher 202.900,- € auf nunmehr 47.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 16/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Der Haushalt wird wie folgt erweitert:
02000.65400: 300 € Reisekosten
63000.16200: 100 € Winterdiensterst.
55000.98700: 1.500 € Zuschuss Grillhütte
Die geänderte Haushaltssatzung liegt dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     546.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     546.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     33.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     33.700 EUR
    festgesetzt.





§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     136.600 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,92 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Thomas Beerbaum 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender