Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Thomas Beerbaum |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralph Sicker |
wählbarer Bürger Daniel Thoms |
Ausschussmitglied Stefan von Weydenberg |
Ausschussmitglied Heike Stolz (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
Gemeindevertreter Andreas Flügge |
Gemeindevertreterin Inge Kunze |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr |
Beschlussvorlage - 6/2012 | |
6. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 13/2012 | |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 15/2012 | |
8. | Erlass der Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 16/2012 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Über die Tagesordnung hinaus ist über keine Angelegenheiten zu berichten. |
zu TOP 5. | Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr |
Beschlussvorlage - 6/2012 Gemäß der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) sollen nach Punkt 8 die Gerätewarte in der Regel eine Entschädigung erhalten, die bis zu dem Höchstsatz dieser Richtlinie liegt. In der Gemeinde Gammelby erhält der Gerätewart noch die Entschädigung für das ehemalige LF8-Fahrzeug. Mittlerweile wurde das LF8 durch ein Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) ersetzt und ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) angeschafft. Entsprechend dieser Fahrzeugveränderungen sollte die Gerätewartentschädigung angepasst werden. Gemäß der EntschRichtl-fF sollen Gerätewarte eine monatliche Entschädigung für folgende Fahrzeugtypen erhalten: Mehrzweckfahrzeug (MZF): 21,00 € Löschgruppenfahrzeug LF 10/6: 56,00 € Die (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. |
Beschluss: Der Gerätewart erhält für die Pflege und Wartung der einzelnen Fahrzeuge den Höchstsatz der (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF). |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 13/2012 Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten. |
Beschluss: Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 15/2012 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 60.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 508.300,- € auf nunmehr 569.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 155.900,- € vermindert und damit gegenüber bisher 202.900,- € auf nunmehr 47.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 16/2012 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Haushalt wird wie folgt erweitert: 02000.65400: 300 € Reisekosten 63000.16200: 100 € Winterdiensterst. 55000.98700: 1.500 € Zuschuss Grillhütte Die geänderte Haushaltssatzung liegt dem Protokoll bei. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,92 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Thomas Beerbaum |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |