N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 23.11.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Tarik Stolz
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Eckhard Schmidt
Ausschussmitglied Ralph Sicker
Ausschussmitglied Kelvin Stapelfeldt
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Stefan Blawe (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Protokollführer Jan Andresen
Gast Jens Lassen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Sachstandsbericht zur Sanierung der "Alten Schule" in Gammelby
  Beschlussvorlage - 25/2017
6. Koseler Weg bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 24/2017
7. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtline
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 22/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
  • Es wird der Sachstand zur Ausweisung Tempo 70 nach Puckholt erfragt. Es wird erklärt, dass die Verkehrsbehörde des Kreises einer Ausweisung einer Tempobegrenzung nicht zustimmt. Anlässlich einer Verkehrsschau wurde so geurteilt. Man kommt überein, dass ein erneuter Antrag gestellt werden soll, weil der ehemalige Sachbearbeiter der Verkehrsbehörde zu einem anderen Urteil gekommen war.

  • Es wird gefragt, wann die Straßenbeleuchtung wieder in Betrieb genommen werden kann. Es wird erklärt, dass die Arbeiten infolge des Wetters immer wieder unterbrochen werden müssen. Die Elektrofirma wird um Beschleunigung gebeten.

  • Die Demarkierung von Fahrbahnmarkierungen wird von einigen Ausschussmitgliedern als mangelhaft bewertet. Andere mahnen zu Geduld, schließlich fährt sich der Rest über die Zeit auch noch ab.

  • Vor dem Grundstück "An der Au 22-24" befindet sich ein Absatz in der Oberfläche, der noch beseitigt werden muss. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wo es hakt.

  • Ein Anlieger des Rögener Weges fragt an, ob durch Breitbandleerrohrverlegearbeiten beseitigte Grenzmaken (keine Grenzsteine, sondern Meißelzeichen oder Kerben in Pflaster, Borden oder Mauern) durch den Breitbandzweckverband wieder hergestellt werden müssen. Der Verlust einer Grenzmarke zwischen den Grundstücken Rögener Weg 8 und 10 ist aufgefallen. Die Frage konnte nicht beantwortet werden. Eine Klärung wurde zugesagt.
    Die Klärung sei hier sogleich nachgereicht: In § 18 Abs. 5 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) heißt es: Grenzmarken dürfen nur von den Vermessungsstellen eingebracht, aufgerichtet oder entfernt werden. Der feste Stand, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Grenzmarken dürfen nicht gefährdet werden.

    Somit wird die Verwaltung mit dem Breitbandzweckverband klären, wie die Wiederherstellung organisiert wird.

  • In der Bergstraße war das Betonpflaster des Gehweges in Beton verlegt. Der Unterbeton wurde herausgestemmt und der Leitungsgraben wurde erstellt. Anschließend wurde die Pflasteroberfläche aber ohne Betonunterbau wieder hergestellt. Muss die Gemeinde das hinnehmen? Die Frage konnte nicht beantwortet werden und muss in der Verwaltung geklärt werden.


zu TOP 5. Sachstandsbericht zur Sanierung der "Alten Schule" in Gammelby
Beschlussvorlage - 25/2017

Um die Mitglieder des Bauausschusses über den Stand der Arbeiten / Planungen zur Sanierung der Alten Schule in Gammelby zu informieren, wird der Architekt, Herr Lassen erscheinen und vortragen.

Herr Lassen verteilt zwei Kostenübersichten in Form von Excel-Tabellen und erläutert diese (Anlage zum Protokoll). Die Schätzkosten haben sich auf rund 370.000 € belaufen. Heute kommt man unter Zugrundelegung der Aufsummierung des Aufwandes der bereits vergebenen und / oder beauftragten Gewerke und der noch ausstehenden Gewerke auf Gesamtsanierungskosten von rund 480.000 €. Die Ausschussmitglieder sind sehr verwundert ob der gestiegenen Kosten. Der Ausschussvorsitzende hat sich die Leistungsverzeichnisse schicken lassen und hat Positionen ausgemacht, die ihm sehr teuer erscheinen. Herr Lassen und auch Herr Schmidt berichten, dass die Marktlage am Bau leider derartige Preise aufzeigt. Gleichwohl muss die Gemeinde jetzt überlegen, ob und in welchem Umfang weiter gebaut werden soll. Es wird überlegt, ob es sinnvoll sein könnte, den Ausbau der Wohnungen erst in einem halben Jahr zu beginnen, in der Hoffnung, dass sich die Marktlage bis dahin beruhigt hat. Diese Hoffnung besteht nach Auffassung der Mehrheit eher nicht. Es wird gefragt, inwiefern das zinsgünstige Darlehen mit den damit verbundenen Förderbedingungen gefährdet sein könnte. Die Bürgermeisterin und Herr Lassen erklären, dass diese Gefahr ihrer Auffassung nach nicht besteht, da die Aufwendungen für die Gebäudehülle und den Gemeindetreff nachgewiesen werden können.
Es wird die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich der Erörterung der zu klärenden Punkte annimmt und Einsparpotentiale sucht. Einige Einsparpotentiale hat das Architektenbüro bereits in den verteilten Unterlagen aufgezeigt. Die Arbeitsgruppe wird aus den Mitgliedern des Bauausschusses und dem Architekten gebildet. Der Bauausschussvorsitzende lädt zeitnah zu einem Arbeitsgruppentermin ein. Das Architektenbüro bereit Unterlagen zum Arbeitsgruppentreffen vor (Pläne, LVs).
Herr Andresen berichtet, dass es sich auf den Baustellen in anderen Gemeinden des Amtes stets bewährt, einmal die Woche einen Baubesprechungstermin festzulegen, zu dem neben dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin auch z.B. der Bauausschussvorsitzende eingeladen wird. So werden Informationen breiter gestreut und einvernehmliche Entscheidungen können schneller getroffen werden.


Beschluss:
Es wurde kein Beschluss gefasst.

zu TOP 6. Koseler Weg bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 24/2017

Derzeit wird die B76 von Kosel bis Eckernförde erneuert. Der Durchgangsverkehr wird ordnungsgemäß über Beschilderungen über klassifizierte Straßen umgeleitet. Jedoch wurde und wird der Koseler Weg trotz Sperrung mit einer Anlieger-Frei-Beschilderung auch als Schleichweg von und nach Kosel genutzt. Zudem fährt der Schulbus entlang. Diese Verkehre belasten den Weg und insbesondere die Banketten. Zudem findet der, an dieser Stelle übliche, LKW-Verkehr aus den Kieskuhlen statt. Unter allen Verkehren zusammen hat die Straße arg gelitten und weist zunehmend Schäden auf. graphic

Der Bauausschussvorsitzende regt an, dass sich der Bauausschuss mit dem Gedanken einer Sanierung beschäftigt. In diesem Zusammenhang müssten die Verträge mit den Betreibern der Kieskuhlen interpretiert werden.

Die Straße ist seitens des Kreises formlos als Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse eingestuft und trägt die Nummer 153. Damit bestünde ggf. eine Chance, einen Zuschuss aus FAG-Mitteln für eine Sanierung zu erhalten.  

Die Schlaglöcher in der Fahrbahn und bestenfalls in den Banketten sollen zeitnah geschlossen werden. Die Verwaltung wird gebeten, dieses über das Planungsbüro W2 (B76) und / oder den Straßenmeister zu organisieren.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass sich die Gemeindevertretung mit dem Thema der Sanierung des Koseler Wegs beschäftigt. Die Verwaltung wird gebeten, ggf. mit Hilfe eines Planungsbüros einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten, die Kosten zu schätzen und die mit einer Sanierung einhergehenden vertraglichen Zusammenhänge darzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Parameter und Zahlen der Verträge noch stimmig sind (z.B. §4.Abs.2 Vertrag Kieskuhle Brückner). Ferner soll ein formloser Antrag auf Bezuschussung aus FAG-Mitteln beim Kreis RD-Eck eingereicht werden.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtline
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 22/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Gammelby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Gammelby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Gammelby wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.         

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Jan Andresen  Tarik Stolz 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender