Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Tarik Stolz |
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert |
Ausschussmitglied Eckhard Schmidt |
Ausschussmitglied Ralph Sicker |
Ausschussmitglied Kelvin Stapelfeldt |
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms |
wählbarer Bürger Stefan Blawe (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
Gemeindevertreter Torsten Modi |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Jens Lassen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen und Anfragen |
5. | Sachstandsbericht zur Sanierung der "Alten Schule" in Gammelby |
Beschlussvorlage - 25/2017 | |
6. | Koseler Weg bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 24/2017 | |
7. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtline Aktualisierung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
9. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 4. | Mitteilungen und Anfragen |
|
zu TOP 5. | Sachstandsbericht zur Sanierung der "Alten Schule" in Gammelby |
Beschlussvorlage - 25/2017 Um die Mitglieder des Bauausschusses über den Stand der Arbeiten / Planungen zur Sanierung der Alten Schule in Gammelby zu informieren, wird der Architekt, Herr Lassen erscheinen und vortragen. |
Herr Lassen verteilt zwei Kostenübersichten in Form von Excel-Tabellen und erläutert diese (Anlage zum Protokoll). Die Schätzkosten haben sich auf rund 370.000 € belaufen. Heute kommt man unter Zugrundelegung der Aufsummierung des Aufwandes der bereits vergebenen und / oder beauftragten Gewerke und der noch ausstehenden Gewerke auf Gesamtsanierungskosten von rund 480.000 €. Die Ausschussmitglieder sind sehr verwundert ob der gestiegenen Kosten. Der Ausschussvorsitzende hat sich die Leistungsverzeichnisse schicken lassen und hat Positionen ausgemacht, die ihm sehr teuer erscheinen. Herr Lassen und auch Herr Schmidt berichten, dass die Marktlage am Bau leider derartige Preise aufzeigt. Gleichwohl muss die Gemeinde jetzt überlegen, ob und in welchem Umfang weiter gebaut werden soll. Es wird überlegt, ob es sinnvoll sein könnte, den Ausbau der Wohnungen erst in einem halben Jahr zu beginnen, in der Hoffnung, dass sich die Marktlage bis dahin beruhigt hat. Diese Hoffnung besteht nach Auffassung der Mehrheit eher nicht. Es wird gefragt, inwiefern das zinsgünstige Darlehen mit den damit verbundenen Förderbedingungen gefährdet sein könnte. Die Bürgermeisterin und Herr Lassen erklären, dass diese Gefahr ihrer Auffassung nach nicht besteht, da die Aufwendungen für die Gebäudehülle und den Gemeindetreff nachgewiesen werden können. |
Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst.
|
zu TOP 6. | Koseler Weg bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 24/2017 Derzeit wird die B76 von Kosel bis Eckernförde erneuert. Der Durchgangsverkehr wird ordnungsgemäß über Beschilderungen über klassifizierte Straßen umgeleitet. Jedoch wurde und wird der Koseler Weg trotz Sperrung mit einer Anlieger-Frei-Beschilderung auch als Schleichweg von und nach Kosel genutzt. Zudem fährt der Schulbus entlang. Diese Verkehre belasten den Weg und insbesondere die Banketten. Zudem findet der, an dieser Stelle übliche, LKW-Verkehr aus den Kieskuhlen statt. Unter allen Verkehren zusammen hat die Straße arg gelitten und weist zunehmend Schäden auf. Der Bauausschussvorsitzende regt an, dass sich der Bauausschuss mit dem Gedanken einer Sanierung beschäftigt. In diesem Zusammenhang müssten die Verträge mit den Betreibern der Kieskuhlen interpretiert werden. Die Straße ist seitens des Kreises formlos als Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse eingestuft und trägt die Nummer 153. Damit bestünde ggf. eine Chance, einen Zuschuss aus FAG-Mitteln für eine Sanierung zu erhalten. |
Die Schlaglöcher in der Fahrbahn und bestenfalls in den Banketten sollen zeitnah geschlossen werden. Die Verwaltung wird gebeten, dieses über das Planungsbüro W2 (B76) und / oder den Straßenmeister zu organisieren.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dass sich die Gemeindevertretung mit dem Thema der Sanierung des Koseler Wegs beschäftigt. Die Verwaltung wird gebeten, ggf. mit Hilfe eines Planungsbüros einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten, die Kosten zu schätzen und die mit einer Sanierung einhergehenden vertraglichen Zusammenhänge darzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Parameter und Zahlen der Verträge noch stimmig sind (z.B. §4.Abs.2 Vertrag Kieskuhle Brückner). Ferner soll ein formloser Antrag auf Bezuschussung aus FAG-Mitteln beim Kreis RD-Eck eingereicht werden. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtline Aktualisierung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Gammelby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Gammelby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant. Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.
|
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 9. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
|
Jan Andresen | Tarik Stolz |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |