N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 19.05.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Tarik Stolz
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Ralph Sicker
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms
wählbarer Bürger Stefan Blawe
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt
wählbarer Bürger Kelvin Stapelfeldt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Stefan von Weydenberg
Gemeindevertreter Hans-Hermann Zenz
Protokollführer/in Jan Andresen
Gast  W² Ingenieurgesellschaft mbH
EZ Herr Steinmetz
KN Herr Krüger

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Straßenausbau Gammelby - Puckholt
  Beschlussvorlage - 10/2014
6. Verkehrsberuhigungen an den Ortseingängen von Birkensee und Puckholt kommend
  Beschlussvorlage - 11/2014
7. Herstellung der Ausgleichsfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 "Erweiterung Kummel"
  Beschlussvorlage - 12/2014
8. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Gammelby
  Beschlussvorlage - 7/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Herr Stolz trägt vor:
  • Anlieger aus der Straße Kummel, Hausnummer 1-3, merken schriftlich an, dass die Erschließungsstraße zahlreiche Risse aufweist. Man bittet um Berücksichtigung bei der nächsten Straßenunterhaltungsmaßnahme.
  • Die Befestigungen der Straßenränder und Banketten wurden wie beschlossen in Auftrag gegeben und sind größtenteils schon erledigt worden.
  • Herr Stolz hat Markierungsarbeiten in der Gemeinde organisiert, die in Kürze erledigt werden.
Eckhard Schmidt trägt vor:
Die KWG hat sich Gedanken über das Erscheinungsbild des Ortes gemacht und überlegt, dass es erstrebenswert wäre, wenn mehr bürgerschaftliche Aktivität zur Pflege und Erhaltung des Ortsbildes möglich wäre. Auch wenn es nur noch einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortslage gibt, sollte nach Auffassung der KWG der trotzdem noch vorhandene, landwirtschaftliche Charakter des Ortsbildes erhalten bleiben. Um allen Interessierten Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, zu diesem Thema Ideen und Anregungen einzubringen, hat die KWG eine Zusammenkunft am 19.07.2014, 20:00 Uhr in der Alten Schule geplant, zu der dann quasi eine Dorfbildskizze entworfen werden soll. Weitere Informationen können der durch Herrn Schmidt verteilten Unterlage, die dem Protokoll beigefügt wird, entnommen werden.

Frau Thoms-Pfeffer berichtet, dass am 15.05.2014 eine Geschwindigkeitskontrolle in Gammelby durchgeführt wurde. Ergebnis:
  • 162 KFZ wurden in 5 Stunden gemessen
  • KFZ, die über 38 km/h fuhren, wurden (30 km/h + Toleranz) geblitzt
  • Der schnellste fuhr 59 km/h


zu TOP 5. Straßenausbau Gammelby - Puckholt
Beschlussvorlage - 10/2014

Nachdem in der GV am 25.02.2014 über den Straßenzustand und Optionen der weiteren Vorgehensweise beraten wurde, wurde anschließend beschlossen, ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Ausbau- bzw. Unterhaltungsentwurfes zu beauftragen. Ferner sollten Bohrkerne vom Straßenkörper entnommen werden. Beides ist erfolgt und ein Ergebnis liegt seit Mitte April vor. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden in der Bauausschusssitzung durch den Planer näher erläutert.
Ferner liegt eine telefonische Anfrage des Kreises vor, ob die Gemeinde Gammelby dieses Jahr noch bauen möchte. Zuschüsse in Höhe von 55 % der Nettobaukosten unter Anrechnung von möglicherweise zu erhebenden Ausbaubeiträgen stünden bereit.

Die Beratung der Gemeinde muss jetzt also ergeben (nicht abschließende Stichpunkte):
  1. Ob gebaut werden soll?
  2. Wie gebaut werden soll?
  3. Ob die erforderlichen Mittel im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt werden?
  4. Ob eine Ausschreibung für die Baumaßnahmen veranlasst werden darf?
  5. Ob Aufträge erteilt werden dürfen?
  6. Ob eine Straßenausbaubeitragssatzung entworfen werden soll?

Zusätzlich soll ein Diskussionspunkt der vergangenen Jahre aufgegriffen werden. Dabei geht es um die Möglichkeit der Schaffung einer Verkehrsberuhigung am Ortseingang Gammelby von Puckholt kommend. Für diese Beratung wurde ein extra Tagesordnungspunkt angelegt, in dem es auch um den Ortseingang von Birkensee kommend geht.


Herr Andresen leitet in das Thema ein und berichtet, wie das Projekt entstanden und wie der Stand der Dinge ist. Herr Wiele trägt mittels Beamer und Leinwand vor. Herr Stolz fragt nach, ob die geschätzten Kosten tatsächlich eingehalten werden können. Er hat Zweifel an einigen Einheitspreisen. Tatsächlich muten diese merkwürdig an. Die dort benannten Einheitspreise stammen aus einer ähnlichen Maßnahme, die vor kurzem in einer anderen Gemeinde zur Ausführung gekommen ist. Auch wenn diese Preise in einer Ausschreibung für Gammelby möglicherweise nicht mehr genau so erzielt werden, so ist er sich sicher, dass die berechneten Gesamtkosten nicht überschritten werden.
Herr Stolz fragt nach, wer die Kosten für die Erstellung einer Ausbaubeitragssatzung trägt und ob die Comuna bereits beteiligt sein wird. Herr Andresen erklärt, dass er diese Frage nur vage beantworten könne. Nach Rücksprache im Amt wird die Frage im Protokoll genau beantwortet:
Der Aufwand für die Erstellung der Satzung einschließlich evtl. Kosten von Dienstleistern (z.B. Comuna) wird aus dem Amtshaushalt bestritten und geht nicht direkt zu Lasten der Gemeinde Gammelby. Erst wenn eine Satzung erlassen und eine beitragspflichtige Maßnahme umgesetzt wurde, wird der Aufwand dritter Dienstleister zu Lasten der Gemeinde Gammelby berechnet.

Herr Andresen erklärt, dass die Gemeinde Gammelby nach (ggf.) erfolgter, positiver Beschlussfassung in der GV kurzfristig einen schriftlichen Bewilligungsbescheid über die erwähnten Zuschüsse vom Kreis erhalten wird.

Nach Vortrag von Herrn Wiele und Beantwortung der Frage ergibt sich kein weiterer Beratungsbedarf und es kommt zur Abstimmung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen. Als Bauweise wird der vorgetragene Ausbau definiert. Bauanfang ist der nördliche Ortsausgang von Gammelby, Bauende ist die Gemeindegrenze im Ortsteil Puckholt. Die Gemeindestraße (Sackgasse) zum Hof Eichthal bleibt unberücksichtigt und behält ihren heutigen Zustand.
Die gemäß Kostenberechnung vom 17.04.2014 ermittelten Kosten in Höhe von 205.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereit gestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Ausschreibungen zu veranlassen und sämtliche erforderliche Aufträge zu erteilen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf einer Straßenausbaubeitragssatzung zu erarbeiten. Bis zur Abnahme der Baumaßnahme muss die Ausbaubeitragssatzung rechtskräftig sein.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Verkehrsberuhigungen an den Ortseingängen von Birkensee und Puckholt kommend
Beschlussvorlage - 11/2014

Am 12.05.2014, 7:30 Uhr findet ein Ortstermin zum Thema "Verkehrsberuhigungen" statt. Teilgenommen haben:
  • Frau Thoms-Pfeffer
  • Herr Stolz
  • Herr Wiele, W2-Ingenieure
  • Herr Andresen

Zunächst wurde der Ortseingang bzw. Ortsausgang Richtung Puckholt besichtigt. Es wurde abgewogen, welche baulichen Maßnahmen im Zuge eines Straßenausbaus sinnvoll wären.

Dabei müssen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
  • Kurvenlage: Die Platzierung muss so erfolgen, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
  • Berücksichtigung Winterdienst: Im Winter gibt es an dieser Stelle bei Ostwind häufig Schneeverwehungen, die mit einem Radlader oder sonstigem großen Räumgerät beseitigt werden müssen. Daher empfiehlt es sich nicht, Schräg- oder Hochborde oder Aufpflasterungen einzubauen. Diese können bei Schneeverwehungen nicht erkannt werden und könnten, ohne dass es der Räumdienst zunächst bemerkt, stark beschädigt werden.
  • Möglichst Verzicht auf technische Einbauten (Warntafeln, rot-weiße Schraffen), um den ländlichen Charakter des Ortes nicht zu sehr zu beeinträchtigen.
  • Klärung mit Verkehrsaufsicht: Herr Wiele wird Erkundigungen einholen, ob eine wie auch immer geartete Einengung der durchgehenden Fahrbahn genehmigungsbedürftig bzw. –fähig ist.
  • Berücksichtigung des Pflegeaufwands, der natürlich minimal sein soll

Herr Wiele wird bis zur Sitzung einen Entwurf erarbeiten und vorstellen. Einhellig wurde sich darauf verständigt, dass dieser Entwurf eine versetzte, beidseitige Einengung ohne Schräg- oder Hochborde mit einer vielleicht 50 cm hohen Bodendeckerbepflanzung abbilden solle. Eine Fahrbahnrandmarkierung könnte die Erkennbarkeit erhöhen. Vorübergehend müsste ggf. für die ersten Jahre ein Barkenschild verhindern, dass die Pflanzung überfahren wird.


Des Weiteren wurde der Ortseingang bzw. Ortsausgang Richtung Birkensee besichtigt. Unter Berücksichtigung der schon o.g. Stichpunkte wird Herr Wiele auch hier einen Vorschlag für eine Verkehrsberuhigung vorstellen.

Zu bedenken gilt es, dass die Verkehrsberuhigung am Ortseingang / Ortsausgang Richtung Puckholt im Zusammenhang mit der geplanten Straßenbaumaßnahme zu beraten und beschließen ist.

Die Verkehrsberuhigung Ortseingang bzw. Ortsausgang Richtung Birkensee kann losgelöst von der geplanten Straßenbaumaßnahme beraten werden.


Herr Wiele trägt anhand einer Bildschirmpräsentation vor und erläutert verschiedene Bauweisen und die damit statistisch erzielten Erfolge. Abschließend nennt er Kosten von rund 4.000 € - 9.000 € pro Versatzpaar, je nach Ausführungsart und Bauweise. Herr Stolz rechnet damit, dass die Kosten aufgrund der angedachten, einfachsten Bauweise pro Versatz bei maximal 3.000 € liegen.

Herr Brunkert merkt an, dass man bei der Anordnung eines Fahrbahnversatzes im Birkenseer Weg die Nutzbarkeit der Feldzufahrten unbedingt beachten muss.

Es wird gefragt, ob die Kosten des zur Diskussion stehenden Fahrbahnversatzes in der Dorfstraße beitragsfähigen Aufwand darstellen. Herr Andresen erklärt, dass diese Frage erwartet und die Beantwortung daher zuvor mit Frau Hagemeier der Finanzabteilung abgestimmt wurde. Der vom Ausbau betroffene Straßenabschnitt wird als abgeschlossene öffentliche Einrichtung betrachtet. Diese öffentliche Einrichtung beginnt ebenso wie die Baumaßnahme (Straßenausbau und ggf. Straßenversatz) an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich und endet an der Gemeindegrenze in Puckholt. Somit befindet sich der zur Diskussion stehende Versatz eindeutig innerhalb der öffentlichen Einrichtung. Allerdings stellen die Kosten des Versatzes keinen beitragsfähigen Aufwand dar, weil den Beitragspflichtigen nach dem Vorteilsprinzip durch die Anordnung der Versätze und den damit verfolgtem Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung im Innenbereich der Ortslage kein Vorteil entsteht.

Herr Stolz fragt Herrn Wiele, ob eine verkürzte Bauweise der Inseln möglich wäre und man dann ggf. auf Teile der Beschilderung verzichten könnte. Herr Wiele vermutet, dass die Verkehrsaufsicht dieses nicht genehmigen würde.

Teile des Ausschusses äußern Bedenken und haben Zweifel an der Notwendigkeit und dem Erfolg von derartigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen.

Herr Stolz merkt an, dass der neue Fahrbahnbelag nach einem Ausbau sicherlich nicht zu einer langsameren Fahrt verleiten wird. Dennoch regen andere Ausschussmitglieder an, statt der baulichen Maßnahmen eine zweite Geschwindigkeitsmesstafel anzuschaffen und fest zu installieren. Herr Andresen regt an, bei Verfolgung dieser Option einen festen Stromanschluss anzustreben, um so die regelmäßig auftretenden Probleme mit Akkus zu vermeiden.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Entwurf vorgestellte(n) Verkehrsberuhigung(en) zu errichten. Im Detail handelt es sich um 2 Versätze, je einer im Birkenseer Weg und in der Dorfstraße.
Die geschätzten Kosten von rund 6.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Ausschreibung / Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Herstellung der Ausgleichsfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 "Erweiterung Kummel"
Beschlussvorlage - 12/2014

Zur letzten Bauausschuss-Sitzung wurde der Wunsch geäußert, durch die Verwaltung prüfen zu lassen,
  1. welche grünordnerischen Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 3 "Erweiterung Kummel" angesetzt sind
  2. ob der B-Plan geändert werden kann
  3. wo alternative Ausgleichsflächen entstehen könnten
  4. welche Gesamtkosten auf die Gemeinde zukommen

Aussagen der Verwaltung:
Zu 1:
Die Aussagen des Grünordnungsplanes sind direkt in die Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 aufgenommen worden, die insbesondere durch die Erfassung einer Fläche für Ausgleichsmaßnahmen entlang des vorhandenen Knickbestandes mit dem naturnahen und als Obststreuwiese zu gestaltenden Kuppen- / Senkenbereichs an der Nordwestseite des Planungsgebietes planungsrechtlich verankert sind.

Es handelt sich hier um verschiedene Teilbereiche der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - s. Planzeichnung des B-Planes.
Die Teilbereiche a1, a2 und a3 - mit Ausnahme der Knicks, der Feuchtsenke und der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - sind der natürlichen Sukzession zu überlassen.
In den Teilbereichen b1 und b2 ist - mit Ausnahme der Knicks und der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen - eine Obstwiese mit Bäumen bestimmter Sorten (s. textliche Festsetzungen des B-Planes) anzulegen.
Der Teilbereich c ist als Gebrauchsrasen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.

In der Realität zeigt sich, dass durch Wildverbiss u. a. die Ausgleichsmaßnahmen nicht wie geplant vorhanden sind.
Hier ist von der Gemeinde zu prüfen, inwieweit eine Wiederherrichtung angestrebt werden soll und ob einige Anpflanzungen evtl. auch in Eigenregie übernommen werden könnten. Bei Nachpflanzungen sollte ausreichend gegen Wildverbiss gesichert werden.

Zu 2:
Grundsätzlich kann ein B-Plan geändert werden, jedoch sind dabei vielfache Belange abzuprüfen. Sollte eine Ausgleichsfläche aus einem B-Plan herausgenommen werden, muss bedacht werden, dass diese Fläche ja aus ganz bestimmten Gründen seinerzeit an dieser Stelle verankert worden ist.

Zu 3:
Über alternative Orte für die Ausgleichsfläche sollte dann diskutiert werden, wenn dies konkret wird.

Zu 4:
Die Kosten für eine Bauleitplanung (Architektenhonorar) richten sich nach der Größe der zu überplanenden Fläche. Die Kosten der weiteren Maßnahmen (Erschließung, Grünordnung usw.) können ebenfalls erst beziffert werden, wenn klar ist, was umzusetzen ist.


Nachdem Irritationen bzgl. der Beratungsgrundlage ausgeräumt wurden, erklärt Herr Schmidt, dass er über Herrn Packschies von der Stadt Eckernförde erfahren hat, dass bei der HaGe noch ein Geländedreieck bepflanzt wird.
Der Inhalt der Stichpunkte, die in der Beschlussvorlage beschrieben sind, wurde erörtert. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Die Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 3 "Erweiterung Kummel" soll entsprechend den Festsetzungen wieder hergestellt werden. Dieses soll vorzugsweise in 3 Schritten erfolgen und bis 2016 abgeschlossen sein. Zunächst wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen bzw. alternativ auch die Pflanzarbeit zu ermitteln. Das Ergebnis soll nach den Sommerferien für eine Beratung in einer Sitzung vorliegen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Gammelby
Beschlussvorlage - 7/2014

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Gammelby 200 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 20 WE möglich. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Gammelby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Gammelby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.

Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


In der Beratung stellt sich heraus, dass das Erfordernis einer Untersuchung und den damit einhergehenden Signalen hinsichtlich der langfristigen Absichten der Gemeinde sehr unterschiedlich bewertet wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Jan Andresen  Tarik Stolz 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender 



Dateianlagen:
Dorfbild Gammelby