N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 18.02.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Tarik Stolz
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Ralph Sicker
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms
wählbarer Bürger Stefan Blawe
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt
wählbarer Bürger Kelvin Stapelfeldt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Protokollführerin Sylvia Brücker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 37/2014
6. Erörterung der Ortsbegehung vom 13.02.2015
7. Bepflanzung Ausgleichsflächen "Kummel"
  Beschlussvorlage - 1/2015
8. Kosten möglicher baulicher Maßnahmen an den Ortseingängen
  Beschlussvorlage - 2/2015
9. Qualitätsprüfung Asphalteinbau
  Beschlussvorlage - 4/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Stolz stellt den Antrag als neuen Tagesordnungspunkt 6 (TOP) "Erörterung der Ortsbegehung vom 13.02.2015" einzufügen. Alle nachfolgenden TOP`s sollen um einen nach hinter verschoben werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.

zu TOP 5. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 37/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Gammelby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen im Ort bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 10 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage und einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung nach Gemeindegrößen und besonderen Infrastrukturen orientiert. Da bei der Gemeindegröße von mehr als 1.000 Einwohner gesprochen wird, hat in Gammelby offensichtlich die Seniorenwohnanlage den Ausschlag gegeben. Aufgrund der relativ hohen Entfernung der Seniorenwohnanlage zu den Haltestellen stellt sich die Frage, inwieweit dieser Zusammenhang hergestellt werden kann.

Im Ausschuss wird kontrovers diskutiert, ob die Maßnahme sinnvoll ist. Es wird geäußert, dass es platztechnisch schwierig wäre die Anforderungen an einen barrierefreien Umbau zu erfüllen. Zunächst müsste man dafür die Haltestelle verlegen.

Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die Entfernung der Seniorenwohnanlage zu den Haltestellen einen barrierefreien Ausbau bis 2018 nicht rechtfertigt. Die Haltestellen sind aus der Tabelle zu entfernen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erörterung der Ortsbegehung vom 13.02.2015
Am 13.02.2015 hat eine Ortsbegehung in Gammelby stattgefunden, bei der folgende Personen anwesend waren: Herr und Frau Stolz, Herr Blawe, Herr Schmidt, Herr Thoms und Herr Andresen (Verwaltung). Die einzelnen Ergebnisse sollten nun zur Diskussion gestellt werden.
  • Alte Schule
  • Eine Sanierung des Dachgeschosses einschließlich der Dachhaut als quasi Generalmaßnahme macht erst Sinn, wenn der Mieter das Mietverhältnis mal aufkündigt.
  • Es wird erkannt, dass kleine Reparaturen an der Dachhaut durchgeführt werden müssen. Herr Thoms organisiert einen Dachdecker.
  • Im Sommer sollten einige Malerarbeiten an Stirnbrettern, Dachunterschlägen und Fenstern ausgeführt werden.
  • Die Anwesenden werden im Bauausschuss anregen, dass die 4 Giebelfenster nach Süden sowie 4 weitere Fenster nach Westen erneuerungsbedürftig sind. Man ist sich einig, dass die Fenster wieder als nach außen öffnende Holzfenster mit Sprossen ausgebildet werden sollten. Die Kosten werden auf 11 – 13 Tsd. Euro geschätzt. Die Innenlaibungen müssen zum Schutz vor Schimmelbildung mit Calciumsilikatplatten ausgekleidet werden.
  • Herr Schmidt regt an, im Sitzungsraum eine Schallschutzdecke zu installieren. Die Kosten für eine zementgebundene Holzwolleplattenverkleidung (Herakustik oder Troldtekt) können einschließlich Unterkonstruktion und Dämmauflage mit rund 100 €/m² beziffert werden.

Erörterung dazu
Es wird diskutiert, ob man sich bezüglich der Dachsanierung eine Frist setzten sollte. Die Bürgermeisterin erklärt, dass 20.000,00 € für ein Gutachten im Haushalt angesetzt seien. Es wäre zu überlegen, ob man das Gutachten für 20.000,00 € überhaupt in Auftrag gibt, um dann das Ergebnis zu erhalten, dass eine Sanierung bei 200.000,00 € bis 300.000,00 € liege, was die Gemeinde zum jetztigen Zeitpunkt nicht tragen könnte.
Bei den Malerarbeiten ist man sich einig, dass diese durchgeführt werden müssten.
Bezüglich der Fenster würde Herr Schmidt sich bereit erklären kostenfrei eine Ausschreibung durchzuführen, in der drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden würde. Um die zeichnerischen Darstellungen und Leistungsbeschreibungen würde er sich kümmern. Die Angebote sollen dann direkt an das Amt geschickt und dort ausgewertet werden. Man einigt sich, dass die Ausschreibung nur vorbereitet, aber noch nicht erfolgen soll. Zunächst seien die Kosten zu ermitteln. In der nächsten Finanzausschussitzung sollen bereits 15.000,00 € als Mittel bereit gestellt werden. Im nächsten Bauausschuss soll dann beraten werden, wie weiter zu verfahren ist.
Es wird die Notwendigekit einer Schallschutzdecke im Sitzungszimmer angesprochen. Sobald sich viele Menschen gleichzeitig in diesem Raum unterhalten, sei der Schall unerträglich. Herr Stolz regt an, ob man dem Ganzen nicht mit schweren Umhängen (Gardinen) entgegenwirken könnte. Herr Schmidt bietet an eine kostenfreie Vorkalkulation bezüglich der Kosten zu erstellen. Es wird angesprochen, dass in dem Sitzungsram lediglich die Sitzungen der Gemeinde, die Theaterproben und einige Privatveranstaltungen stattfinden. Fraglich sei, ob dieses es rechtfertige, dass man so viel Geld in eine Schallschutzdecke investiere. Man einigt sich dahingehend, dass Herr Schmidt die Kosten ermitteln solle. Dies werde dann in der nächsten Sitzung neu aufgenommen.
  • Umfeld Alte Schule und Sportplatz
    • Die große, alte Kastanie hat während des Schneefalls einen Ast verloren. Bei genauerem Hinsehen stellt sich heraus, dass das Holz der Bruchstelle nahe am Stamm sehr marode ist. Man kommt überein, dass ein Baumgutachter aus Sicherheitsgründen den Zustand des Baumes prüfen soll. Die Verwaltung wird gebeten dieses zu organisieren. Herr Stuhr aus Waabs wird als Gutachter bemüht werden.
    • Das Dach des Pavillons am Sportplatz wird begutachtet. Einige erachten eine Sanierung als erforderlich, andere nicht.

Erörterung dazu
Man ist sich einig, dass um den Baum eine weiträumige Absperrung (mit Flatterband) vorgenommen werden soll.
Herr Stuhr soll sich neben der Kastanie noch weitere Bäume anschauen. Welche werden ihm noch genannt. Die Verwaltung soll Herrn Stuhr darüber in Kenntnis setzten.
Bezüglich des Daches des Pavillons hat sich die Bürgermeisterin einen Preis eingeholt. Dieser sei relativ hoch. Man entscheidet sich dafür, das Ganze erst einmal so zu lassen und den Pavillon ggf. später komplett zu ersetzen.
  • Spielplatz Kummel
    • Herr Schmidt merkt an, dass der Spielplatz sehr trist wirkt und bekommt Zustimmung. Es wird angeregt, dass der Optik des Platzes z.B. 3-5 niedrigwüchsige Bäume (Kugelahorn…) oder einige Knickgehölze (Haselnuss, Holunder…) gut tun würde.

Erörterung dazu:
Die Notwendigkeit wird von der Mehrheit nicht gesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Pflanzung auch eine spätere Pflege nach sich zieht.
Die Angelegenheit soll zunächst nicht verfolgt werden. In den nächsten Jahre könnte das Thema noch einmal aufgegriffen werden.
                 
  • Dorfmitte an der Au
    • Das schmiedeeiserne Geländer ist an einer Stelle verbogen. Herr Stolz und Herr Thoms werden es richten.
    • Man erörtert, ob im Randbereich ein hochstämmiger Baum gepflanzt werden sollte. Eine ansprechende Bank würde z.B. Radwanderer zum Verweilen einladen.

Erörterung dazu
Die Bank wolle man auf jeden Fall aufstellen.
Eine eventuelle Pflanzung von Bäumen soll bis auf Weiteres vertagt werden.
  • Westliche Böschung Ortseingang von Eckernförde kommend
    • Eine Bepflanzung würde dazu führen, dass die Weite eingeschränkt und damit die Neigung zum zu schnellen Fahren genommen würde. Die Grundstücksverhältnisse lassen eine Bepflanzung der Böschung zu. Es würde sich anbieten, wenn diese Bepflanzung im Herbst 2015 zusammen mit der Bepflanzung der Ausgleichsfläche Kummel vorgenommen würde.

Erörterung dazu
Der Abstand zur Straße betrage etwa 5 Meter. Somit wäre ausreichend Freiraum vorhanden, um Pflanzungen vorzunehmen.
Das Amt soll ermitteln, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen, wenn man so weiter pflanzen würde, wie es im vorderen Bereich der Fall ist (Im Raster von etwa 8 Metern).
  • HaGe (Straße davor)

Zu den Eigentumsverhältnissen wird bekannt gegeben, dass die Seite Richtung Eckernförde im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Gammelby liege.
Die Seite in Richtung Gammelby liege in der Zuständigkeit der Stadt Eckernförde.
Die Stadt müsste für ihren Bereich aufgefordert werden mehr Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen zu betreiben. Die Gemeinde selbst müsste die Unterhaltungsmaßnahmen auf ihrer Seite beschließen.
Es war vor längerer Zeit angedacht gewesen, im Bankettenstreifen Rasengittersteine zu verlegen. Das stehende Wasser im Bankettenbereich sei ein großes Problem. Man einigt sich, dass Herr Stolz sich das Ganze mit dem Techniker Herrn Eggers noch einmal anschauen soll.


zu TOP 7. Bepflanzung Ausgleichsflächen "Kummel"
Beschlussvorlage - 1/2015
Nachdem in der Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 beschlossen wurde, Mittel für eine Bepflanzung bereit zu stellen, steht die Auswahl der Pflanzen, die Bestimmung der Anzahl, die Festlegung der Art des Wildschutzes sowie die Klärung, wer pflanzen soll, noch aus.
Herr Andresen hat zwischenzeitlich sowohl den Bauausschussvorsitzenden als auch die Bürgermeisterin angesprochen, und darauf hingewiesen, dass er die o.g. Informationen benötigt, um weiteres zu organisieren. Es wurde auch auf die beschränkte Pflanzsaison bis März eines Jahres hingewiesen.
Sofern der Bauausschuss nunmehr eine Festlegung trifft, macht es aus Überzeugung von Herrn Andresen jetzt nur Sinn, eine Pflanzung im Herbst 2015 zu beschließen. Andernfalls droht ein erhöhter Wässerungsaufwand und eine geringere Anwachsquote.

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Pflanzen zu beschaffen:

Obstgehölze, Qualität: H 2xv 7-9 (Hochstamm, zweimal verpflanzt, 7-9 cm Stammumfang)
  • 2 Stück Angeliter Herrenapfel
  • 2 Stück Angeliter Borsdorfer
  • 2 Stück Ditmarscher Paradiesapfel
  • 2 Stück Finkenwerder Herbstprinz
  • 2 Stück Gelber Richard
  • 2 Stück Gelbe Schleswiger Renette
  • 2 Stück Gravensteiner
  • 2 Stück Holsteiner Zitronenapfel
  • 2 Stück Maren Nissen
  • 2 Stück Martini
  • 2 Stück Stina Lohmann
  • 2 Stück Bunte Julibirne
  • 2 Stück Graf Moltke
  • 2 Stück Hauszwetsche

Preis je Stück 20 € + MwSt., ob alle Sorten lieferbar sind, kann erst im Herbst bei Bestellung erklärt werden.

Bäume, Qualität H 3xv 14-16 (Hochstamm, dreimal verpflanzt, 14-16 cm Stammumfang)
  • 8 Stück Stieleiche            Preis 90 € + MwSt.
  • 8 Stück Esche            Preis 75 € + MwSt.
  • 8 Stück Bergahorn            Preis 70 € + MwSt.

Der Wildschutz soll soll gewährleistet werden durch einen Dreibock mit Drahtschutz. Zudem soll ein Schutz gegen die Wühlmaus errichtet werden.

Die Pflanzarbeit soll erledigt werden durch eine Fachfirma, die durch Ausschreibung zu ermitteln ist und gleichzeitig die Wässerung und Pflege für die ersten drei Jahre übernimmt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Kosten möglicher baulicher Maßnahmen an den Ortseingängen
Beschlussvorlage - 2/2015
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.11.2014 zu TOP 12 liefert die Verwaltung folgende Informationen:
                              
1.
Aufstellung einer zusätzlichen Laterne am Ortsschild:
60 lfdm Kabelgraben, 65 lfdm Erdkabel 5x6mm², Laterne mit LPH 5 m,
Laternenkopf LED oder Kompaktleuchstoffmittel, Kosten je nach Kopf
2.750 € - 3.250 €
 
In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit hinterfragt, ob es möglich sei, an den Ortseingängen die Geschwindigkeitsmesstafeln über die Verkabelung der Straßenbeleuchtung mit Dauerstrom zu versorgen. Gemäß Aussage des örtlich tätigen Elektrikers ist im Ort eine 5-adrige Straßenbeleuchtungsvergabelung vorhanden. Derzeit sind sämtliche Straßenlaternen auf die drei Phasen aufgeteilt worden. Um für Dauerstrom an den Laternen der Ortsausgänge eine Phase freizuklemmen, müssen alle Mastanschlusskästen geöffnet, geprüft und ggf. umverdrahtet werden. Bedenkt man, dass einige Klemmen etc. korrodiert sein werden, wird der Aufwand auf ca. 20 Mituten je Laterne geschätzt. Damit wären incl. eingem Material Kosten in Höhe von rund 1.250 € geschätzt.
1.250,00 €
2.
Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg mit Bodendeckern:
Die Zulässigkeit müsste durch das Ordnungsamt geklärt werden. Mindesabstände zum Fahrbahnrand sind zu beachten. Ausgehend von einer Länge von rund 160 lfdm und einer Pflanzbreite von 0,50 m (der Grünstreifen ist i.M. 1,45 m breit), müssen rund 80 m² bepflanzt werden. Als "gutmütige" und pflegeleichte Pflanze käme Böschungsmürte in Frage (Wuchshöhe auch < 60 cm). Als farbige Akzente könnten Fünffingersträucher solitär eingestreut werden. Kosten für Pflanzen liefern, Pflanzfläche vorbereiten, Pflanzarbeit excl. jedweder Pflege.

Zu bedenken ist:
- Nach dem Pflanzen muss die Hecke gewässert werden.
- Wo lässt man im Winter den geräumten Schnee?
- Derartige Hecken neigen dazu, von Quecke und anderen Wildkräutern durchwachsen zu werden. Daher ist die Pflege sehr aufwendig und ausschließlich in Handarbeit zu erledigen.
- Um ein geschlossenes Wuchsbild zu erhalten ist mindestens ein Heckenschnitt im Jahr erforderlich
2.500 € - 3.000 €
3.
Aufbringen von 50-er Markierungen einschließlich schrägen Streifen auf der Fahrbahn:
Pro Stück Kosten
500,00 €
4.
Bepflanzung des Hangs westlich der Straße und südlich der Au mit Knickgehölzen:
Als Gehölze kommen z.B. Eschen, Haselnuss, Holunder, Kirsche, Schwarzdorn etc. in Frage. Als Pflanzenqualität könnten "Leichte Sträucher 1 x verpflanzt" gewählt werden. Ausgehend von z.B. 150 - 200 Pflanzen werden die Kosten geschätzt auf:
Pflanzen liefern, Pflanzfläche vorbereiten, Pflanzarbeit, Wildschutz in Form von Drahthosen, excl. jedweder Pflege.
1.500 €

Generell muss bedacht werden, dass es in Hinblick auf die Anwuchsfreudigkeit besser ist, im Herbst eine Pflanzung vorzunehmen. Daher wäre zu überlegen, bei einem positivem Beschluss die Umsetzung der Maßnahmen in den Herbst 2015 zu verschieben.

Ob derartige Maßnahmen straßenausbaubeitragspflichtig sind, müsste nach positiver Beschlussfassung die Finanzverwaltung des Amtes klären.

Beschluss:
Zu Punkt 3: Es wird beschlossen eine Fahrbahnmarkierung 50 aufzubringen. Zusätzlich ist an vier Orten der Gemeinde eine Fahrbahnmarkierung 30 mit dem Durchmesser von 2,50 m aufzubringen sowie die drei in der Bergstraße zu ergänzen. Die Kosten von je 250,00 € bzw. 500,00 € werden anerkannt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Zu Punkt 4: Es wird beschlossen sechs Linden zu pflanzen und die Knickgehölzer zu ergänzen. Die Kosten sollen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung durch das Amt ermittelt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Qualitätsprüfung Asphalteinbau
Beschlussvorlage - 4/2015

Der Straßenausbau der Gemeindestraße "Gammelby – Puckholt" ist fertig gestellt und abgenommen. Bei der Abnahme wurde auf die Beauftragung eines Asphaltlabors zur Prüfung der Zusammensetzung und der Einbauqualität des Asphalts verzichtet. Gründe für diesen Verzicht waren die augenscheinliche Mangelfreiheit und die Kosten einer externen Prüfung. Ferner wollte man das Erstellen von Bohrlöchern in der neuen Oberfläche vermeiden. 
Herr Andresen hat zwischenzeitlich eine Fortbildung zum Thema "Asphalt" besucht und aktuelle Erkenntnisse zum Thema gewonnen. So hat ein namhafter Referent berichtet, dass es in jüngster Vergangenheit bei Asphaltbaumaßnahmen unterschiedlicher Auftraggeber (vornehmlich Landesbetriebe) erhebliche Defizite hinsichtlich der Einbauqualität und aber auch der Asphaltzusammensetzung gegeben hat. Auffällig waren häufig festzustellende Probleme in der Oberflächenstruktur, die dann die Auftraggeber dazu veranlassten, Gutachten über den eingebauten Asphalt einzuholen. Es stellte sich heraus, dass nahezu die Hälfte der gutachterlich geprüften Straßen derartige Mängel aufwiesen, so dass die zu erwartende Standzeit stark in Zweifel zu ziehen war. Im Ergebnis werden die Auftraggeber bei den jeweiligen Auftragnehmern versuchen, eine Mangelbeseitigung zu veranlassen und sich schadlos zu halten.
Zurückkommend auf den Gammelbyer Straßenausbau hat Herr Andresen Sorge, dass auch hier eine optisch nicht ohne weiteres erkennbare, mangelhafte Asphaltzusammensetzung verbaut sein könnte. Wenngleich die Oberfläche einen einwandfreien Zustand vermittelt, so ist dennoch nicht bekannt, wie es um die Scher- und Haftzugfestigkeit der Lagenverbindungen, um die verwendeten Qualitäten der Bitumen und die Sieblinien der Zuschlagstoffe bestellt ist. Selbst bei einer anderen, optisch einwandfrei anmutenden Asphaltbaumaßnahme in einer anderen Gemeinde des Amtes haben sich bei der Analysierung von Bohrkernen erhebliche Mängel gezeigt.
Aufgrund dieser Erkenntnisse empfiehlt Herr Andresen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der rechtssicheren Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen dringend die Entnahme von Bohrkernen und deren Analysierung innerhalb der Frist für Mangelansprüche. Sollte sich herausstellen, dass alles normgerecht ist, so ist die Gemeinde Gammelby gewiss, dass der Straßenausbau ordnungsgemäß fertiggestellt worden ist. Andernfalls muss sich die Gemeinde mit dem Auftragnehmer auseinandersetzen.
Die Kosten für die Bohrkernentnahme und deren erste Analysierung belaufen sich auf rund 1.800 € - 2.000 €. Der Aufwand muss aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten werden. Der Umfang der Analysen beschränkt sich aus Kostengründen zunächst auf ein Minimum. Sollten sich Defizite abzeichnen, werden zur Beweisführung ggf. weitere Analysen erforderlich sein.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 6 Bohrkerne aus dem Straßenoberbau der Straße "Gammelby-Puckholt" zu entnehmen und analysieren zu lassen. Zudem soll eine Probe im Bereich Kummel 10 entnommen werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Sylvia Brücker  Tarik Stolz 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender