N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Einwohnerversammlung der Gemeinde Gammelby vom 09.11.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthaus Stöterau, 24340 Gammelby, Dorfstraße 6
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Verwaltung Norbert Jordan
Verwaltung/Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Dr. Jürgen Punke
127 Einwohnerinnen und Einwohner
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Information zum Deponiestandort Gammelby
5. Anträge aus der Einwohnerversammlung

5.1 Verengung der Ortseingänge
  Beschlussvorlage - 29/2015
5.2 Resolution "Ablehnung der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte"
  Beschlussvorlage - 30/2015
5.3 Strafrechtliche Verfolgung der mangelnden Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Themen "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops"
  Beschlussvorlage - 31/2015

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Sie begrüßt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die im Anschluss Referierenden Herrn Norbert Jordan, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt des Amtes Schlei-Ostsee und Herrn Dr. Jürgen Punke von der Kanzlei Take, Maracke & Partner aus Kiel.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.   

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin erläutert in chronologischer Abfolge die Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby. Sie beendet ihre Erläuterungen damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren gestellt wurde.
Sie übergibt das Wort zunächst an Herrn Jordan und dann an Herrn Dr. Punke.
Die Präsentationen beider Herren, sowie die der Bürgermeisterin sind auf der Internetseite des
  • Amtes Schlei-Ostsee
  • Gammelby
  • Deponieerweiterung

einsehbar. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufkommende Fragen im Anschluss an die Vorträge zu stellen. An der Stelle werden auch die im Vorwege schriftlich eingereichten Fragen beantwortet.   

zu TOP 4. Information zum Deponiestandort Gammelby
Nach den Präsentationen werden die im Vorwege schriftlich eingereichten Fragen wie folgt beantwortet:
  • Strebt die Fa. Glindemann einen Planfeststellungsbeschluss an?
    Die Fa. Glindemann muss ein Planfeststellungsverfahren beantragen, wenn sie erweitern will. (§ 38 BauGB)
  • Wovon hängen Zulassung oder Ablehnung ab?
Es wird eine objektive Sammlung der Gesichtspunkte für ein Für und Wider durchgeführt. Im Anschluss erfolgt ein Abwägungsverfahren, mit einem Planfeststellungsbeschluss und eventuellen Auflagen als Ergebnis.
  • Basieren die "Deponie-Erweiterungen" in der Vergangenheit alle auf einfachen Genehmigungsverfahren?
Für alle Erweiterungen sind die richtigen Genehmigungsverfahren angewandt worden, auch wenn das Ergebnis nicht immer positiv gewesen ist.
  • Hat sich die Gesetzgebung inzwischen (seit 1988/1990) verändert? – z. B.Drittschutz zugelassen bei Abfallgesetz?
Die Gesetzgebung hat sich zwischenzeitlich geändert.
  • Würden Einzelbelange mehr Gewicht haben?
Einzelbelange haben mehr Gewicht. Lieber 200mal einen Einwand als ein Einwand mit 200 Unterschriften. Dies sollte frühzeitig im Verfahren geschehen. Auch der Belang der Gemeinde ist nur als Einzelbelang anzusehen.
  • Werden Privatpersonen bei Behörden Einsicht und Kopieren von Unterlagen erlaubt?
Einsichtnahme und kopieren von Unterlagen ist gemäß Informationszugangsgesetz (IZG) erlaubt.
  • Gibt es Vertragsunterlagen über die 1990er Jahre?
    Es gibt Vertragsunterlagen über die 1990er Jahre.
    Vertrag vom 02.07.1993 zwischen der Gemeinde und der BVG und der Nath Transport GmbH
    Diese regelt aber keine Konsequenzen.
  • Gab es Verträge in den 90zigern? Können diese eingesehen werden?
Diese Verträge sind einsehbar.
  • Übergangsjahre … genauer Zeitpunkt laut Fa. Glindemann nicht mehr rückverfolgbar? Liegen weitere Erkenntnisse vor?
Das Entwicklungsbild lässt sich lückenlos abbilden. Die Kontrolle durch die zuständigen Stellen jedoch muss als lückenhaft angesehen werden.
  • Gibt es Interesse, einen Deponie – Schluss abzustreiten?
Seit 2003 wurde die Sicherheitsleistung nicht erbracht. Die Aussage, dass ein Betrieb der Anlage bis Anfang 2015 stattgefunden hat, entspricht nicht der Realität. Diese Aussage ist als Argument dafür anzusehen, dass eine Erweiterung deshalb als nicht so schlimm anzusehen ist, wenn sie bis vor kurzem noch betrieben wurde. Die Deponie ist nicht abgeschlossen!
  • Gibt es ein Interesse anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Genehmigungsver- verfahren durchzuführen?
Grundsätzlich gibt es kein Interesse anstelle des Planfeststellungsverfahrens ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Fa. Glindemann hat den Wunsch nach Bauleitplanung geäußert. Dies wurde bis heute abgelehnt. Es bleibt dem Unternehmen somit der alternative Rechtsweg des Planfeststellungsverfahrens.
  • 1990 wurde dies als Verletzung des formellen Abfallrechts (§ 7 (2) Nr. 2) von der BIG durch RA König gesehen. Wie wurde denn beschieden?
Ziel war, die Prüfung eines möglichen Widerspruchs der Gemeinde gegen die erteilte Genehmigung. Am 24.02.1993 wurde durch RA König schriftlich dargelegt, dass die Analyse des Genehmigungsverfahrens keine Aussicht auf Erfolg versprach.
Am 25.09.1995 wurde durch die GV einstimmig beschlossen, den Widerspruch zurückzunehmen.
Im Jahr 2001 wurde RA König erneut wegen der geplanten Erhöhung der Deponie beauftragt.
RA König hat unter Berücksichtigung der Beteiligung der Gemeinde durch das LANU( jetzt LLUR) am 12.02.2004 den Vorgang abgeschlossen.
  • Existieren Unterlagen, welche darüber Aufschluss geben, wie lange die Deponie bzw. die einzelnen Areale genehmigt sind?
Ja, es existieren Unterlagen zur Deponie:
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 08.09.1983 - Entnahme von Kies und Steinen
Genehmigung RD-ECK vom 15.02.1984 - Verfüllung mit Boden und Bauschutt
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 17.01.1985 - Kiesabbau einschl. Wiederverfüllung mit Bauschutt
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 05.05.1988 - vorzeitiger Baubeginn Polder 1
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 31.10.1988 - Bauschuttdeponie
Genehmigung LANU (jetzt LLUR) vom 26.08.2003 - Änderung Oberflächenabdichtung und Basisabdichtung Polder 2 und 3
  • Bei der Präsentation von Glindemann hieß es, dass die Halle unbefristet genehmigt sei. Ist das nachprüfbar?
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 16.08.1988 (unbefristet) für eine Sortierhalle
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 23.11.1989 - veränderte Ausführung -
  • Existieren Unterlagen, welche Auskunft darüber geben, dass Herrn Naht die Fläche an der B76 zum Recycling zugestanden wurde, damit er die Fläche Richtung Rieseby ruhen lässt (Ausgleichsfläche)?
Im Rahmen der Sitzung des Deponiebeirates am 17.09.1992 wurde von Herrn Nath der Vorschlag der Alternativfläche unterbreitet. Der Kreis RD-ECK war zu dieser Zeit auf der Suche nach einem Standort für ein Reststoffverwertungszentrum. Alternativ war eine Zufahrt über die Bergstraße zur Deponie als "kleine Lösung" thematisiert. Die Gemeindevertretung hat am 16.11.1992 eine Gesamtkonzeption gefordert - erstellt am 21.01.1993. Hieraus ist der Vertrag vom 02.07.1993 entstanden.
  • Hat die Gemeinde Gammelby die Befugnisse auf eigene Veranlassung hin Verkehrsinseln auf der Dorfstraße am Ortseingang und -ausgang zu etablieren? Und wenn nein, bei welcher Behörde müsste ein Antrag gestellt werden?
Die Gemeindevertretung muss einen möglichen "Kreisverkehr" über die Dorfstraße und die Bergstraße mehrheitlich befürworten, um dann einen Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu stellen. Dieser wird dann einen entsprechenden Bescheid mit möglichen Auflagen erstellen.
  • Sind Gesetzte bekannt oder können gefunden werden, welche bestimmen welche Anforderung eine Straße aufweisen muss, damit diese für Schwerlasten benutzt werden darf (Breite, Befestigung, Tempolimits, etc.)?
Bisher sind die Straßen in der Gemeinde für den Schwerlastverkehr geeignet. Der Straßenaufbau ist kein Argument gegen die Ablehnung der Deponieerweiterung.
  • Inwieweit müssen angrenzende Grundstücksbesitzer ein Wegerecht gewähren, um ein wirtschaftlichen Betrieb für die Fa. Glindemann zu ermöglichen?
Angrenzende Grundstücksbesitzer müssen kein Wegerecht gewähren. Hier drängt sich ein Notwegerecht auf. Die nachhaltige Sicherung der Zuwegung müsste verhandelt werden.
  • Kann der Grundeigentümer der Zuwegung bspw. die derzeitigen Sandwege zur Deponie, seinem Feld wieder zuführen und somit die derzeitig etablierte Straße aufgeben?
Die Sandwege zur Deponie sind als faktisch genutzte Wege anzusehen. Eine Rückführung ist nicht ohne weiteres möglich.
  • Sollte die Gemeinde Gammelby dem Grundeigentümer die landwirtschaftliche Fläche abkaufen können und wollen (?), wäre die Frage der Pflicht zur Gewährung von Wegerechten ebenfalls sehr von Interesse?
Die Gemeinde darf nicht durch hoheitlichen Grunderwerb in den Bereichen wirken, für die sie nicht zuständig ist. Ein privater Erwerb ist denkbar.
  • Vor 27 Jahren hat es ebenfalls die Bestrebung gegeben, dass die Deponie erweitert werden sollte. Damals wurde dies verhindert. Lässt sich herausfinden, wodurch dies ermöglicht wurde und ist es möglich auf gleicher Basis zum gleichen Ziel zu kommen?
Vor 27 Jahren hat es ebenfalls die Bestrebung gegeben, dass die Deponie erweitert werden sollte. Damals wurde dies verhindert.
  • Lässt sich herausfinden, wodurch dies ermöglicht wurde und ist es möglich auf gleicher Basis zum gleichen Ziel zu kommen?
Der Vorhabenträger hat die Maßnahme bislang nur nicht umgesetzt.

Im Anschluss werden die Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wie folgt beantwortet:
  • Die Gemeinde erlangt über den Kreis Kenntnis darüber, wenn ein Antrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) auf Planfeststellung gestellt wird. Das Planverfahren wird im Amt Schlei-Ostsee  vier Wochen öffentlich ausgelegt, das für jedermann einsehbar ist und zu dem eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Der Zeitraum wird öffentlich bekanntgemacht.
  • Die mögliche abfallwirtschaftliche Betriebsfläche wird als noch höherer Störfaktor als die eigentliche Deponie angesehen. Auch wird das Handeln des LLUR angezweifelt. Bevor ein Planfeststellungsverfahren beantragt wird, sollte daher bereits das "Nein" der Gemeinde signalisiert werden und sich im Vorwege beim LLUR positionieren, damit ersichtlich wird, dass mit einem geballten Widerstand durch die Gemeinde zu rechnen ist.
  • Es wurde im Rahmen einer Resolution ein Statement der Gammelbyer Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet. Darüber soll unter TOP 5 als Antrag für die Behandlung in der Gemeindevertretersitzung abgestimmt werden.
  • Die Fa. Glindemann hat keine Verpflichtung, die geforderte Sicherheitsleistung von ehemals 850.000 € (2007), heute ca. 1.000.000 € , zu übernehmen. Sie nutzt dies als finanziellen Türöffner für die Realisierung ihres Projektes.
  • Wenn es mehrheitlich gewollt ist, ist eine Unterschriftensammlung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll.
  • Die Gemeinde kann das Land auf Missachtungspflicht verklagen. So ein Verfahren dauert 2-3 Jahre, ist jedoch nicht als richtiger Weg anzusehen. Die Gemeinde sollte eher ihre strikte Ablehnungslinie fahren.
  • Wenn naturschutzrechtlich seltene Arten von Pflanzen oder Tieren vorhanden sind wird eine Ansiedlung oder ein betrieb der geplanten abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte schwierig. Mögliche Verletzungen der naturschutzrechtlichen Belange werden jedoch im Planfeststellungsverfahren geprüft. Hier scheint allerdings nichts als so wertvoll, dass es nicht durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden kann.
  • Um zu klären wo das Sickerwasser der Deponie verbleibt und warum sich der Wasserspiegel des Biotops senkt, sollte unter Androhung von Konsequenzen eine Anzeige, über die Gemeinde organisiert, erstellt werden, da bisher auf Anfrage keine Reaktion sichtbar wird. Es hat den Anschein, als würde der Kreis Rendsburg-Eckernförde hoffen, dass durch die Übernahme der Fa. Glindemann diese Angelegenheiten geglättet würden. 

zu TOP 5. Anträge aus der Einwohnerversammlung

Den Anwesenden wird die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Thema zu stellen. Für die Annahme eines Antrages ist eine absolute Mehrheit erforderlich, um dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung behandelt zu werden.

Frau Alexandra Florek teilt mit, dass sie in den nächsten Tagen schriftlich einen Antrag einreichen wird.

Inzwischen haben 12 der anfangs 127 anwesenden Bürgerinnen und Bürger (gemäß Teilnehmerliste) die Veranstaltung verlassen. Bereits unter TOP 4 beantwortete Fragen wurden hier erneut angesprochen. Ohne dass es zu einer Antragstellung kam, wurde über folgende Punkte diskutiert:
  • Der Kreis Rendsburg-Eckernförde soll den Zustand der Biotope dokumentieren
  • Eine Unterschriftensammlung soll durchgeführt werden

Im Anschluss werden drei Anträge gestellt:  

zu TOP 5.1 Verengung der Ortseingänge
Beschlussvorlage - 29/2015
Herr Rolf-Dieter Hegel stellt den folgenden Antrag:
Ich beantrage, die Straßen an den Ortsein- und -ausgängen zu verengen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen und die Angelegenheit zwecks Umsetzung an den Bauausschuss zu übergeben. 

Ja-Stimmen :102
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Resolution "Ablehnung der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte"
Beschlussvorlage - 30/2015
Im Rahmen einer Resolution wird folgender Antrag gestellt:
Die Gammelbyer Bürgerinnen und Bürger lehnen die Planung und Umsetzung"Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsfläche" der Unternehmensgruppe Peter Glindemann ab.
Die Gemeindevertreter und die Bürgermeisterin werden aufgefordert, alle notwendige Schritte einzuleiten, um das geplante Vorhaben (Deponie und Betriebsfläche) zu verhindern. Dies ist in der Aufgabenstellung und Beauftragung von den Verantwortlichen des Amtes Schlei-Ostsee so umzusetzen.
Die zuständigen Kreis- und Landesbehörden sollen aufgefordert werden, Transparenz für den Bereich der bestehenden Genehmigungen und Überwachungen und anstehende Verfahrensvorgänge walten zu lassen. Das Ergreifen aller einzusetzenden juristischen Schritte zur Abwendung der Planung und der Behebung aller genannten Mängel an der bestehenden Deponie ist dabei miteinzuschließen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen.

Ja-Stimmen :110
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.3 Strafrechtliche Verfolgung der mangelnden Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Themen "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops"
Beschlussvorlage - 31/2015
IHerr Tarik Stolz stellt folgenden Antrag:
Die Gemeinde soll, vertreten durch Herrn Dr. Jürgen Punke von der Kanzlei Take, Maracke & Partner, die mangelnde Aufsichtsplflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Punkten "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops" strafrechtlich verfolgen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen.

Ja-Stimmen :91
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :21

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführerin  Bürgermeisterin