Sitzungsort: | im Landgasthaus Stöterau, 24340 Gammelby, Dorfstraße 6 |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.25 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
Gemeindevertreter Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreter Torsten Modi |
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Tarik Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
Verwaltung Norbert Jordan |
Verwaltung/Protokollführerin Bärbel Schiewer |
Gast Dr. Jürgen Punke |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Information zum Deponiestandort Gammelby |
5. | Anträge aus der Einwohnerversammlung |
5.1 | Verengung der Ortseingänge |
Beschlussvorlage - 29/2015 | |
5.2 | Resolution "Ablehnung der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte" |
Beschlussvorlage - 30/2015 | |
5.3 | Strafrechtliche Verfolgung der mangelnden Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Themen "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops" |
Beschlussvorlage - 31/2015 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Sie begrüßt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die im Anschluss Referierenden Herrn Norbert Jordan, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt des Amtes Schlei-Ostsee und Herrn Dr. Jürgen Punke von der Kanzlei Take, Maracke & Partner aus Kiel. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin erläutert in chronologischer Abfolge die Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby. Sie beendet ihre Erläuterungen damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren gestellt wurde. Sie übergibt das Wort zunächst an Herrn Jordan und dann an Herrn Dr. Punke. Die Präsentationen beider Herren, sowie die der Bürgermeisterin sind auf der Internetseite des
einsehbar. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufkommende Fragen im Anschluss an die Vorträge zu stellen. An der Stelle werden auch die im Vorwege schriftlich eingereichten Fragen beantwortet.
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zu TOP 4. | Information zum Deponiestandort Gammelby |
Nach den Präsentationen werden die im Vorwege schriftlich eingereichten Fragen wie folgt beantwortet:
Es wird eine objektive Sammlung der Gesichtspunkte für ein Für und Wider durchgeführt. Im Anschluss erfolgt ein Abwägungsverfahren, mit einem Planfeststellungsbeschluss und eventuellen Auflagen als Ergebnis.
Für alle Erweiterungen sind die richtigen Genehmigungsverfahren angewandt worden, auch wenn das Ergebnis nicht immer positiv gewesen ist.
Die Gesetzgebung hat sich zwischenzeitlich geändert.
Einzelbelange haben mehr Gewicht. Lieber 200mal einen Einwand als ein Einwand mit 200 Unterschriften. Dies sollte frühzeitig im Verfahren geschehen. Auch der Belang der Gemeinde ist nur als Einzelbelang anzusehen.
Einsichtnahme und kopieren von Unterlagen ist gemäß Informationszugangsgesetz (IZG) erlaubt.
Diese Verträge sind einsehbar.
Das Entwicklungsbild lässt sich lückenlos abbilden. Die Kontrolle durch die zuständigen Stellen jedoch muss als lückenhaft angesehen werden.
Seit 2003 wurde die Sicherheitsleistung nicht erbracht. Die Aussage, dass ein Betrieb der Anlage bis Anfang 2015 stattgefunden hat, entspricht nicht der Realität. Diese Aussage ist als Argument dafür anzusehen, dass eine Erweiterung deshalb als nicht so schlimm anzusehen ist, wenn sie bis vor kurzem noch betrieben wurde. Die Deponie ist nicht abgeschlossen!
Grundsätzlich gibt es kein Interesse anstelle des Planfeststellungsverfahrens ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Fa. Glindemann hat den Wunsch nach Bauleitplanung geäußert. Dies wurde bis heute abgelehnt. Es bleibt dem Unternehmen somit der alternative Rechtsweg des Planfeststellungsverfahrens.
Ziel war, die Prüfung eines möglichen Widerspruchs der Gemeinde gegen die erteilte Genehmigung. Am 24.02.1993 wurde durch RA König schriftlich dargelegt, dass die Analyse des Genehmigungsverfahrens keine Aussicht auf Erfolg versprach. Am 25.09.1995 wurde durch die GV einstimmig beschlossen, den Widerspruch zurückzunehmen. Im Jahr 2001 wurde RA König erneut wegen der geplanten Erhöhung der Deponie beauftragt. RA König hat unter Berücksichtigung der Beteiligung der Gemeinde durch das LANU( jetzt LLUR) am 12.02.2004 den Vorgang abgeschlossen.
Ja, es existieren Unterlagen zur Deponie: Genehmigung Kreis RD-ECK vom 08.09.1983 - Entnahme von Kies und Steinen Genehmigung RD-ECK vom 15.02.1984 - Verfüllung mit Boden und Bauschutt Genehmigung Kreis RD-ECK vom 17.01.1985 - Kiesabbau einschl. Wiederverfüllung mit Bauschutt Genehmigung Kreis RD-ECK vom 05.05.1988 - vorzeitiger Baubeginn Polder 1 Genehmigung Kreis RD-ECK vom 31.10.1988 - Bauschuttdeponie Genehmigung LANU (jetzt LLUR) vom 26.08.2003 - Änderung Oberflächenabdichtung und Basisabdichtung Polder 2 und 3
Genehmigung Kreis RD-ECK vom 16.08.1988 (unbefristet) für eine Sortierhalle Genehmigung Kreis RD-ECK vom 23.11.1989 - veränderte Ausführung -
Im Rahmen der Sitzung des Deponiebeirates am 17.09.1992 wurde von Herrn Nath der Vorschlag der Alternativfläche unterbreitet. Der Kreis RD-ECK war zu dieser Zeit auf der Suche nach einem Standort für ein Reststoffverwertungszentrum. Alternativ war eine Zufahrt über die Bergstraße zur Deponie als "kleine Lösung" thematisiert. Die Gemeindevertretung hat am 16.11.1992 eine Gesamtkonzeption gefordert - erstellt am 21.01.1993. Hieraus ist der Vertrag vom 02.07.1993 entstanden.
Die Gemeindevertretung muss einen möglichen "Kreisverkehr" über die Dorfstraße und die Bergstraße mehrheitlich befürworten, um dann einen Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu stellen. Dieser wird dann einen entsprechenden Bescheid mit möglichen Auflagen erstellen.
Bisher sind die Straßen in der Gemeinde für den Schwerlastverkehr geeignet. Der Straßenaufbau ist kein Argument gegen die Ablehnung der Deponieerweiterung.
Angrenzende Grundstücksbesitzer müssen kein Wegerecht gewähren. Hier drängt sich ein Notwegerecht auf. Die nachhaltige Sicherung der Zuwegung müsste verhandelt werden.
Die Sandwege zur Deponie sind als faktisch genutzte Wege anzusehen. Eine Rückführung ist nicht ohne weiteres möglich.
Die Gemeinde darf nicht durch hoheitlichen Grunderwerb in den Bereichen wirken, für die sie nicht zuständig ist. Ein privater Erwerb ist denkbar.
Vor 27 Jahren hat es ebenfalls die Bestrebung gegeben, dass die Deponie erweitert werden sollte. Damals wurde dies verhindert.
Der Vorhabenträger hat die Maßnahme bislang nur nicht umgesetzt. Im Anschluss werden die Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wie folgt beantwortet:
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zu TOP 5. | Anträge aus der Einwohnerversammlung |
Den Anwesenden wird die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Thema zu stellen. Für die Annahme eines Antrages ist eine absolute Mehrheit erforderlich, um dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung behandelt zu werden. Frau Alexandra Florek teilt mit, dass sie in den nächsten Tagen schriftlich einen Antrag einreichen wird. Inzwischen haben 12 der anfangs 127 anwesenden Bürgerinnen und Bürger (gemäß Teilnehmerliste) die Veranstaltung verlassen. Bereits unter TOP 4 beantwortete Fragen wurden hier erneut angesprochen. Ohne dass es zu einer Antragstellung kam, wurde über folgende Punkte diskutiert:
Im Anschluss werden drei Anträge gestellt:
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zu TOP 5.1 | Verengung der Ortseingänge |
Beschlussvorlage - 29/2015 Herr Rolf-Dieter Hegel stellt den folgenden Antrag: Ich beantrage, die Straßen an den Ortsein- und -ausgängen zu verengen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen und die Angelegenheit zwecks Umsetzung an den Bauausschuss zu übergeben.
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Ja-Stimmen | :102 |
Nein-Stimmen | :9 |
Enthaltungen | :4 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.2 | Resolution "Ablehnung der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte" |
Beschlussvorlage - 30/2015 Im Rahmen einer Resolution wird folgender Antrag gestellt: Die Gammelbyer Bürgerinnen und Bürger lehnen die Planung und Umsetzung"Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsfläche" der Unternehmensgruppe Peter Glindemann ab. Die Gemeindevertreter und die Bürgermeisterin werden aufgefordert, alle notwendige Schritte einzuleiten, um das geplante Vorhaben (Deponie und Betriebsfläche) zu verhindern. Dies ist in der Aufgabenstellung und Beauftragung von den Verantwortlichen des Amtes Schlei-Ostsee so umzusetzen. Die zuständigen Kreis- und Landesbehörden sollen aufgefordert werden, Transparenz für den Bereich der bestehenden Genehmigungen und Überwachungen und anstehende Verfahrensvorgänge walten zu lassen. Das Ergreifen aller einzusetzenden juristischen Schritte zur Abwendung der Planung und der Behebung aller genannten Mängel an der bestehenden Deponie ist dabei miteinzuschließen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen.
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Ja-Stimmen | :110 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :5 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.3 | Strafrechtliche Verfolgung der mangelnden Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Themen "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops" |
Beschlussvorlage - 31/2015 IHerr Tarik Stolz stellt folgenden Antrag: Die Gemeinde soll, vertreten durch Herrn Dr. Jürgen Punke von der Kanzlei Take, Maracke & Partner, die mangelnde Aufsichtsplflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Punkten "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops" strafrechtlich verfolgen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen.
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Ja-Stimmen | :91 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :21 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Bärbel Schiewer | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführerin | Bürgermeisterin |