Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
3/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
20.01.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 20.02.2014 
Gemeindevertretung 25.02.2014 

Betreff:
Weitere Vorgehensweise mit der Straßenbeleuchtung in Gammelby

Sachverhalt:

Die grundsätzliche Thematik wurde am 25.09.2012 in der GV beraten. Die Installation von Testleuchten wurde beschlossen und unterdessen auch durchgeführt.
Nunmehr soll unter Einbeziehung der Erfahrung mit den Testleuchten beraten werden, wie weiter verfahren wird. Da im neuen Gemeindeparlament seit Mai vergangenen Jahres teilweise neue Gemeindevertreter sitzen, soll der Inhalt der Beschlussvorlage aus September 2012 erneut dargestellt werden. Dieser sei im Folgenden also nur kopiert. Seinerzeit war von 40 Leuchten die Rede. Tatsächlich hat die Katasteraufnahme eine Anzahl von 48 Leuchten ergeben. Dahingehend wurden die Zahlenwerke angepasst.

Daten / Zahlen und Fakten:

Bestand in Gammelby rund 48 Stück Pilzleuchten

Die Möglichkeiten der Umrüstung von Straßenbeleuchtungen auf energiesparende Leuchtmittel können folgendermaßen zusammengefasst werden. Derzeit werden in Städten und Gemeinden noch immer vielfach HME- Leuchtmittel (Hochdruckquecksilberdampfleuchte) eingesetzt. Durch den Gesetzgeber wurde die Einstellung der Produktion dieser HME- Leuchtmittel (Bezeichnung je nach Hersteller auch HQL oder HPL) vorgeschrieben. Anlass dazu geben die geringe Lichtausbeute in Bezug auf den hohen Stromverbrauch sowie die umweltschädlichen Metall-/ Quecksilberbestandteile.
Die Leuchtmittelindustrie hat sich unlängst auf die Situation eingestellt und hält für die meisten Leuchtenarten passende Energiesparleuchtmittel oder LED-Leuchtköpfe bereit.

Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel:

Technisch ist es kein Problem, die Leuchten umzurüsten, allerdings müssen die Vorschaltgeräte der alten Leuchtmittel überbrückt und neue Leuchtmittel eingesetzt werden. Bei der Gelegenheit sollte gleich jedes Leuchtenglas und jeder Korpus gründlich gereinigt werden. Für die elektrischen Arbeiten muss mit rund 50 € pro Laterne gerechnet werden. Die Reinigung könnte optional auch von einem gestellten Mitarbeiter des Bauhofes erledigt werden. Damit ließen sich die Kosten eines Elektrikers reduzieren.

Umrüstung auf LED:

Die Umrüstung auf LED-Leuchtköpfe kostet bei Auswahl eines schlichten Designs rund 500 - 600 € pro Laterne + MwSt. Kurzum würden für die Umrüstung der 48 Laternen in Gammelby für Demontage, Entsorgung, Lieferung LED und Neumontage Kosten von rund 35.000 € entstehen. Über den Projektträger Jülich als Verwalter von Bundeszuschüssen im Energieeinsparbereich lässt sich mit hohem Verwaltungsaufwand und ausschließlich unter Beteiligung eines Fachplanungsbüros ein Zuschuss von maximal 25 % einwerben. Damit bliebe für die Gemeinde mindestens ein Eigenanteil in Höhe von rund 25.000 €. Ein Fachplaner wäre für die Antragsausarbeitung und Projektbegleitung zu beauftragen. Herr Andresen hat Kontakt zu einem Büro in Hamburg. Der örtliche Elektriker ist mit dem komplizierten Antragsverfahren wahrscheinlich überfordert.

Einsparpotential bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED:

Die Gemeinde Gammelby hat an eine Einspeise- und Zählstelle (An der Au) und einen jährlichen Stromverbrauch von rund 11.000 kwh. Damit ergeben sich beim derzeitigen Straßenbeleuchtungsstromtarif jährliche Kosten von rund 2.860 €. Geht man bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmitte von einem Einsparpotential von rund 55 % aus (es wird etwas größer sein), dann können jährlich mindestens 1.500 € eingespart werden. Bei der Umrüstung auf LED kann ein Einsparpotential von 75 % angesetzt werden, so das rund 2.100 € eingespart würden.

Aufwand und Amortisationszeiten der Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED:

Bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel ergeben sich folgende Umrüstungskosten:
  • 48 Stück x 40 €/Stück = 1.920,00 € (elektrische Arbeiten)
  • 48 Stück x 10 €/Stück = 480,00 € (Reinigung der Leuchten)
  • Für kleine Reparaturen müssen erfahrungsgemäß Kosten vorgesehen werden, hier pauschal angenommen 600 € (Tausch abgängiger Teile, Ersatz defekter Kuppen oder Gläser, defekter Dichtungen...)

Summe netto 3.000,00 €
+ 19 % MwSt. 570,00 €
Summe brutto 3.570,00 €

Die Umrüstung hätte sich also nach spätestens 2 Jahren amortisiert.

Die Umrüstung auf LED würde sich bei den genannten Kosten und dem genannten Einsparungen unter der Voraussetzung einer 25%-igen Zuwendung nach rund 17 Jahren amortisieren. Korrekterweise muss aber erwähnt werden, dass die Hersteller der LED-Leuchten eine 20-jährige Standzeit der Köpfe versprechen. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde in diesem Zeitraum keinen Aufwand mehr für Leuchtmittelwechsel. (Hinweis: Es lassen sich keine einzelnen LEDs austauschen, bei einem Defekt muss der ganze Kopf oder bestenfalls die ganze Platine gewechselt werden).

Option Wartungsvertrag:

Eine Fachfirma aus dem mittleren Schleswig-Holstein bietet auf Nachfrage einen Wartungsvertrag mit 3 Jahren Laufzeit mit vorangegangener Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel an. Der Austausch würde umgehend nach Vertragsabschluss erfolgen. D.h. die Firma geht in Vorleistung und gewährleistet über drei Jahre die Funktion der Leuchtstoffmittel (nicht der Erdverkabelung und sonstiger Technik).
Ob ein solcher Wartungsvertrag für Gammelby attraktiv wäre, möge die Gemeindevertretung bewerten. Die Option soll hier aber erwähnt worden sein. Die Beseitigung von Kabelfehlern etc. ist nicht pauschal abgegolten und wird natürlich zum Nachweis abgerechnet.

sonstige Hinweise:
  • Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten die Lösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompaktleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es schwerwiegende Probleme. Allerdings soll nicht verschwiegen werden, dass die Energiesparleuchtmittel in Bezug auf Erschütterungen (Gegentreten) relativ empfindlich sind.
  • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde, hat allerdings noch ihren Preis. Sie wird gerade auch im Bereich der Stadtbeleuchtung immer effizienter. Die Auswahl an günstigen Leuchten nimmt stetig zu, die Effizienz steigt. Heute lassen sich im dörflichen Bereich durchaus mit rund 20 Watt sehr gute Ausleuchtungen erzielen. Daher wird empfohlen, mit der Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel den Sprung in die neue Technik zu überbrücken. Möglicherweise lassen sich Testleuchten installieren, um in den kommenden Jahren selbst Erfahrungen mit dieser Technik zu sammeln.
  • Die Industrie bietet neben LED verschiedenste, andere neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten betragen immer über 100 € pro Leuchtenkopf. Andere Techniken, beispielsweise Induktionsleuchtmittel, sind so jung, dass es noch keine langjährigen Referenzen gibt.
  • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empfehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten flächendeckend im Einsatz sind.
  • Aus Umweltschutzgesichtspunkten sind die favorisierten Kompaktleuchtstoffmittel auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen, da jedes Leuchtmittel mit einem eigenen, in die Fassung integrierten Vorschaltgerät ausgestattet ist. Es entsteht vergleichsweise viel Elektronikschrott, der teuer recycelt werden muss. Ferner dampfen die Leuchten beim Einsatz in Innenräumen möglicherweise relevante Konzentrationen krebserregender Stoffe aus.

Neue Erkenntnisse:
  • Seit 01.01.2013 müssen bei Straßenausbauten Anliegerbeiträge erhoben werden. Neben dem klassischen Straßenbau gehört auch das Straßeninventar zum umlagepflichtigen Aufwand eines Ausbaus. Das heißt, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung (oder auch nur Teilen davon, wie Leuchtenköpfen) müssen die vorteilshabenden Anlieger Ausbaubeiträge zahlen. Dazu müsste die Gemeinde zunächst eine Ausbaubeitragssatzung entwerfen und erlassen. Bei der Ermittlung der einzelnen Anliegerbeiträge müssten nahezu alle Grundstücke des ganzen Ortes in die Berechnungen einfließen, so dass der Verwaltungsaufwand am Ende möglicherweise nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis zum einzuwerbenden Beitrag steht.
  • Contracting:
    Derzeit wird gerade in einer Gemeinde des Amtes über die Fremdvergabe der Dienstleistung "Straßenbeleuchtung" beraten. Möglicherweise macht es in bestimmten Fällen Sinn, die Erneuerung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung über eine, per Contract definierte Zeit, an einen Dritten zu übertragen, z.B. Stadtwerke. Dann würde man quasi über ein jährliches Entgelt die Technik nebst deren Wartung etc. mieten. Die Eigentumsverhältnisse nach Ablauf des Contractes müssen im Vorwege im Contract geregelt werden. Meist bestreiten die dienstleistenden Stadtwerke einen Teil ihres Aufwandes über den Verkauf der erforderlichen Energie. Folglich muss vor Eingang eines Contractings zuvor der alte Energieliefervertrag kündbar sein.
    Diese Option des Betriebs einer Straßenbeleuchtung ist im Grunde genommen eine Art einer Fremdfinanzierung. Diese hat allerdings den besonderen Charme, dass der Dienstleister nicht verpflichtet ist, Ausbaubeiträge zu erheben.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, zur Überbrückung in die neue Leuchtentechnik mit LED zunächst eine kostengünstige Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel (Energiesparleuchten) durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an eine Fachfirma zu erteilen. Die Kosten in Höhe von rund 4.000 € werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Um die Energieeinsparpotentiale zeitnah zu nutzen, soll der Auftrag innerhalb von 4 Wochen erteilt werden.



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Jan Andresen
-Verwaltung-