Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
5/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
21.01.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen)

Sachverhalt:

Es wurde festgestellt, dass die Bahnübergangssicherungsanlage des Bahnüberganges "Gammelby" abgängig ist und nicht mehr den aktuellen Ansprüchen an die Sicherheit entspricht. Der Bahnübergang muss somit erneuert werden. Ziel ist es die derzeitige Sicherung des Bahnüberganges rückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken zu ersetzten. Die Gestaltung wird nach den derzeit gültigen Bestimmungen verändert. Die vorhandene Anlage soll durch einen Neubau ersetzt werden. Bei Neubauten sind je Fahrtrichtung zwei Lichtzeichen und Halbschranken aufzustellen. Die Sicherung des Bahnüberganges wird somit künftig durch eine Anlage mit Halbschranken, Lichtzeichen und Andreaskreuz erfolgen. Ein Verzicht auf eine Halbschranke kann nicht erfolgen, da auf dem Rögener Weg nicht ausschließlich forst- und landwirtschaftlicher Verkehr vorherrscht. Zur Unterbringung der technischen Schalteinrichtungen wird das Betonschalthaus entsprechend dem Krezungsplan aufgestellt. Das geplante Betonschalthaus erhält eine wassergebundene Zuwegung für die Deutsche Bahn (DB) Mitarbeiter. Um ein gefahrenloses Räumen des Bahnüberganges zu gewährleisten soll bei Neubauten mit technischer Sicherung eine Fahrbreite von mind. 5,50 m im Bereich des Bahnüberganges und der Aufstelllänge hergestellt werden. Die Straßenfahrbahn des Rögener Wegs wird somit im 25 m Räumungsbereich auf 5,50 m verbreitert.

Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der marktüblichen Preise. Die Gesamtkosten für die Erneuerung des Bahnüberganges Gammelby (ohne Planungs- und Verwaltungskosten) betragen ca. 420.000,00 €. Straßenbaulastträger der kreuzenden Gemeindestraße ist die Gemeinde Gammelby. Bei Modernisierung der technischen Sicherungsanlage und der Bahnübergangsanlage handelt es sich um eine Maßnahme der Altanlagensanierung. Lediglich für Maßnahmen, welche die Sicherheit erhöhen bzw. die Abwicklung des Verkehrs verbessern, ist gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) eine Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers vorgesehen. Bei diesem Bahnübergang betrifft sie den Einbau der Schranken, die Erweiterung des BÜ Belages (Erhöhung der Verkehrssicherheit), die Verbreiterung der Straßenfahrbahn sowie die Herstellung der Straßenmarkierungen. Für diese Maßnahmen sind gem. § 13 EKrG die Kosten zu jeweils 1/3 vom Bund, der DB Netz AG und dem Straßenbaulastträger (in diesem Fall die Gemeinde Gammelby) zu tragen.
Aus der Kostenübersicht ergibt sich, dass der kreuzungsbedingte Anteil an den Gesamtkosten bei etwa 88.791,39 € liegen wird. Die Gemeinde hätte hiervon dann 29.597,13 € zu tragen.

Die voraussichtlich geplante Bauzeit wird mit ca. 3 Monaten veranschlagt.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde beschließt das Einvernehmen zu erteilen und die Mittel i. H. v. 30.000,00 € im Haushalt 2015 bereitzustellen.



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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
  1. Maßnahmenbeschreibung
  2. Entwurfsplanung "Krezungsplan"
  3. Entwurfsplanung "Regelquerschnitt"
  4. Kostenermittlung