Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
26/2014
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
16.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 17.11.2014 
Finanzausschuss  
Finanzausschuss 01.07.2016 

Betreff:
Verfahren zur Beratung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 8a Kommunalabgabengesetz

Sachverhalt:

Mit § 8a KAG-SH hat der Landesgesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender statt einmaliger Straßenausbaubeiträge geschaffen.
Da die Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge in Frage stand, wurde von Seiten der Verwaltung geraten, eine anhängige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hierzu abzuwarten.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 25.06.2014 wiederkehrende Beiträge grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.
Es wurde zwar auf die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Bildung von Abrechnungseinheiten eingegangen, konkrete Aussagen zu den Voraussetzungen wurden jedoch nicht gemacht. Viele Fragen, die sich für die Erhebung wiederkehrender Beiträge stellen, wurden unbeantwortet gelassen. Insbesondere hilft der Beschluss nicht bei der Beantwortung, wie denn § 8a KAG-SH mit seinen Bestimmungen rechtmäßig anzuwenden ist, weil dem Bundesverfassungsgericht ein Sachverhalt aus Rheinland-Pfalz vorlag. Das dortige KAG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem schleswig-holsteinischen KAG.

Um sich mit den Fragestellungen zur möglichen Einführung wiederkehrender Beiträge inhaltlich ernsthaft auseinandersetzen zu können, bedarf es eines gewissen allgemeinen Grundverständnisses und des individuellen Blickes auf die einzelne Gemeinde, denn wie bei den einmaligen sind auch bei den wiederkehrenden Beiträgen das Straßennetz und die Grundstücksgegebenheiten der jeweiligen Gemeinde entscheidend (Bildung von Abrechnungsgebieten, Grundstücksgewichtung und die voraussichtlich anfallenden Kosten hierfür, bauliche Planungserfordernisse auf Seiten der Gemeinde, usw.).

In seiner Sitzung vom 17.11.2014 hatte der Finanzausschuss beschlossen, dass die Erfahrungen der Gemeinde Barkelsby mit der Beratung durch die COMUNA mbH abgewartet werden sollen.
Mittlerweile haben sowohl in der Gemeinde Güby als auch in Barkelsby nicht öffentliche Informationsabende für Gemeindevertreter/innen und Wählbare Bürger/innen stattgefunden. Der Einblick in die Thematik mit der Möglichkeit Fragen zu stellen hat in beiden Gemeinden übereinstimmend dazu geführt, dass ein Systemwechsel von einmaligen zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen nicht befürwortet wird.

Sollte sich der Finanzausschuss für eine entsprechende Veranstaltung mit Herrn Belz entscheiden, ist nach der Erfahrung mit Güby und Barkelsby mit Kosten in Höhe von ca. 1000 € zu rechnen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen die Entwicklung in Owschlag und Borgstedt weiter abzuwarten. Der Tagesordnungspunkt wird in das Jahr 2016 vertagt.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-