Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.
Der Maßnahmenplan schlägt für Gammelby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen im Ort bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 10 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage und einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet.
Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung nach Gemeindegrößen und besonderen Infrastrukturen orientiert. Da bei der Gemeindegröße von mehr als 1.000 Einwohner gesprochen wird, hat in Gammelby offensichtlich die Seniorenwohnanlage den Ausschlag gegeben. Aufgrund der relativ hohen Entfernung der Seniorenwohnanlage zu den Haltestellen stellt sich die Frage, inwieweit dieser Zusammenhang hergestellt werden kann.