Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
3/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
27.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 07.03.2016 
Gemeindevertretung 17.03.2016 

Betreff:
Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas

Sachverhalt:
Der Wegenutzungsvertrag Gas läuft in der Gemeinde Gammelby am 23.10.2016 aus. Daher wurde schon im letzten Jahr mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen. Aufgrund der danach bekannt gewordenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und aufgrund der Hinweise der Landeskartellbehörde Schleswig-Holstein über den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG vom 3.6.2015 haben sich wesentlich veränderte Rahmenbedingungen für das Verfahren ergeben. Insbesondere ist der Umfang der für das Verfahren vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung zu stellenden Daten deutlich größer als die bisher vorliegenden Daten.

Die Gemeinde hat daher das laufende Verfahren nicht fortgeführt, sondern neu begonnen. Die Anforderung der für das Verfahren notwendigen Daten beim Netzbetreiber ist veranlasst.

Entsprechend den Hinweisen der Landeskartellbehörde wird danach nochmals eine öffentliche Bekanntmachung mit einer Frist für die Interessenbekundung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zu dem neuen Verfahren gehört, dass die Gemeindevertretung den Gewichtungskatalog Verfahren WNV Gas, die Gewichtung der Kriterien im Verfahren zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages Gas und den Wegenutzungsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Gasversorgung im Gemeindegebiet beschließen muss. Hierbei handelt es sich um von der GeKom ausgearbeitete Muster, die von der Gemeinde zu übernehmen sind.    

Abstimmungstext:
Zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Gas wird Folgendes beschlossen:

1.
Der Wegenutzungsvertrag Gas der Gemeinde läuft am 23.10.2016 aus. Es ist ein neues Auswahlverfahren gem. § 46 EnWG um das Wegenutzungsrecht Gas in der Gemeinde durchzuführen.

2.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, das Auswahlverfahren als verfahrensleitende Stelle durchzuführen, und zwar parallel mit Auswahlverfahren anderer Gemeinden des Amtes.

3.
Die Wertungskriterien für die Bewertung der eingegangenen Angebote im Konzessionswettbewerb werden wie aus dem als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Gewichtungskatalog mit Erläuterungen beschlossen. Gleiches gilt für den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Wegenutzungsvertrages Gas. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die Kriterien wie auch den Entwurf des Wegenutzungsvertrages sachgerecht zu konkretisieren und das Bewertungsverfahren festzulegen.   


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Wertungskriterien für die Bewertung der eingegangenen Angebote im Konzessionswettbewerb

2. Gewichtungskatalog mit Erläuterungen

3. Entwurf des Wegenutzungsvertrages Gas