Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
19/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
28.09.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 07.11.2016 
Gemeindevertretung 22.11.2016 

Betreff:
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung

Sachverhalt:
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Gammelby ist 26 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzten Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   

Abstimmungstext:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 7(4): Verträge werden in der Aufzählung hinzugefügt
§ 11 (2): Die Einwohnerfragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin)...
§ 14 (2): Die Fragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin) .....  


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Mustergeschäftsordnung