Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 07.11.2016 |
Gemeindevertretung | 22.11.2016 |
Betreff: |
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Sachverhalt: |
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Gammelby ist 26 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzten Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. |
Abstimmungstext: |
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgenden Änderungen beschlossen: § 7(4): Verträge werden in der Aufzählung hinzugefügt § 11 (2): Die Einwohnerfragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin)... § 14 (2): Die Fragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin) ..... |
Anlagen: |
Mustergeschäftsordnung |