Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
2/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
09.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 07.02.2017 

Betreff:
Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

Sachverhalt:
In der jetzigen Fassung der Hauptsatzung ist noch in § 3 die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Windeby enthalten. Dieser Paragraph muss auf die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee angepasst werden.
Des Weiteren beinhaltet § 4 Absatz 3 die Formulierung, dass der Finanzausschuss nicht öffentlich tagt. Dies ist nicht mehr zulässig, da § 46 Absatz 8 Gemeindeordnung Schl-Holst. vorgibt, dass Sitzungen von Ausschüssen öffentlich stattfinden, es sei denn, die Öffentlichkeit ist in begründeten Fällen von der Sitzung auszuschließen. 

Abstimmungstext:
Der vorliegende Entwurf der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen.


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung