In der jetzigen Fassung der Hauptsatzung ist noch in § 3 die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Windeby enthalten. Dieser Paragraph muss auf die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee angepasst werden.
Des Weiteren beinhaltet § 4 Absatz 3 die Formulierung, dass der Finanzausschuss nicht öffentlich tagt. Dies ist nicht mehr zulässig, da § 46 Absatz 8 Gemeindeordnung Schl-Holst. vorgibt, dass Sitzungen von Ausschüssen öffentlich stattfinden, es sei denn, die Öffentlichkeit ist in begründeten Fällen von der Sitzung auszuschließen.