Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
5/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
17.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 07.02.2017 

Betreff:
Kanalsanierungen

Sachverhalt:
Nachdem in der Gemeinde Gammelby bis zum Jahr 2014 das Kanalkataster aufgenommen und ein Sanierungskonzept erstellt und vorgetragen wurde, hat die Gemeindevertretung zuletzt im Dezember 2014 beschlossen, eine konkretere Sanierungsvorplanung zu erstellen. Dieses ist unterdessen längst erledigt worden, eine Beratung wurde allerdings zurückgestellt, weil die Abwassersonderrücklage sehr angespannt war.
Nunmehr ist eine Beratung über das Ergebnis der Vorplanung erwünscht. Seinerzeit wurde ein Gesamtsanierungsaufwand aus den festgestellten Schäden der Objektklassen 3 bis 5 von 117.500 € zzgl. Planungshonorar beziffert. Dabei wurden sowohl die Schäden in den Hauptkanälen, als auch jene in den Grundstücksanschlussleitungen bis an die Grundstücksgrenze berücksichtigt.

Die heutigen Haushaltszahlen sehen wie folgt aus:
  • Regenwassergebühr:                                                0,45 €/m²
  • Schmutzwasserzusatzgebühr: 2,50 €/m³
  • Grundgebühr:                                                            2,00 €/Monat
  • Sonderrücklage Abwasser: 17.000 €
  • Einsparung bei der Erstellung des Kanalkatasters:            34.000 €
  • (Rückfluss in die Sonderrücklage)
  • Bereits bereitgestellte Mittel für die Vorplanung            5.000 €
            = zur Verfügung stehende Mittel                                    56.000 €

Die somit ermittelte Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zeigt auf, dass nicht alle Schäden der Objektklassen 3 bis 5 auf einmal beseitigt werden können.
  1. Schäden, die in offener Bauweise beseitigt werden müssen. Um die Schäden abzustellen, von denen die Gefahr ausgeht, dass mittelfristig nicht unerhebliche Folgeschäden eintreten können, muss eine Summe von rund 20.000 € aufgewendet werden. Die diesbzgl. Leistungen würde das Bauamt in Form einer Preisanfrage organisieren und später auch überwachen.
  1. Schäden, die mit Spezialbauverfahren in geschlossener Bauweise beseitigt werden können:
    Um den schwerwiegendsten Teil der Schäden der Objektklasse 5 zu beseitigen, könnte eine Summe von z.B. 25.000 € bereitgestellt werden. Das Planungsbüro bietet an, dass man die notwendigen Spezialbauleistungen in einer größeren Ausschreibung als ein gesondertes Los mit aufnimmt. Somit ist es wahrscheinlich, dass man wirtschaftliche Preise erzielt. Zudem wird angeboten, das Planungshonorar auch nur anteilig im Rahmen des übergeordneten Großprojektes zu berechnen. Herr Andresen empfiehlt dringend diese Vorgehensweise, denn andernfalls drohen überteuerte Preise und Honorare.

Herr Eggers vom Bauamt wird die Kanalsanierungen fortan betreuen.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die vorhandene und mit 5.000 € ausgestattete Haushaltsstelle im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2017 um zusätzliche 40.000 € aufzustocken. Die schwerwiegendsten Schäden im Kanalsystem sollen innerhalb des Jahres 2017 abgestellt werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Beteiligung an einer Ausschreibung bzw. Preisanfragen zu organisieren und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Hinsichtlich der offenen Baugruben und deren Lage in Hinblick auf die vorhandenen Oberflächen überwachen der Bauausschussvorsitzende und die Bürgermeisterin die weiteren Planungen. Schnittstellen mit anderen Tiefbauarbeiten sind vom Planer der Kanalsanierung zu beachten.


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Jan Andresen
-Verwaltung-