Gemäß der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) sollen nach Punkt 8 die Gerätewarte in der Regel eine Entschädigung erhalten, die bis zu dem Höchstsatz dieser Richtlinie liegt.
In der Gemeinde Gammelby erhält der Gerätewart noch die Entschädigung für das ehemalige LF8-Fahrzeug. Mittlerweile wurde das LF8 durch ein Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) ersetzt und ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) angeschafft. Entsprechend dieser Fahrzeugveränderungen sollte die Gerätewartentschädigung angepasst werden.
Gemäß der EntschRichtl-fF sollen Gerätewarte eine monatliche Entschädigung für folgende Fahrzeugtypen erhalten:
Mehrzweckfahrzeug (MZF): 21,00 €
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6: 56,00 €
Die (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.