Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
12/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
20.07.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 25.09.2012 

Betreff:
Prüfung einer möglichen Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Gammelby auf energiesparende Technik
Antrag an die GV vom 10.05.2012

Sachverhalt:

Es gibt einen Antrag an die GV vom 10.05.2012, in welchem ein Bürger Gammelbys erfragt, warum die Gemeinde ihre Straßenbeleuchtung noch nicht auf energiesparende Technik umgerüstet hat.

Zunächst möchte Herr Andresen einige Daten / Zahlen und Fakten nennen:

Bestand in Gammely rund 40 Stück Pilzleuchten

Die Möglichkeiten der Umrüstung von Straßenbeleuchtungen auf energiesparende Leuchtmittel können folgendermaßen zusammengefasst werden. Derzeit werden in Städten und Gemeinden noch immer vielfach HME- Leuchtmittel (Hochdruckquecksilberdampfleuchte) eingesetzt. Durch den Gesetzgeber wurde die Einstellung der Produktion dieser HME- Leuchtmittel (Bezeichnung je nach Hersteller auch HQL oder HPL) vorgeschrieben. Anlass dazu gibt die geringe Lichtausbeute im Bezug auf den hohen Stromverbrauch sowie die umweltschädlichen Metall-/ Quecksilberbestandteile.
Die Leuchtmittelindustrie hat sich unlängst auf die Situation eingestellt und hält für die meisten Leuchtenarten passende Energiesparleuchtmittel oder LED-Leuchtköpfe bereit.

Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel:
Technisch ist es kein Problem, die Leuchten umzurüsten, allerdings müssen die Vorschaltgeräte der alten Leuchtmittel überbrückt und neue Leuchtmittel eingesetzt werden. Bei der Gelegenheit sollte gleich jedes Leuchtenglas und jeder Korpus gründlich gereinigt werden. Für die elektrischen Arbeiten muss mit rund 50 € pro Laterne gerechnet werden. Die Reinigung könnte optional auch von einem gestellten Mitarbeiter des Bauhofes erledigt werden. Damit ließen sich die Kosten eines Elektrikers reduzieren.

Umrüstung auf LED:
Die Umrüstung auf LED-Leuchtköpfe kostet bei Auswahl eines schlichten Designs rund 500 - 600 € pro Laterne + MwSt. Kurzum würden für die Umrüstung der 40 Laternen in Gammelby für Demontage, Entsorgung, Lieferung LED und Neumontage Kosten von mindestens 33.000 € entstehen. Über den Projektträger Jülich als Verwalter von Bundeszuschüssen im Energieeinsparbereich lässt sich mit hohem Verwaltungsaufwand und ausschließlich unter Beteiligung eines Fachplanungsbüros ein Zuschuss von maximal 25 % einwerben. Damit bliebe für die Gemeinde mindestens ein Eigenanteil in Höhe von rund 25.000 €. Ein Fachplaner wäre für die Antragsausarbeitung und Projektbegleitung zu beauftragen. Herr Andresen hat Kontakt zu einem Büro in Hamburg. Der örtliche Elektriker ist mit dem komplizierten Antragsverfahren wahrscheinlich überfordert.

Einsparpotential bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED:
Die Gemeinde Gammelby hat an eine Einspeise- und Zählstelle (An der Au) und einen jährlichen Stromverbrauch von rund 11.000 kwh. Damit ergeben sich beim derzeitigen Straßenbeleuchtungsstromtarif jährliche Kosten von rund 2.750 €. Geht man bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmitte von einem Einsparpotential von rund 55 % aus (es wird etwas größer sein), dann können jährlich mindestens 1.500 € eingespart werden. Bei der Umrüstung auf LED kann ein Einsparpotential von 75 % angesetzt werden, so das rund 2.000 € eingespart würden.

Aufwand und Amortisationszeiten der Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED:
Bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel ergeben sich folgende Umrüstungskosten:
  • 40 Stück x 40 €/Stück = 1.600,00 € (elektrische Arbeiten)
  • 40 Stück x 10 €/Stück = 400,00 € (Reinigung der Leuchten)
  • Für kleine Reperaturen müssen erfahrungsgemäß Kosten vorgesehen werden, hier pauschal angenommen 500 € (Tausch abgängiger Teile, Ersatz defekter Kuppen oder Gläser, defekter Dichtungen...)

Summe netto 2.500,00 €
+ 19 % MwSt. 475,00 €
Summe brutto 2.975,00 €

Die Umrüstung hätte sich also nach spätestens 2 Jahren amortisiert.

Die Umrüstung auf LED würde sich bei den genannten Kosten und dem genannten Einsparungen unter der Voraussetzung einer 25%-igen Zuwendung nach rund 12,5 Jahren amortisieren. Korrekterweise muss aber erwähnt werden, dass die Hersteller der LED-Leuchten eine 20-jährige Standzeit der Köpfe versprechen. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde in diesem Zeitraum keinen Aufwand mehr für Leuchtmittelwechsel. (Hinweis: Es lassen sich keine einzelnen LEDs austauschen, bei einem Defekt muss der ganze Kopf oder bestenfalls die ganze Platine gewechselt werden).

Option Wartungsvertrag:

Eine Fachfirma aus dem mittleren Schleswig-Holstein bietet auf Nachfrage einen Wartungsvertrag mit 3 Jahren Laufzeit mit vorangegangener Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel an. Der Austausch würde umgehend nach Vertragsabschluss erfolgen. D.h. die Firma geht in Vorleistung und gewährleistet über drei Jahre die Funktion der Leuchtstoffmittel (nicht der Erdverkabelung und sonstiger Technik).
Ob ein solcher Wartungsvertrag für Gammelby attraktiv wäre, möge die Gemeindevertretung bewerten. Die Option soll hier aber erwähnt worden sein. Die Beseitigung von Kabelfehlern etc. ist nicht pauschal abgegolten und wird natürlich zum Nachweis abgerechnet.

sonstige Hinweise:
  • Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten die Lösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompaktleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es schwerwiegende Probleme. Allerdings soll nicht verschwiegen werden, dass die Energiesparleuchtmittel in Bezug auf Erschütterungen (Gegentreten) relativ empfindlich sind.
  • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde, hat allerdings noch ihren Preis. Sie wird gerade auch im Bereich der Stadtbeleuchtung immer effizienter. Die Auswahl an günstigen Leuchten nimmt stetig zu, die Effizienz steigt. Heute lassen sich im dörflichen Bereich durchaus mit rund 20 Watt sehr gute Ausleuchtungen erzielen. Daher wird empfohlen, mit der Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel den Sprung in die neue Technik zu überbrücken. Möglicherweise lassen sich Testleuchten installieren, um in den kommenden Jahren selbst Erfahrungen mit dieser Technik zu sammeln.
  • Die Industrie bietet neben LED verschiedenste, andere neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten betragen immer über 100 € pro Leuchtenkopf. Andere Techniken, beispielsweise Induktionsleuchtmittel, sind so jung, dass es noch keine langjährigen Referenzen gibt.
  • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empfehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten flächendeckend im Einsatz sind.
  • Aus Umweltschutzgesichtspunkten sind die favorisierten Kompaktleuchtstoffmittel auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen, da jedes Leuchtmittel mit einem eigenen, in die Fassung integrierten Vorschaltgerät ausgestattet ist. Es entsteht vergleichsweise viel Elektronikschrott, der teuer recycelt werden muss. Ferner dampfen die Leuchten beim Einsatz in Innenräumen möglicherweise relevante Konzentrationenen krebserregender Stoffe aus.

Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung zum genannten Antrag:
Bei den beschriebenen Maßnahmen im Amt Hütten(er Berge) handelte es sich um die Umrüstung der Straßenbeleuchtung einiger Gemeinden auf Kompaktleuchtstoffmittel. Hierfür wurde wohl nach Bündelung mehrer Gemeinden und damit einhergehender Überschreitung des Mindestantragsvolumens ein Zuschuss gewährt.
In Gammelby (und auch anderen Gemeinden des Amtes) wurde die Einwerbung von Zuschüssen bereits in 2010 geprüft (Gesprächstermin mit Herrn Loell). Seinerzeit hat sich herausgestellt, dass der Zuschussgeber ein sehr kompliziertes Antragsverfahren und die technische Vorgehensweise vorschrieb. Anschließend musste über die Bindefrist eine aufwendige, förmliche Dokumentation und Statistik geführt werden. Ferner verlangt der Zuschussgeber, dass die Laternen nachts durchleuchten, d.h. beispielsweise nicht von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr abgeschaltet werden. Dieses veranlasste die Amtsgemeinden bisher dazu, ein Vorgehen ohne Zuschüsse zu wählen. Unterm Strich beliefen sich die gemeindlichen Kosten für die schlanke Lösung mit oder ohne Förderung daher auf das Gleiche.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, testweise einen Fachbetrieb zu beauftragen 1 Lampe mit einem LED-Leuchtkopf und 2 Lampen mit Kompaktleuchtstoffmitteln auszurüsten. Der Bauausschussvorsitzende wird nach Rücksprache mit dem Fachbetrieb die Standorte festlegen. Nach dem Erkenntnisse aus diesem Test vorliegen, wird die Gemeindevertretung über das weitere Vorgehen beraten.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersicht der Stromverbräuche der letzten Jahre
Antrag an die GV vom 10.05.2012